Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@Fargrin schrieb am 24. April 2016 um 19:51:15 Uhr:


Es ist wohl etwas untergetaucht, deshalb wiederhole ich es hier nochmal gerne.

Anbei ein PDF zu den Diesel-Test's des KBA.

War doch schon 28 mal aufgerufen worden..
Reicht dir das nicht 😰

Edit: Klar schon gesehen und auch die unterschiede bei den Automarken.

Was mich ja brennend interessieren würde - um einschätzen zu können ob ich mit einer höheren Ausfallwarscheinlichkeit des AGR zu rechnen habe - wie wurde/wird bei VW in der *neuen* Software das mit der AGR-Rate und den Temperaturen umgesetzt?

Das die AGR-Rate reduziert wird um die Funktionsfähigkeit der Abgasnachbehandlung sicherzustellen wurde ja grundsätzlich akzeptiert.

Zitat:

@Fargrin schrieb am 24. April 2016 um 19:51:15 Uhr:


Es ist wohl etwas untergetaucht, [...]

Bei mir nicht, habe heute abend schon mit Interesse etwas länger darin geschmökert. Vielen Dank dafür! 🙂

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. April 2016 um 20:00:36 Uhr:



Zitat:

@Fargrin schrieb am 24. April 2016 um 19:51:15 Uhr:


Es ist wohl etwas untergetaucht, deshalb wiederhole ich es hier nochmal gerne.

Anbei ein PDF zu den Diesel-Test's des KBA.

War doch schon 28 mal aufgerufen worden..
Reicht dir das nicht 😰

Edit: Klar schon gesehen und auch die unterschiede bei den Automarken.

Darauf habe ich nun überhaupt nicht geachtet. Pardon.

War der letzte Beitrag auf der Seite. Plötzlich ging es mit anderen Motoren los. Dachte ich erwähne es lieber noch einmal, nachdem die Diskussion endlich etwas abgeflacht ist.

Finde den Bericht selbst sehr interesaant.
Jedoch ist er auch nichts sagend.
Die Werte sind im Betrieb zu hoch. Ok. Das ist jedoch legal. Somit... naja.

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Der Bericht ist schon sehr interessant.
Einige Hersteller schaffen es, die Emissionswerte einzuhalten und die Emissionskontrollsysteme verkraften das.
Andere setzen ihre Emissionskontrollsysteme nach relativ frei gewählten Kriterien außer Kraft um diese vor der Zerstörung zu retten.
Alle stehen dazu, dass nur so Partikelfilter und AGR-Ventile überleben und versprechen hoch und heilig, diese Schutzfunktion zu reduzieren.

Wenn es stimmt, dass der Bauteilschutz tatsächlich nötig ist, wird die Lebensdauer der Bauteile verkürzt.

Zitat:

Wenn es stimmt, dass der Bauteilschutz tatsächlich nötig ist, wird die Lebensdauer der Bauteile verkürzt.

Und genau deswegen geht man erst zum Rückruf wenn man ultimativ dazu gezwungen wird. Vorher werden hoffentlich reihenweise verreckende AGRs und DPFs in der Presse Wellen schlagen..

Zitat:

@homi79 schrieb am 24. April 2016 um 21:15:10 Uhr:



Zitat:

Wenn es stimmt, dass der Bauteilschutz tatsächlich nötig ist, wird die Lebensdauer der Bauteile verkürzt.

Und genau deswegen geht man erst zum Rückruf wenn man ultimativ dazu gezwungen wird. Vorher werden hoffentlich reihenweise verreckende AGRs und DPFs in der Presse Wellen schlagen..

Ich befürchte das auch - auch wenn auf Seite 15 des Berichtes dazu folgendes steht:

"Zum Schutz der Kunden hat die Untersuchungskommission gegenüber VW darauf gedrungen, diese europaweit schadlos zu stellen und umfassend zu beraten:
[...]
- VW hat sicherzustellen, dass die Umrüstungen nicht zum Nachteil für die betroffenen Kunden durchgeführt werden."

..daher meine weiter oben stehende Frage dazu 😉 ...

Das wäre gegenüber den Kunden eine faire Maßnahmen. Ich würde es jedenfalls sehr begrüßen.

Ein sehr guter Artikel zum eigentlichen Thema, der verschiedene Aspekte beleuchtet.

http://www.faz.net/.../...che-von-abgasskandal-betroffen-14195532.html

Zitat aus dem Artikel:

„Fakt nach heutigen Stand ist also: VW hat betrogen und den Betrug auch zugegeben....
Die Grenze zwischen Legalität und Illegalität sollte man in einem Rechtsstaat nicht verwischen.
Offenkundig gibt es aber auch bei Volkswagen, wo sie bis heute den Abgasbetrug verniedlichend „Dieselthematik“ nennen, nicht wenige, die den gesetzesbrecherischen Ernst ihrer Lage nicht sehen oder nicht sehen wollen.“

Auf den Punkt gebracht.

Und genau aus dieser Tatsache leite ich auch für mich das Recht ab, die Nachbesserung nicht hinnehmen zu müssen und schon gar nicht mit anderweitigen Einbußen, wie minimal oder theoretisch diese auch sein mögen.
Und auch ob ich, unter diesen Umständen, VW etwas beweisen muss oder ob es nicht umgekehrt ist, wird sich zeigen.
Eine Freigabe der Nachbessrung durch das KBA hat auf meine zivilrechtlichen Ansprüche, welche sich aus der Straftat ergeben, keine unmittelbare Auswirkung.
Und ich denke das höhere Instanzen im Klageverfahren dies auch so sehen werden.

Zitat:

@Spreewolf87 schrieb am 25. April 2016 um 09:19:35 Uhr:


Eine Freigabe der Nachbessrung durch das KBA hat auf meine zivilrechtlichen Ansprüche, welche sich aus der Straftat ergeben, keine unmittelbare Auswirkung.
Und ich denke das höhere Instanzen im Klageverfahren dies auch so sehen werden.

Das hört sich alles immer recht einfach an, im Detail wird es aber kompliziert 😉

Zunächst einmal richten sich alle zivilrechtlichen Ansprüche, die den Kaufvertrag betreffen, gegen deinen Vertragspartner = Händler. Der hat Dich aber nicht betrogen, er wusste ja selbst nichts von dem Betrug. Deshalb fällt auch direkte Wandlung wegen arglistig verschwiegenem Mangel flach, der Händler hat ja nichts arglistig verschwiegen. Deshalb hängen allen zivilrechtlichen Ansprüche erst einmal am Sachmangel, dessen Beseitigung ja in Aussicht gestellt ist.

Damit Du zivilrechtliche Ansprüche aus dem eigentlichen Betrug herleiten kannst, musst Du a) Strafanzeige stellen und b) der Hersteller dieser Straftat für schuldig befunden werden. Da der Hersteller aber nicht dein Vertragspartner war, wird das schwer ihn wegen Betrug dranzukriegen. Hinzu kommt, dass der Hersteller keine natürliche Person ist, und der Betrug ging ja auch nicht "von VW" aus (auch wenn man das immer so sagt), sondern von bestimmten Personen im Konzern.

Mit anderen Worten: Trotz des offensichtlichen Betrugs bleiben Dir (aktuell) nur Ansprüche aus dem BGB. Hört sich traurig an, ist aber leider so...

Noch eine Alternative für Geschädigte in Deutschland:

http://www.merkur.de/.../...-us-kanzlei-sammelt-klagen-zr-6340215.html

Es sind zwar manche Sachen bekannt, aber stell es trotzdem mal rein, ist ja zur Zeit hier wieder Aktuell:
http://m.focus.de/.../...etzt-ihre-rechte-als-vw-kunde_id_5466905.html

Edit: Gerade bei n-tv gesehen und auch schon hier 😰
http://www.motor-talk.de/.../...rzeughersteller-der-welt-t5674491.html

Jo, war VW doch aber zum letzten Halbjahr auch schon mal ganz Kurz, am Ende des Jahres wird abgerechnet und erst das zählt meiner Meinung nach.

Und zudem hat Toyota ja dank des Erdbebens und die explodierte Stahlbude knapp 160T Autos weniger ausliefern können ... das Ergebnis hätte also auch anders ausehen können.

Nicht desto trotz, freut es mich für VW das sie zumindest ihre Konzernzahlen Stabil halten können, ob wohl man natürlich nicht weiß in wie weit das geschönt durch Eigenzulassungen, extreme Rabatte und Anderes ist.

Hohe Absatzzahlen, ohne eine gewisse Marge ist auch nicht toll.

Schaltet mal n-tv ein, ist sehr interessant
Edit: Es geht um 12.30uhr weiter, mit E-Autos, Diesel usw

Schaut, bei VW ist alles im Butter:
http://m.focus.de/.../...nesen-bleiben-volkswagen-treu_id_5478801.html

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