Abgrenzung des BGH zum Urteil der Marken-Werkstattbindung

Opel Astra H

Hallo, allerseits,

ich hatte bei meinem Astra TT einen Bruch des Kabelbaumes meines elektrisch-hydraulischen Verdecks (berichtete hier bereits ausführlich darüber ).

Da Opel den Kulanzantrag sofort ablehnte (Begründung: Wartung in einer hiesigen, markenfremden Meisterwerkstatt und fehlender Stempel im Serviceheft, -dieser wurde aber nachgeholt-), habe ich noch einen Nachtrag (wie ich den Antworten entnehmen konnte, soll dieser Defekt ja kein Einzelfall sein).

Und zwar (Zitat):

Zum Urteil (Az.: BGH VIII ZR 187/06) erklärte der Bundesgerichtshof die Vertragsbedingungen der Firmen in Fällen für unwirksam, in denen nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat.

Absolut keine Werkstatt hätte diesen Fehler im Vorfeld entdecken können.
Mir wäre jedenfalls völlig neu, wenn bei Wartungen an Kraftfahrzeugen auch die Kabelbäume geröngt werden.

Das Borddiagnose-System eines Kraftfahrzeuges zeigt Fehler aber erst nach deren Entstehung an.
Und da war der Kabelbaum bereits gebrochen.

Ganz grob gesagt, hätte ich die erste Wartung (nur Durchsicht) sogar versäumen können.

Abschliessend hoffe ich, einigen damit etwas weitergeholfen zu haben.

Um den weiteren Fortgang der Sache wird sich mein Rechtsanwalt kümmern...

Viele Grüsse aus Göttingen, PETER.

17 Antworten

Ohne daß ich jetzt das Urteil komplett gelesen hätte oder Deinen Fall kenne: Nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist hast Du - wenn überhaupt - nur noch Ansprüch wegen arglistig verschwiegener Mängel. Eine Sekunde nach Fristablau muß Opel gar nix mehr.

Gruß cone-A

Zitat:

Original geschrieben von cone-A


Ohne daß ich jetzt das Urteil komplett gelesen hätte oder Deinen Fall kenne: Nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist hast Du - wenn überhaupt - nur noch Ansprüch wegen arglistig verschwiegener Mängel. Eine Sekunde nach Fristablau muß Opel gar nix mehr.

Gruß cone-A

Er hat volkommen Recht

Wie alt ist denn der Wagen?
Ist er ausserhalb der 2 jährigen Garantie, muss Opel meineserachtens da keine Kulanz gewähren.
Aber gerade im 3. Jahr ist Opel noch sehr kulant und übernimmt oft alles bzw. einen sehr großen Teil.
Klar ist doch aber, dass Opel dann schon schaut, dass alle Inspektionen (pünktlich) bei Opel gemacht wurden. Ist doch nur normal, oder?
Und es ist absolut nicht zuviel verlangt, auf jeden Fall die ersten Insp. bei Opel machen zu lassen. Opel ist bei den Inspektionskosten sehr human.
Ich habe einen sehr guten Opelhändler, der absolut faire Insp-Preise hat. Würde mich in einer freien Werkstatt oder bei ATU auch nicht wirklich günstiger kommen und die Jungs von Opel kennen sich mit dem Auto aus. Daher...............................

Hallo!

Es geht hier meiner Meinung nach nicht darum, wer billiger ist, sonder zu welcher Werkstatt man Vertrauen hat.

Wenn ich an unseren örtlichen Händler denke, dann muss ich gestehen, dass ich zu diesen Partner nicht den Hauch eines Vertrauens habe. Hintergrund waren diverse schlampige Arbeiten.

-> Seitdem bin ich bei einem freien Händler. Dort habe ich bisher 5 Autos gekauft. Seitdem immer zufrieden. Kostenloses Leihauto und super Service.

Und das Beste ist ja, dass dieser Betrieb alle Teile und Reparaturen gemäß Opel Vorgabe erledigt und sich die Teile von einem Opel Händler beziehen lässt.

Jetzt aber zu meinem Fall.

Zinkblasen am hinteren linken Radlauf. -> Im Rahmen der jährlichen Inspektion festgestellt. -> Bilder gemacht etc. -> Ablehnung Opel, da eben kein Vertragshändler.

Das ist die vertragliche Seite.

Aber.

In einer solchen Zeit, in der die Autobauer auf die Kunden angewiesen sind, sollte hier doch meines Erachtens nach eine gewisse Kulanz vorhanden sein. -> Kosten in Höhe von 150,-- EUR.
Diese hat aber meine Werkstatt anstandslos übernommen.

Ich für meinen Teil muss sagen, dass ich hier in diese Sachlage von Opel schlicht und einfach sehr enttäuscht bin bzw. war, denn für Zinkblasen kann kein Kunde etwas. Geschweige denn können diese nicht aufgrund mangelnder Pflege etc. entstehen.

Ich habe mehrfach mit Opel kommuniziert aber die bleiben hart und weichen nicht ab.

Schade eigentlich.

astra417

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Das ist/wäre bei anderen Herstellern nicht (viel) anders.
Und ich kann das Verhalten der Hersteller in gewissem Maße nachvollziehen.

Hi, astra417,

das hast Du schon richtig dargestellt.
Für Zinkblasen kannst Du als Kunde genau so wenig, wie ich für den Kabelbaum-Bruch.
Es handelt sich einfach nur um werksseitig verbauten (in meinem Fall sogar konstruktionsbedingt vorgegebenen) Murks !

Keine Werkstatt (ob Opel oder andere Meisterwerkstatt) röngt im Rahmen der Durchsichten/Inspektionen die Kabelbäume.

Wobei auch fraglich ist, ob die dazu über die nötigen Gerätschaften verfügen.
Ich habe jedenfalls noch nichts darüber gehört (oder bin ich von gestern ?).

Obwohl ich inzwischen die nötigen Wartungs-Nachweise (unter anderem die durchgeführte Dach-Rückrufaktion am 08. Juni 2008, -keine weiteren Feststellungen bezüglich des betroffenen Kabelbaumes-) erbringen konnte, meint mein (nicht mit rosa Brille versehener !) Rechtsanwalt, das Abgrenzungs-Urteil des BGH würde gerade hier greifen (siehe meinen zweiten Satz !).

Er ist voll in die Sache "eingestiegen", und sobald es hier Neuigkeiten gibt, werde ich wieder unaufgefordert berichten.

Grüsse aus Göttingen, PETER.

Siehst du, andere haben einfach die Opelinspektionen und bekommen gerade im 3. Jahr noch fast alles ersetzt.
Bei Durchrostungen usw. natürlich länger.
Opel wie auch einige andere Hersteller sind da sehr kulant, fordern aber eben die orginalen Inspektionen.
Ein geben und nehmen eben.

Das mag sein, dass man Original Wartungen fordert.

Das ist die vertragliche Seite; es gibt aber auch noch eine kulante Seite.

ABER.

Welche Vertragswerkstatt hätte das mit den Zinkblasen vorhersehen können. KEINE AUF DER WELT!!!!

Ein Opel Händler vermerkt dies bei der Inspektion!
Mein freier Händler vermerkte dies ebenso im Scheckheft bei der Inspektion.

Ich finde es einfach nur schade das hier bei einem Fehler, der eindeutig ein Produktionsfehler ist, so ein Theater gemacht wird.

Aber anscheinend ist Opel auf die Kunden nicht mehr angewiesen.

astra417

Ich habe mit Opel nichts weiter zutun, fahre lediglich die Autos und bin recht zufrieden.
Gerade im 3. Jahr, mit allen Opelinspektionen, habe ich und viele Bekannte Opel als sehr kulant kennen gelernt.
Allein mit der Rostgeschichte an den Domlagern oben, ein Freund hat jetzt 90000 Km auf seinem Astra und Opel übernimmt die kompletten Kosten für die Domlager zu 100%.
Noch mehr ähnlich kulante Regelungen sind mir bekannt.
Nur kann ich es eben auch verstehen, dass Opel regelmäßige Inspektionen für so kulante Regelungen vorraussetzt.
Nennt mir einen Hersteller, der es anders macht/machen würde?

Zitat:

Original geschrieben von Christian He


...
Allein mit der Rostgeschichte an den Domlagern oben, ein Freund hat jetzt 90000 Km auf seinem Astra und Opel übernimmt die kompletten Kosten für die Domlager zu 100%.
...

Aber das ist wohl eher anscheinend von FOH zu FOH unterschiedlich...eigentlich habe ich auch einen sehr guten FOH, als es aber um die Domlager bei meinem kleinen ging, hat er sich da herausgehalten, d. h. die Entrostung habe ich selber durchgeführt, das Fett und die verbesserten Kappen gingen auch auf meine Rechnung, die ganze Sache hatte einen Wert von ca. 5 Euro oder so... Nach einer Nachfrage beim FOH, war mit Kulanz oder gar Garantie nichts zu machen, weil der Wagen gut 3,5 Jahre alt war und ca. 80 tkm runter hatte... Ich finde die Willkür der FOH insgesamt nicht so doll und denke mir, da müßte Opel an generellen Regelungen arbeiten, denn die knappen 5 Euro sind sicherlich nicht die Welt - aber der Service, der bleibt im Gedächtnis haften...

halt alles aus deiner sicht.
übrigens kann nicht der FOH entsc<heiden was auf kulanz gemacht wird, das entscheidet opel nach einer onlineanfrage.

Hallo,

wie ist das überhaupt? Gibt es da einen Fragebogen oder sowas? Oder wird die online Anfrage nach Kulanz selbst formuliert?

Da hätte ja der Händler doch Einfluß indem er bestimmte Formulierungen vornehmen kann........

Zitat:

Original geschrieben von slv rider


halt alles aus deiner sicht.
übrigens kann nicht der FOH entsc<heiden was auf kulanz gemacht wird, das entscheidet opel nach einer onlineanfrage.

Ja schon, ist sicherlich aus meiner Sicht. Die 5 Euro sind ja auch nicht die Welt, wenn es dann ok ist. Es war ja auch nur ein Vergleich zu den Ausführungen meines Vorredners.

Aber genau mit solchen kleinen Gesten kann man Kunden gewinnen, kleiner Einsatz - großer Effekt...😉.

Meine Meinung:

Bei verdeckten/"versteckten" Mängeln, also solchen, welche der Käufer nicht sofort erkennen kann, beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Mängel (Gewährleistung...nicht Garantie) ab dem Erkennen oder "erkennen können" dieser Mängel. Das kann u.U. nach Jahren sein...

Viele Grüße, vectoura

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