ZX9R ZX900c Bj 1998 Reifen

Kawasaki Ninja ZX 9R

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zu den Reifenfreigaben bei meinem Motorrad. In dem Fahrzeugschein sind zwei Reifenmodelle eingetragen, welche nur zugelassen sein sollen (1x Dunlop und 1x Bridgestone). Auf dem Motorrad sind jedoch aktuell Metzler drauf und ich habe mir jetzt Pirelli Angel GT2 gekauft. Ich habe nicht darauf geachtet gehabt, dass Reifen vorgeschrieben sind. Beim letzten Tüv beim Vorbesitzer im Frühjahr 2024 waren die Metzler bereits draufgewesen. Darf ich die Pirellis fahren und diese einzutragen? An die vorgeschriebenen Dimensionen habe ich mich gehalten, nur anderer Hersteller und Modell.

Liebe Grüße
Patrick

36 Antworten

Du hast reifenbindung. Daher nach neuer Regel, darfst du so nicht fahren.

Du kannst die beim TÜV aber abnehmen lassen und dann eintragen lassen. Oder halt die Bindung austragen lassen. Spreche da einfach mal mit deinem TÜV des vertrauens.

Und was würde der spaß kosten?

Sorry, ich muss dir leider widersprechen, solange der neue Reifen die gleichen Parameter hat ist eine Einzelabnahme beim TÜV nicht Notwendig. Er muss nur schauen auf der Homepage von Pirelli ob er für seine Maschine eine Freigabe hat für seine Angel GT2

Siehe :

https://www.reifen24.de/.../?...

Für den T.H.

Klicke unten auf den Link er bringt dich auf die Homepage von Pirelli. Dort musst du nur die Daten deiner Maschine eingeben, als Beispiel Z1000 dann bekommst du mehrere Vorschläge ist dein Engel GT2 dabei kannst du dort direkt die Freigabe herunter laden und ausdrucken und solltest sie immer dabei haben, dann kannst du dir das mit dem TÜV sparen.

https://www.pirelli.com/.../kawasaki

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@BrabusMB: Die Regeln haben sich zum 1.1.2025 geändert. Was du schreibst, stimmte davor.

Daher ist es zur Zeit so falsch.

Mit der Reifenfreigabe kann man zum Tüv gehen und der macht es dann normalerweise.

Was das kostet ist ja TÜV abhängig. Einfach dort anrufen und fragen. Dann hast du alles.

https://www.1000ps.de/...uregelung-2025-das-muessen-biker-jetzt-wissen

Da ist es gut erklärt.

Also keine Wort Spielereien, lese deinen Link doch einmal richtig durch. Ich kopiere es hier hinein.

Welche Motorräder sind betroffen?
Grundsätzlich gilt: Werden exakt die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen Reifendimensionen verwendet - auch von anderen Herstellern - ist keine Abnahme erforderlich.

Dann lese du das auch mal genau und verstehe es.

"Herstellerfreigaben sind nicht mehr gesetzlich relevant."

Wenn in der Zulassungsbescheinigung ein Hersteller steht, muss man diesen auch nehmen.
Oder man lässt sich den austragen. DAS ist auch möglich und dann gilt dein zitierter Satz.

Es gab leider schon fälle, wo die Polizei zum Glück ein Auge zu gedrückt hat.
Ob die aber nach paar Monaten noch ein Auge zu drücken....

Ja da liegt das Problem wenn das Wörtchen WENN nicht wäre was wir beide ja beim T.H. nicht wissen, da er sich ja nicht mehr meldet. In meiner Z1000 von 2011 steht im Schein nur die Dimensionen jedoch KEIN Hersteller, ist also wie immer eine Einzelfall Entscheidung

" In dem Fahrzeugschein sind zwei Reifenmodelle eingetragen, welche nur zugelassen sein sollen (1x Dunlop und 1x Bridgestone)"

Das hat der TE in seinem ersten Post geschrieben. Dort ist also eine Reifenbindung drin.

Wie war das mit den Lesen? Sorry, aber nach dem du mir das NICHT lesen vor wirfst, musste das nochmal sein.

Das steht in meinem Schein. Ich habe genau die Dimensionen gekauft, wie es bei 15.1 und 15.2 steht, weil ich davor auch gar nicht in den Schein geguckt habe, sondern die Größen gekauft, welche gerade drauf sind von Metzler

IMG_20250323_153117.jpg

Du hast unten die reifenbindung auf hersteller bezogen. Somit dürfen nur die drauf, solange das dort steht. Also am besten austragen lassen.

Nach kurzer Recherche im Internet, scheinen diese beiden Reifen gar nicht mehr Verkauft zu werden. Die Eintragung wird ja bestimmt auch seit 1998 drin stehen. Also soll ich jetzt was kaufen, was es nicht mehr gibt bzw Reifen austragen lassen, die nicht mehr vorhanden sind? Deutschland schafft sich selbst ab

Zitat:

@PICK08 schrieb am 23. März 2025 um 17:08:40 Uhr:


Nach kurzer Recherche im Internet, scheinen diese beiden Reifen gar nicht mehr Verkauft zu werden. Die Eintragung wird ja bestimmt auch seit 1998 drin stehen. Also soll ich jetzt was kaufen, was es nicht mehr gibt bzw Reifen austragen lassen, die nicht mehr vorhanden sind? Deutschland schafft sich selbst ab

Da bin ich zu 100 % bei dir. Die Reifen gibt es nicht mehr und mal ganz ehrlich keiner würde sich Reifen auf ziehen die schon seit 27 Jahre auf dem Markt sind. Man will mal wieder Kasse machen in dem man zum TÜV soll die neuen Schluppen abnehmen zu lassen, die alten aus tragen zu lassen und dann neue Papiere ( Schein + Brief braucht ) beim Straßenverkehrsamt.
Ich habe nach geschaut für deine Maschine darfst die ANGEL GT II fahren. Wie schon geschrieben drucke dir die Freigabe aus und das war es und lasse alles andere auf dich zukommen.

https://www.pirelli.com/.../front-rear?...

Keine Abnahme durch TÜV oder DEKRA notwendig bei passendem Herstellerwechsel
Eine Erleichterung gibt es für Motorradfahrer, die nur den Reifenhersteller wechseln möchten. Solange die Reifendimensionen und andere wichtige technische Parameter wie Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang mit den Vorgaben im Fahrzeugschein übereinstimmen, ist keine zusätzliche Abnahme durch TÜV oder DEKRA erforderlich. Diese Regelung ermöglicht den Fahrern eine größere Flexibilität bei der Auswahl des Herstellers, solange alle anderen relevanten Daten unverändert bleiben.

Falls jedoch Änderungen an diesen grundlegenden Parametern vorgenommen werden, ist eine Abnahme durch den TÜV oder die DEKRA erforderlich. Ein typisches Beispiel wäre die Wahl von breiteren oder schmaleren Reifen, was Auswirkungen auf die Fahrstabilität und das Lenkverhalten haben könnte. In diesen Fällen muss überprüft werden, ob die neuen Reifen mit der Architektur des Fahrzeugs und den Sicherheitsvorschriften übereinstimmen.

Siehe:
https://www.bundesverkehrsamt.online/.../?...

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