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Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 29. März 2015 um 9:40

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.

Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.

MfG Benny

Beste Antwort im Thema

Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.

 

Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt ;)

Ein Kollege hat es auch gleich geliked.

 

Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.

Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.

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Leute bleibt mal ganz ruhig, ich kann nur jedem dazu raten das Update nicht machen zu lassen. Das gibt nur Probleme da man sowas gar nicht richtig programmieren kann und schon gar nicht bei Motoren die schon über 200.000 gelaufen haben. Das agr Ventil ist desweiteren eh schon problematisch. Ihr vernichtet außerdem mit dem Update Beweise einer illegalen abschalteinrichtung und verwehrt euch somit jegliche schadensersatzansprüche.

Das euch jmd das Auto stillgelegt weil ihr nicht zum Update gefahren seid ist ein Hirngespinst von unserem Verkehrsminister und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage

Themenstarteram 21. Januar 2017 um 20:51

Zitat:

@Rotkehle schrieb am 21. Januar 2017 um 21:12:36 Uhr:

Ahm ja

OT Anfang:

Muss ich mir bei deinem Profilbild sorgen machen, oder kann ich jetzt das Update auch bei dir machen? :D

OT Ende!

Zitat:

@maximaler schrieb am 21. Jan. 2017 um 21:45:27 Uhr:

Das euch jmd das Auto stillgelegt weil ihr nicht zum Update gefahren seid ist ein Hirngespinst von unserem Verkehrsminister und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage

Das ist kein hirngespinst sondern ein denkbare Möglichkeit um das Auto doch noch legal auf die Straße zu bringen. Ob es am Ende wirklich durchgeführt wird steht auf einem anderen Blatt. Also abwarten was kommt.

am 21. Januar 2017 um 22:39

..und VW benötigt eine möglichst hohe update-Quote, und das FREIWILLIG, denn sie bestreiten ja immer noch, in Deutschland überhaupt gegen Gesetze verstossen zu haben.

Also wird "sanfter" Druck ausgeübt, um die Aktion für VW zum Erfolg zu bringen. Ansonsten hätte wohl VW ein Problem, wenn sie nicht Vollzug melden könnten, der Autofahrer wohl weniger. Er hat keine Straftat begangen mit dem Kauf.

Zitat:

@maximaler schrieb am 21. Januar 2017 um 21:45:27 Uhr:

Leute bleibt mal ganz ruhig, ich kann nur jedem dazu raten das Update nicht machen zu lassen. Das gibt nur Probleme da man sowas gar nicht richtig programmieren kann und schon gar nicht bei Motoren die schon über 200.000 gelaufen haben. Das agr Ventil ist desweiteren eh schon problematisch. Ihr vernichtet außerdem mit dem Update Beweise einer illegalen abschalteinrichtung und verwehrt euch somit jegliche schadensersatzansprüche.

Das euch jmd das Auto stillgelegt weil ihr nicht zum Update gefahren seid ist ein Hirngespinst von unserem Verkehrsminister und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage

Mit Verlaub, was du von dir gibst, ist rechtlicher Unsinn.

EA 189 hätte nie eine BE erteilt werden dürfen, Zulassungen hätten nicht erfolgen dürfen.

Die Beweise der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung sind längst gesichert.

Das unfreiwillige, sog. Update steht Ansprüchen nicht entgegen.

Es vernichtet die unabhängig davon längst gesicherten Beweise nicht.

Durch die Regierung wurde das Vorgehen - Rechtsschein einer BE wird geduldet - mit entwickelt und deckt das Vorgehen: Mit Update BE (+). Mit BE Zulassung (+).

Die Rechtsgrundlagen existieren bereits länger, als die allermeisten Teilnehmer/innen in diesem Forum alt sind.

Allein, ob von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden wird, zeigt erst die Zukunft.

In rechtlichen Zugzwang gebracht wurde sich jedoch längst.

Das hat die agierende, politische Riege jedoch noch nie gestört.

Sinnvollste Lösung für den Kunden: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW (+).

Zitat:

Übrigens, ist es ganz aufschlussreich, einmal einen VW- Ingenieur zu dem Thema zu hören:

https://www.youtube.com/watch?v=w0DU0A4U9TM

Habe mich vor lachen fast eingeschissen.

Das ist alles was ich zum Sonntag beitragen kann.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 22. Januar 2017 um 12:32:36 Uhr:

Zitat:

Übrigens, ist es ganz aufschlussreich, einmal einen VW- Ingenieur zu dem Thema zu hören:

https://www.youtube.com/watch?v=w0DU0A4U9TM

Habe mich vor lachen fast eingeschissen.

Das ist alles was ich zum Sonntag beitragen kann.

Wobei es da bessere Versionen gibt, mit noch passenderen und lustiger formulierten Sätzen :D

"Denn das ist alles nur geklaut" Hier

Rubrik "Sturm im Wasserglas" ausgelöst von "Doofrind".

http://...tomobil-industrie.vogel.de/.../

Danach gehören alle Hersteller zum Update verdonnert!!!

Blinder Aktionismus von dieser Pfeife, genau wie seine Maut.

Der Kerl gehört weg.

Ich lasse freiwillig gar nix an Softwareupdate nachrüsten. Warte meine Kiste selbst bzw. freie Werkstatt und gut ist.

Bei Verkauf nach 5 Jahren nächstes Jahr ist es egal, wo die letzten Wartungen stattfanden.

Kulanz gibts da auch nicht mehr, auch wenn man immer bei Skoda war.

Kurze Info zur Rechtslage.

Ich habe beim ADAC nachgefragt und von dort folgende Auskunft erhalten:

Zitat:

ADAC schrieb am 20. Januar 2017

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale des ADAC.

Derzeit besteht für eine Umrüstung kein Handlungsbedarf. Das Fahrzeug weist keine sicherheitsrelevanten Mängel auf und ist nutzbar. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass durch ein Zuwarten ein weitergehender Schaden oder eine Verschlimmerung des Mangels eintritt. Somit kann abgewartet werden, bis weitere Details über die vom Hersteller avisierten Maßnahmen bekannt sind.

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