ZX9R ZX900c Bj 1998 Reifen

Kawasaki Ninja ZX 9R

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zu den Reifenfreigaben bei meinem Motorrad. In dem Fahrzeugschein sind zwei Reifenmodelle eingetragen, welche nur zugelassen sein sollen (1x Dunlop und 1x Bridgestone). Auf dem Motorrad sind jedoch aktuell Metzler drauf und ich habe mir jetzt Pirelli Angel GT2 gekauft. Ich habe nicht darauf geachtet gehabt, dass Reifen vorgeschrieben sind. Beim letzten Tüv beim Vorbesitzer im Frühjahr 2024 waren die Metzler bereits draufgewesen. Darf ich die Pirellis fahren und diese einzutragen? An die vorgeschriebenen Dimensionen habe ich mich gehalten, nur anderer Hersteller und Modell.

Liebe Grüße
Patrick

36 Antworten

Nochmals, solange der Hersteller drin steht, darf man nicht mit anderen Reifen fahren. Die Freigabe reicht nicht mehr aus und hilft maximal den TÜV noch.
Wird man dabei erwischt, dann hat man ein Problem.

Nicht jede Regel in Deutschland ist Sinnvoll oder gut bis zum Ende durchdacht.
Ist indem Fall aber egal, ob Sie für einen Sinnvoll ist oder nicht. Am Ende zahlt man. Vorallem, wenn man auf den richtig Scharfen Polizisten kommt. Da hat man selbst dann keine Handhabe gegen.

Daher ab zum TÜV, Bescheinigen lassen, dass die Herstellerbindung raus kann und dann ab zur Zulassungsstelle und umtragen lassen.

Alles andere ist im Worst Case nur noch teurer.

Ok vielen Dank. Werde mich dann in den nächsten Tagen (kommende Woche oder die Woche darauf) drum kümmern und sage dann hier nochmal bescheid, was das Ergebnis war. Schöne Grüße

Zitat:

@PICK08 schrieb am 23. März 2025 um 19:32:00 Uhr:


Ok vielen Dank. Werde mich dann in den nächsten Tagen (kommende Woche oder die Woche darauf) drum kümmern und sage dann hier nochmal bescheid, was das Ergebnis war. Schöne Grüße

Mach es dir einfach:

Schreibe Kawasaki an und frag mal ob die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifengeschichte haben. Damit gehst du zu deinem Prüfer und lässt dir die Austragung abnehmen. Jedes Mal irgendeinen neuen Reifen eintragen zu lassen ist da deutlich teurer und aufwändiger.

Und die Austragung sollte mit der Bescheinigung relativ unkompliziert vonstatten gehen.

Zitat:

@BrabusMB schrieb am 23. März 2025 um 19:03:30 Uhr:



Siehe:
https://www.bundesverkehrsamt.online/.../?...

Bundesverkehrsamt?

Diese Seite ist nix offizielles, soll aber so aussehen.

Vorsicht mit der Glaubwürdigkeit.

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Ich war eben beim Tüv gewesen um nachzufragen und hatte das Gefühl, er wollte mich über das Ohr ziehen. Neue Reifen eintragen 112euro und die alten Reifen austragen 275euro. Er will die neuen Reifen dazu haben auf der Maschine und irgenwas messen usw. Habe ihm gesagt, dass ich alle Reifen fahren möchte mit den eingetragenen Dimensionen unabhängig von den Pirellis. Er versuchte meine Aussage irgendwie auszuweichen und gab mir irgendwelche Begründungen, die keinen Sinn machten

Vermute er will das dann über eine 21er Abnahme machen und das ist etwas mehr Aufwand. Wie gesagt, geh zu Kawasaki und lass dir die Bescheinigung geben. Dann solltest du statt einer Vollabnahme mit einer Änderungsabnahme davonkommen.

Ist das was anderes als die Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Reifenhersteller?

Klar, Kawasaki ist ja nicht der Reifenhersteller sondern der Hersteller deines Motorrads. Die haben Bescheinigungen wo drin steht das der Hersteller keine Bedenken hat die ursprüngliche Reifenbindung austragen zu lassen solange die Reifen den Originaldimensionen entsprechen.

Ein williger Prüfer trägt dir damit die Reifenbindung aus. Wie gesagt, einfach mal bei Kawasaki anrufen oder ne Mail an die info@ schreiben.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller reicht da nicht mehr aus weil die ja wieder nur für ein bestimmtes Reifenmodell gilt. Die hilft dir maximal beim eintragen genau dieses einen Reifentyps, aber damit ersetzt du ja nur eine Reifenbindung durch die Nächste.

Ich warte auf einen Rückruf von Kawasaki. Mal gucken. Danke schon mal

Hab das gestern mit einem mir gut bekannten GTÜler besprochen. Ziel muss die Austragung der Reifenbindung sein. Geht anscheinend sogar ohne Bescheinigung des Motorradherstellers. Bitte hier mal posten, was von Kawasaki so als Rückmeldung kommt. Ich will das bei meiner Zephyr auch unbedingt machen.

Mfg

Ich hab für beide Bikes von Kawasaki eine entsprechende Bescheinigung bekommen, plus im Anhang noch eine Kopie der Papiere mit den alten Einträgen als Referenz. Würde mich wundern wenn es die jetzt ausgerechnet für die Zephyr oder die ZX9R nicht geben sollte.

Wenn das Gesetz ab dem 1.1 gilt, betrifft das auch Motorräder, welche die neuen Reifen vor dem 1.1 draufbekommen haben?

Jap, leider ja. Das Gesetz ist im Grunde schon fast 5 Jahre alt. Bis 1.1.2025 war schon die übergangsfrist.

Das Gesetz betrifft alle Motorräder ohne EU-Typgenehmigung. Darunter fällt im Grunde alles aus den 90ern und davor und diverse Moppeds aus den 00er Jahren. Da ist es egal wann die Reifen aufgezogen worden sind. Die letzten Jahre hat das mit den Bescheinigungen der Reifenhersteller funktioniert, Stichwort Übergangsfrist. Die ist nun rum und jetzt muss umgesetzt werden.

Hmm ok. Konnte ja sein. Die neuen Reifen sind von Ende November. Hatte gehofft ich könne das irgendwie umgehen, wenn ich angeblich die Reifen im Dezember gewechselt hätte

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