Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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http://www.wiwo.de/.../19249786-2.html

Auszug:
Die Perfektionierung der Software

Das änderte sich jedoch 2012. Bei der zweiten Generation des Skandalmotors („Gen2“ genannt), traten neue Probleme auf: Die Prüfstanderkennung arbeitete nicht zuverlässig genug, auch auf der Straße fuhren einige Fahrzeuge weiterhin im schadstoffarmen Prüfstand-Modus – und hielten die Stickoxid-Grenzwerte ein. Doch dafür war der Abgasstrang gar nicht ausgelegt, er sollte nur kurze Zeit auf dem Prüfstand aktiv sein. Die Ingenieure führten die wachsende Belastung des Abgassystems darauf zurück, dass der Wagen zu lange im Prüfstand-Modus fuhr.
Ende.

Das Problem mit dem nicht kompatiblen Abgasstrang, ist ja nach wie vor gegeben. Aus meiner Sicht, können sich die entsprechenden Zulieferer und VW schon einmal die "Hände reiben". Das wird dass Werkstatt/Ersatzteilgeschäft für die nächsten Jahre. (Injektoren-AGR-Ventil-Kühler-DPF)

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 13. Januar 2017 um 14:06:40 Uhr:


Urteil von gestern am Dortmunder Landgericht.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 13. Januar 2017 um 14:06:40 Uhr:



Zitat:

Anrechnen lassen muss sich VW-Kunde Hartwig aber eine Nutzungssumme von rund 6.600 Euro für 43.400 Kilometer, die sein Tiguan nach eineinhalb Jahren nun an Laufleistung aufweist.

Wie im Beitrag um 10.55 Uhr geschrieben, wurde hier eine Gesamtfahrleistung von 250000 km angenommen. Damit wurden 0,40 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro tausend gefahrene km in Rechnung gestellt.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 13. Januar 2017 um 13:07:14 Uhr:


hmm naja selbst wenn....dann muss ich wieder Kohle für was anderes drauflegen oder dazu finanzieren.
Dann kommt der Wertverlust des Neuen hinzu, wofür ich mir 2 AGR-Ventile und 3 Pakete Injektoren zu Hause einlagern kann 😁

In meinen Augen alles Milchmädchenrechnung und höchstens für die interessant, die "Bock" auf Auseinandersetzungen haben und auf einen Zuschuss für den geplanten Neuwagenkauf hoffen...

Nee, Milchmädchenrechnung ist das keine. Wenn Dein Passat vor zwei (?) Jahren 34.000 Euro gekostet hat hat er in der Zwischenzeit an Wert verloren. Natürlich müsstest Du draufzahlen wenn Du wieder ein Auto kaufen würdest wie vor zwei Jahren (Dein Auto hat in dieser Zeit ja an Wert verloren). Aber letztendlich weniger als wenn Du ihn selber verkaufen würdest.

Je länger Du ihn fährst desto weniger Wert ist er, und umso mehr musst Du beim Kauf des Nachfolgers draufzahlen.

Nun, ist doch ne einfache Rechnung. Gehen wir mal von 35000 aus. Nun bekommt er 30000 ausgezahlt. Nun kauft er sich ein neues Auto, was wieder 35000 kostet.
Was hat er da für Verluste nun? 5000€, die er mehr zahlt, als wenn er das Auto einfach weiterfahren würde.

Natürlich muss man dann hier schauen, wie man das Auto nutzt. Wenn man zum Beispiel jemand ist, wie ich, der sein Auto runter fährt, bis es nicht mehr rentabel zu reparieren ist, macht bei solchen Sachen immer miese, weil diesem Typ Mensch der Wertverlust des Fahrzeuges egal ist. Denn wenn er das Auto abgibt, hat das auto nur noch Schrottgewichtspreis.
Wenn jemand aber sein Fahrzeug immer nach zwei jahren (Beispiel) verkauft um ein neues zu kaufen um halt das neuste oder eines der neueren Modelle zu fahren, bei diesem Spielt der Wertverlust nun eine Rolle.
Wenn er also dann ehe demnächst ein neues Auto kaufen wollte, weil es ja wieder Zeit ist, dann wäre die Abwicklung über den Skandal lukrativ. Weil mehr als da wird er auf dem Markt sehr wahrscheinlich nicht bekommen.
Auch der Punkt, ob gerade schon ein großer Schaden in Sicht ist. Auch hier kann es Lukrativ sein dann über den Skandal zu gehen. Außer, da gibt es auch noch eine Beschränkung oder Geldeinbuße, die dann entsprechend in die Abgeltung von VW mit einfließt.

Was will ich also sagen?

Jeder muss auf sich schauen. Man kann da keine Allgemeine Aussage zu treffen.

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Zitat:

@Broesel13 schrieb am 13. Januar 2017 um 14:34:34 Uhr:



Wie im Beitrag um 10.55 Uhr geschrieben, wurde hier eine Gesamtfahrleistung von 250000 km angenommen. Damit wurden 0,40 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro tausend gefahrene km in Rechnung gestellt.

Wie kommst du jetzt darauf, dass eine Gesamtfahrleistung von 25.000km angenommen wurde, wo im Beitrag eindeutig von 43.000km die Rede ist? 😕

Zitat:

Anrechnen lassen muss sich VW-Kunde Hartwig aber eine Nutzungssumme von rund 6.600 Euro für 43.400 Kilometer, die sein Tiguan nach eineinhalb Jahren nun an Laufleistung aufweist.

Er meint die anzunehmende Gesamtfahrleistung von 250.000 km des Fahrzeugs und die daraus resultierenden 0,40 Prozent / 1.000 km tatsächliche Fahrleistung.

Beste Grüße vom Sven

Sorry, jetzt sehe ich auch das dort 250.000km steht und nicht 25.000km. 😉

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

VW arbeitet an Vertragsanpassungen

Händlerverband bislang noch nicht eingebunden

Auszug:
VW-Sprecher Nicolai Laude erklärte dazu am Freitag auf Anfrage:
„Volkswagen beobachtet kontinuierlich die Entwicklung am Markt und in den Handelsbetrieben, insbesondere auch das Kunden- beziehungsweise Käuferverhalten. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation deckt der aktuelle Händlervertrag alle Gegebenheiten ab. Selbstverständlich ist es die permanente Aufgabe von Volkswagen – gemeinsam mit den Händlerpartnern vor Ort – den Vertrieb von Fahrzeugen und Mobilitäts- und Servicedienstleistungen auch zukünftig kunden- und zukunftsorientiert zu gestalten. Diverse Studien und Erfahrungen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Automobilbereiches zeigen deutlich, dass mittelfristig Veränderungen – besonders durch die Einführung der Elektromobilität und die zunehmende Digitalisierung – auf die Branche zukommen werden. Daraus leiten sich gegebenenfalls auch Justierungen bei den bestehenden vertraglichen Regelungen ab. Ob und wie sich dies konkret auf die Vertragssituation auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Volkswagen wird zu gegebener Zeit diese Themen in gewohnter, vertrauensvoller Weise auch mit dem Volkswagen-Partnerverband erörtern und abstimmen.“
😕😕

Die Technologie ist aus dem Krieg war teilweise durchdachter und komplizierter als die heutige Technik, da wird es doch möglich sein Autos mit Wasserstoff oder Rapsölantrieb massentauglich zu machen

Zitat:

@Fargrin schrieb am 12. Januar 2017 um 11:41:14 Uhr:


Das wussten in der oberen Etage gewiss alle schon 2007/2008...

Definitiv. Alles Andere wäre realitätsferne Spekulation.

Ach, da kannst du Spekulation oder Wahnsinn darin sehen.

Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass soetwas sich ein paar 'Hansel' eines Weltkozerns! ausdenken und just4fun umsetzten?

Das wurde von oben genehmigt. Alles andere kann ich mir kaum vorstellen.

Zitat:

@Fargrin schrieb am 13. Januar 2017 um 19:36:55 Uhr:


Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass soetwas sich ein paar 'Hansel' eines Weltkozerns! ausdenken und just4fun umsetzten?

Nee, natürlich nicht. Genau

das

wollte ich doch mit meinem Beitrag aussagen. 😉

http://www.107.7radiohagen.de/.../-a3b2e6a243.html

Am Landgericht Hagen geht es heute wieder um den VW-Abgasskandal.

Auszug:
Am Landgericht Hagen geht es heute wieder um den VW-Abgasskandal. Insgesamt werden dort 13 Fälle verhandelt, zwei gehen heute weiter. Die Käufer von VW-Fahrzeugen verklagen dabei den Konzern beziehungsweise das Autohaus, bei dem sie den Wagen gekauft haben. Von der Prozess-Serie betroffen sind auch die Hagener Autohäuser Heider und Max Moritz. Letzteres musste einem Tiguan-Besitzer bereits im Oktober einen Teil des Kaufpreises erstatten und das Auto zurücknehmen. Das war in Hagen das erste Urteil, das zugunsten eines Klägers ausfiel. VW wird beschuldigt, in seinen Fahrzeugen sogenannte Schummelsoftware eingesetzt zu haben, die die Abgaswerte bei einer Prüfung beschönigte.

Winterkorn soll seinen Koi-Karpfen Teich auf VW Kosten beheizt haben! (Focus Online)

Was für ein Skandal!

Wenigstens dafür wird er bitter büßen müssen.
Tierschutz auf den Plan, er hatte bestimmt zu warm geheizt ...
SCNR

Zitat:

@P990i schrieb am 13. Januar 2017 um 19:44:00 Uhr:


Winterkorn soll seinen Koi-Karpfen Teich auf VW Kosten beheizt haben!

Meinst du diese Story? 😰

http://www.n-tv.de/.../...terkorn-zur-Billigmiete-article19546181.html

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