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Abgasgutachten D3

Themenstarteram 15. März 2022 um 10:11

Hallo Zusammen,

jetzt stehe ich etwas ratlos da, weil ich ständig neues höre.

Konkret geht es darum, dass ich ein älteres Fahrzeug umrüsten möchte welches ab Werk mit der Euro 1 (Schadstoffarm E2) ausgeliefert wurde und durch Nachrüstung eines Kaltlaufreglers auf D3 gebracht wurde.

Vor knapp zwei Jahren ergab meine Anfrage bei der Prüfstelle (Tüv Süd) vor Ort, dass kein Abgasgutachten nötig wäre, weil das Fzg. ursprünglich ne Euro 1 hatte und nur die zähle (Was ab Werk war). Dann geriet das Vorhaben ins Vergessen, weil andere Dinge im Leben anstanden.

Jetzt ist Zeit vorhanden und die Umrüstung ist wieder im Fokus. Allerdings ist mein damaliger Ansprechpartner dort nicht mehr tätig und ein anderer Kollege da. Der will unbedingt ein Abgasgutachten haben.

Was ist nun der tatsächliche Stand der Dinge? Ich habe nun Aussage I des damaligen Ansprechpartners und nun Aussage II des jetzigen.

Gab es eine Änderung? Oder sind das alles Einzelentscheidungen der jeweiligen "Abnehmer"? Oder gibt es konkrete Vorgaben, Richtlinien dafür?

Danke für Hinweise :)

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16 Antworten

Die Ursprungshomologation ist weiterhin ausschlaggebend. Quelle: Bundesverkehrsblatt Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff.

Zitat: " Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden. Die gilt auch im Falle nationaler Abgasgenehmigungen (Euro2/D3, Euro2/D4, Euro3/D4), d.h., die national Grenzwerte D3 bzw. D4 sind auch nach der Umrüstung einzuhalten. Eine Rückstufung ist nicht zulässig."

Der Passus bzgl Euro 2/D3 ist irrelevant bei der Konstellation da das Fahrzeug nicht damit ausgeliefert wurde.

 

Nein, gab es nicht, ursprüngliche Euro 1 Fahrzeuge brauchen kein AGG.

Themenstarteram 16. März 2022 um 6:41

Danke Dir für die Rückmeldung.

Ist das irgendwo geregelt? Oder greifen die Prüfer auf eine "interne Verfahrensanweisung" zurück?

Werde wohl diverse Prüfstellen abklappern müssen...

D 3 wird gleich behandelt wie D2...

Ist Kaltlaufregler eingetragen, geht eine Rückstufung auf 1 nicht mehr.

D2 braucht keine ECE R 115, jedoch ein Einzel-Abgasgutachten (Fahrzeugspezifisch) , das in der Regel auch ausgestellt wird, wenn schon mal eins gefahren wurde ...

Handling

Und da haben wir es wieder, man bekommt auf diese Frage einfach keine eindeutige Antwort, irgendwie hängt es immer davon ab, wen man fragt. So lese ich das nun schon seit Jahren in verschiedenen Foren.

@icomworker: es geht ja nicht um Rückstufung, sondern um die Tatsache, dass Euro1 ab Werk kein AGG benötigt. Das wird immer wieder von den gleichen Umrüstern ausgesagt.

Ja schon, hat aber jetzt D3, also Euto 2... Mit was er ausgeliefert wurde ist uninteresssnt, E1 ist weg und zurück geht nicht... Also AGG...

Wenn man bedenkt, dass der KLR ja überhaupt nicht im Normalbetrieb arbeitet, also keinen Einfluss auf das Abgasverhalten hat, demzufolge die gleichen Abgase rauskommen, wie bei Euro 1, also ab Werk.

Aber gut, dafür kannst Du ja auch nichts, dass es die typisch deutsche Bürokratenschei..e ist. Vielleicht sehen es eben ein paar Prüfer mit gesundem Sachverstand genauso und verlangen eben kein AGG, da scheint es ja offensichtlich Freiräume zu geben.

Scherzkeks...

Mit dieser Makelatur haste Steuern gespart, sonst nichts...

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 16. März 2022 um 20:28:54 Uhr:

Ja schon, hat aber jetzt D3, also Euto 2... Mit was er ausgeliefert wurde ist uninteresssnt, E1 ist weg und zurück geht nicht... Also AGG...

@mawi2006

Die Ursprungshomologation ist weiterhin ausschlaggebend. Quelle: Bundesverkehrsblatt Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff.

Zitat: " Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden. Die gilt auch im Falle nationaler Abgasgenehmigungen (Euro2/D3, Euro2/D4, Euro3/D4), d.h., die national Grenzwerte D3 bzw. D4 sind auch nach der Umrüstung einzuhalten. Eine Rückstufung ist nicht zulässig."

Der Passus bzgl Euro 2/D3 ist irrelevant bei der Konstellation da das Fahrzeug nicht damit ausgeliefert wurde.

Ganz einfach:

Such dir nen andere ASs.

Themenstarteram 17. März 2022 um 7:56

Zitat:

@DerNoob schrieb am 17. März 2022 um 00:13:37 Uhr:

Die Ursprungshomologation ist weiterhin ausschlaggebend. Quelle: Bundesverkehrsblatt Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff.

[...]

Der Passus bzgl Euro 2/D3 ist irrelevant bei der Konstellation da das Fahrzeug nicht damit ausgeliefert wurde.

Ganz einfach:

Such dir nen andere ASs.

Danke Dir für den Verweis auf das Bundesverkehrsblatt & das Zitat. Das ist doch mal was "handfestes", hätte mich auch gewundert, wenn sowas nicht irgendwo niedergeschrieben ist. :)

Ich habe nach deiner genannten Quelle gesucht und z.B. das gefunden:

https://www.umwelt-online.de/.../erlstvzo_p41a.htm

Zitat:

Insbesondere darf sich demnach durch die Umrüstung von Fahrzeugen mit Gassystemen das Abgasverhalten nicht verschlechtern. Dies stellt eine gewollte Besonderheit in der Anwendung des § 21 StVZO dar. Wo üblicherweise nur die Einhaltung der zum ersten Zulassungstag vorgeschriebenen Grenzwerte gefordert wird, dürfen in diesem Fall nach der Umrüstung mit Gassystemen die der damaligen Genehmigung zugrunde liegenden Grenzwerte von den jeweiligen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden.

Zitat:

3.3 Abgasprüfungen sonstiger Fahrzeuge

Bei sonstige Fahrzeugen ("vor Euro2" )ist die Nachweisführung über das Abgasverhalten nicht erforderlich.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 17. März 2022 um 08:56:57 Uhr:

Zitat:

@DerNoob schrieb am 17. März 2022 um 00:13:37 Uhr:

Die Ursprungshomologation ist weiterhin ausschlaggebend. Quelle: Bundesverkehrsblatt Verkehrsblatt Heft 8 - 2007, Amtlicher Teil, S. 206 ff.

[...]

Der Passus bzgl Euro 2/D3 ist irrelevant bei der Konstellation da das Fahrzeug nicht damit ausgeliefert wurde.

Ganz einfach:

Such dir nen andere ASs.

Danke Dir für den Verweis auf das Bundesverkehrsblatt & das Zitat. Das ist doch mal was "handfestes", hätte mich auch gewundert, wenn sowas nicht irgendwo niedergeschrieben ist. :)

Ich habe nach deiner genannten Quelle gesucht und z.B. das gefunden:

https://www.umwelt-online.de/.../erlstvzo_p41a.htm

Zitat:

@rpalmer schrieb am 17. März 2022 um 08:56:57 Uhr:

Zitat:

Insbesondere darf sich demnach durch die Umrüstung von Fahrzeugen mit Gassystemen das Abgasverhalten nicht verschlechtern. Dies stellt eine gewollte Besonderheit in der Anwendung des § 21 StVZO dar. Wo üblicherweise nur die Einhaltung der zum ersten Zulassungstag vorgeschriebenen Grenzwerte gefordert wird, dürfen in diesem Fall nach der Umrüstung mit Gassystemen die der damaligen Genehmigung zugrunde liegenden Grenzwerte von den jeweiligen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es müssen also die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs zugrunde lagen, auch mit der Gas-Nachrüstanlage eingehalten werden.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 17. März 2022 um 08:56:57 Uhr:

Zitat:

3.3 Abgasprüfungen sonstiger Fahrzeuge

Bei sonstige Fahrzeugen ("vor Euro2" )ist die Nachweisführung über das Abgasverhalten nicht erforderlich.

Ich habe mich nämlich bei meiner eigenen Umrüstung (ebenfalls Serie Euro 1, Euro 2 nachgerüstet mittels Minikat) nicht lumpen lassen :D. Und mich gut vorbereitet.

Aus welcher Region kommst du?

 

Die Frage ist doch, zahle ich Steuern für D2/D3 oder ist es mir Wurst und zahle für D1...

Das einfachste wäre dann den Kaltlaufregler zu entfernen und austragen zu lassen, wobei Du dann zur Umrüstung kein AGG brauchts... (Könnte man ja später wieder mit Eintrag nachrüsten)

Zumindest ist es hier in Wiesbaden beim TÜV Hessen so, daß mit Euro 2 ein AGG erwartet wird...

Früher war das bei einigen mal so, daß nur die Papiere ausreichten, aber die sitzen alle... :)

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 17. März 2022 um 12:23:13 Uhr:

Die Frage ist doch, zahle ich Steuern für D2/D3 oder ist es mir Wurst und zahle für D1...

Das einfachste wäre dann den Kaltlaufregler zu entfernen und austragen zu lassen, wobei Du dann zur Umrüstung kein AGG brauchts... (Könnte man ja später wieder mit Eintrag nachrüsten)

Zumindest ist es hier in Wiesbaden beim TÜV Hessen so, daß mit Euro 2 ein AGG erwartet wird...

Früher war das bei einigen mal so, daß nur die Papiere ausreichten, aber die sitzen alle... :)

Genau aus dem Grund der (ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt)-Bündelungsbehörde und dem TÜV Hessen hatte mein Auto zwecks Abnahme und Eintragung das Bundesland kurzfristig verlassen :-)

So schaut's aus...

Doku
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