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Abgasgutachten D3

Themenstarteram 15. März 2022 um 10:11

Hallo Zusammen,

jetzt stehe ich etwas ratlos da, weil ich ständig neues höre.

Konkret geht es darum, dass ich ein älteres Fahrzeug umrüsten möchte welches ab Werk mit der Euro 1 (Schadstoffarm E2) ausgeliefert wurde und durch Nachrüstung eines Kaltlaufreglers auf D3 gebracht wurde.

Vor knapp zwei Jahren ergab meine Anfrage bei der Prüfstelle (Tüv Süd) vor Ort, dass kein Abgasgutachten nötig wäre, weil das Fzg. ursprünglich ne Euro 1 hatte und nur die zähle (Was ab Werk war). Dann geriet das Vorhaben ins Vergessen, weil andere Dinge im Leben anstanden.

Jetzt ist Zeit vorhanden und die Umrüstung ist wieder im Fokus. Allerdings ist mein damaliger Ansprechpartner dort nicht mehr tätig und ein anderer Kollege da. Der will unbedingt ein Abgasgutachten haben.

Was ist nun der tatsächliche Stand der Dinge? Ich habe nun Aussage I des damaligen Ansprechpartners und nun Aussage II des jetzigen.

Gab es eine Änderung? Oder sind das alles Einzelentscheidungen der jeweiligen "Abnehmer"? Oder gibt es konkrete Vorgaben, Richtlinien dafür?

Danke für Hinweise :)

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16 Antworten

Noch mal aus eigener Erfahrung:

Golf 2 und Audi Cabrio Beide Ursprungszulassung Euro 1, hochgerüstet auf Euro 2 bzw. D3, danach Gasumrüstung OHNE Abgasgutachten möglich.

Schriftliche Aussage vom TÜV Süd Coburg liegt vor: Entscheidend ist die Einstufung bei Ursprungszulassung (Homologation).

Gruß

Ciwa

Das der TÜV in Hessen etwas anders tickt als im Rest der Republik, konnte man ja hier schon des Öfteren lesen.

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