Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Juni 2016 um 07:08:32 Uhr:


Du hättest sagen müssen (und auch technisch belegen), dass das Update die Funktionalität "betagter Komponenten" beeinträchtigt, aber nein, "die Langlebigkeit wird beeinträchtigt"!

Wo ist denn der Unterschied? Fakt ist, das Teil muss früher getauscht werden, sprich die Lebensdauer ist reduziert. Oder willst du uns sagen, die Funktionseinschränkung ist zu tolerieren? Ausschließlich der "Totalausfall" zählt?

Hab mich eben mit nem Meister vom VW Autohaus in Limbach Oberfrohna unterhalten. Die wissen nach wie vor nur das was man allgemein so erfährt... allerdings haben die noch niemanden gehabt der nach dem Update Probleme hatte... er meinte aber auch das viele Kunden versuchen das Update auszusitzen. .. er sei mit seinem Wagen auch betroffen und hat mir geraten so lange zu warten wie es geht... bisher war es immer so das es 18 Monate dauert bis das KBA den Karren Zwangsstilllegt.

Also ich habe noch mal nachgefragt... beim Motoreninstandsetzer und auch direkt bei VW selber...

Wenn die Injektoren getauscht werden, muss vorher Überprüft werden - das diese alle kompatible zueinander sind.

Bei der Motorenüberprüfung werden jeweils immer 4 aufeinander passende Injektoren geliefert, deren gesamt und Einzel Toleranz zu einander passen.

Werden nun 2 Injektoren gewechselt, muss darauf geachtet werden das die Toleranzen zu den alten passen. Zusätzlich müssen diese im Motorsteuergerät neu kalibriert werden.

Nach einer Probefahrt müssen die Log Daten überprüft werden, ob die Einspritzzeiten im Toleranzfester sind, ansonsten kann es nach einer gewissen Kilometerleistung zu Aussetzer und Motorschaden führen.

Des Weiteren fragte ich wegen der Aussetzer...

Dort wurde mir mitgeteilt dass man an einer Lösung suche...
Diese Vermuten das die AGRs nicht mehr richtig öffnen können, da dieses selten weit geöffnet wurden.
Diese müssen nun gereinigt oder besten falls ersetzt werden.

Bei den Injektoren könne ein Zusammenhang mit der Umstellung auf neuere Injektor Modellen, sowie der Verkokung der Einspritzdüsen und damit das Einspritzmuster nahe liegen..

MFG

Rotkehle

Zitat:

@meista_fussl schrieb am 17. Juni 2016 um 11:43:43 Uhr:


bisher war es immer so das es 18 Monate dauert bis das KBA den Karren Zwangsstilllegt.

Von welchen Fall hat er denn gesprochen? Mir ist zumindest kein Vergleichbarer bekannt.

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Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 17. Juni 2016 um 11:49:37 Uhr:


Von welchen Fall hat er denn gesprochen? Mir ist zumindest kein Vergleichbarer bekannt.

Bei jedem Rückruf, der vom KBA angeordnet ist bzw. überwacht wird, kann das passieren. Nicht erst seit dem Abgasskandal.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Juni 2016 um 12:13:54 Uhr:


Bei jedem Rückruf, der vom KBA angeordnet ist bzw. überwacht wird, kann das passieren. Nicht erst seit dem Abgasskandal.

Dazu muss der Rückruf sicherheitsrelevant sein (z.B. brechende Lenkstangen oder eine erhebliche Brandgefahr). Dahinter steckt keineswegs eine Willkür, sollte es zumindest nicht.

Den Betrug von Volkswagen schätze ich nicht als sicherheitsrelevant ein. Und mit dieser Sichtweise bin ich nicht alleine.
http://www.focus.de/.../...-steht-auf-wackligen-beinen_id_5031366.html

Der Meister bezog sich auf nicht sicherheitsrelevante Fälle. Bei sicherheitsrelevanten Fällen kann das Fahrzeug wohl sofort stillgelegt werden...

Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 17. Juni 2016 um 12:49:14 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Juni 2016 um 12:13:54 Uhr:


Bei jedem Rückruf, der vom KBA angeordnet ist bzw. überwacht wird, kann das passieren. Nicht erst seit dem Abgasskandal.
Dazu muss der Rückruf sicherheitsrelevant sein (z.B. brechende Lenkstangen oder eine erhebliche Brandgefahr). Dahinter steckt keineswegs eine Willkür, sollte es zumindest nicht.

Den Betrug von Volkswagen schätze ich nicht als sicherheitsrelevant ein. Und mit dieser Sichtweise bin ich nicht alleine.
http://www.focus.de/.../...-steht-auf-wackligen-beinen_id_5031366.html

Ich bin der Meinung, dass folgende 3 Punkte hier greifen und auch dass der Anlass für den angeordneten Rückruf war/ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Zitat:

@meista_fussl schrieb am 17. Juni 2016 um 13:30:27 Uhr:


Der Meister bezog sich auf nicht sicherheitsrelevante Fälle. Bei sicherheitsrelevanten Fällen kann das Fahrzeug wohl sofort stillgelegt werden...

Nicht sicherheitsrelevante Rückrufe sind doch immer freiwillig. Wieso sollte ein Auto bei Nichtteilnahme dann stillgelegt werden?

Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 17. Juni 2016 um 09:21:05 Uhr:



Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Juni 2016 um 07:08:32 Uhr:


Du hättest sagen müssen (und auch technisch belegen), dass das Update die Funktionalität "betagter Komponenten" beeinträchtigt, aber nein, "die Langlebigkeit wird beeinträchtigt"!
Wo ist denn der Unterschied? Fakt ist, das Teil muss früher getauscht werden, sprich die Lebensdauer ist reduziert. Oder willst du uns sagen, die Funktionseinschränkung ist zu tolerieren? Ausschließlich der "Totalausfall" zählt?

Natürlich ist es nicht zu tolerieren. Du musst aber erklären und beweisen was "Fakt ist": In wie Weit beeinflusst das Update die Lebensdauer mancher Komponenten?

Besitzt Du irgendwelche Erkenntnisse? Her damit, die Leute haben Interesse daran!

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 17. Juni 2016 um 13:56:05 Uhr:


Natürlich ist es nicht zu tolerieren. Du musst aber erklären und beweisen was "Fakt ist": In wie Weit beeinflusst das Update die Lebensdauer mancher Komponenten?
Besitzt Du irgendwelche Erkenntnisse? Her damit, die Leute haben Interesse daran!

Wenn du nicht erst seit gestern diesen Thread verfolgen würdest, wärst du schon über manch interessante Artikel gestolpert. Z.B. den hier. Dort wird erwähnt, dass die Abgasrückführung - ein bisher sowieso schon problematischer Bereich - in Zukunft deutlich mehr zu tun hat. Meinst du nicht, dass das auf die Lebensdauer geht?

Genauso haben wir es ja schon öfters besprochen hier Alf mit der Lebensdauer.
Es ist ja auch klar, nehmen wir das Beispiel black Firefly und Stefan TDI, wo sie meine ich um die 177tkm hat und er 70tkm!

Es ist ja ganz klar das ihr AGR schon mehr gelitten hat als seins, aber solange ich keinen Fehler habe bzw spüre muss nicht gewechselt werden und finde es heftig wie die Werkstatt bei ihr reagiert hat!
Da durch das Update scheinbar das AGR gelitten hat, sollte man doch bei VW langsam merken das was nicht stimmt!

Wir warten mal auf die Leute mit hoher Laufleistung, wann sich vielleicht und ich betone vielleicht sich der DPF meldet....

Zitat:

@meista_fussl schrieb am 17. Juni 2016 um 13:30:27 Uhr:


Der Meister bezog sich auf nicht sicherheitsrelevante Fälle.

Mit welcher Begründung sollte das KBA ein Fahrzeug stilllegen, wenn ein nicht-sicherheitsrelevanten Rückruf nicht wahrgenommen wird?

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 17. Juni 2016 um 13:43:06 Uhr:


Ich bin der Meinung, dass folgende 3 Punkte hier greifen und auch dass der Anlass für den angeordneten Rückruf war/ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Was trifft denn von den genannten Punkten zu? Hat sich dein Abgasverhalten mit bekanntwerden des Skandals spunghaft verschlechtert?

Wer ein Problem hat ist Volkswagen, die haben nämlich bei der Typgenehmigung unerlaubte "Tricks" angewendet.

Es geht nicht darum ob sicherheitsrelevant oder nicht. Es geht darum ob angeordnet oder nicht. Und der VW-Rückruf ist angeordnet und wird deshalb vom KBA überwacht.

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