ZX9R BJ 2000 Ganganzeige nachrüsten

Kawasaki ZXR 900

Mahlzeit,

ich habe eine ZX9R erworben. Baujahr 2000. Sollte dann eine 900e sein.
Ich würde gerne eine Ganganzeige nachrüsten. Die gibt es gefühlt von 8€ auf Aliexpress bis 120 von Gipro.

Klappt das mit den Günstigen?

14 Antworten

Hallo
Du kennst doch das alte Sprichwort: Wer billig kauft, kauft 2 mal. Vergesse bitte alles was Elektronik hat aus den bekannten China - Shops, die funktionieren gar nicht oder halten höchstens ein paar Wochen. Gehe zu den bekannten Motorrad Online Shops wie Polo oder Tante Louis ob du was passendes findest und mache dann einen Preisvergleich bei den bekannten Suchmaschinen wie Idealo usw.

Ich glaube aber das du jetzt ein ganz anderes Problem hast mit deiner Maschine aus diesem Baujahr, denn ab. Jan. 25 gibt es ein neues Gesetz was die Reifen betrifft. Schaue mal auf deine Reifen die du drauf hast ( Marke ) und ob diese auch in deinem Fahrzeugschein stehen, sind dort andere Eingetragen und haben keine E-Nummer darfst du so nicht mehr damit fahren weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die E Nummer findest du im Fahrzeugschein unter dem Buchstaben K. Hast du keine E Nummer dann wird es böse, weil du dann neue Schluppen brauchst und die alten beim TÜV austragen lassen musst und neuen eintragen und dann brauchst du noch neue Papiere

Das mit der Reifenbindung habe ich auch schon gelesen. Manche schreiben das man die austragen lassen kann.
Ich habe Dienstag sowieso einen Termin beim Tüv, da spreche ich das mal an.

Hallo
Die Sache ist leider nicht so einfach mit dem austragen. Als Beispiel hat User XY in den Papieren stehen Reifen Vorne 120 er und Hinten 180 er dann muss User XY auch 120 und 180 er drauf haben, hat er jetzt aber 120 und 190 er drauf kann man das mit dem austragen vergessen, dann braucht er sofort neue Schluppen.
Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, mache folgendes.
Schaue nach welche Reifen du drauf hast ( Marke ) und Größe. Gehe dann auf die Homepage des Reifen Herrstellers und gebe die Daten deiner Maschine ein. Dort bekommst du dann mehrere Vorschläge welche Reifen du auf ziehen darfst. Ist dein Reifen dabei dann kannst du dir die Freigabe dort herunter laden, weil dort unter Ziffer 1 die E - Nummer steht. Drucke dir das dann aus und nehme es mit zum TÜV.
Das Problem mit dem austragen ist gerade wie bei dir mit Young Timer das du Sie ausgetragen bekommst. Hier für ist aber ein Preisvergleich Notwendig weil hier die Preisspanne zwischen 70 - 150 Euro fällig werden zusätzlich noch die Kosten für einen neuen Schein u. Brief. Damit sind die Probleme aber leider nicht zu ende. Denn selbst wenn du alles ausgetragen bekommst und deine jetzigen eingetragen bekommst sagen wir nur als Beispiel du hast jetzt Schluppen von DUNLOP drauf und möchtest später zu einer anderen Marke wechseln, beginnt das gleiche Spiel wieder von vorne, also wieder austragen und neue Papiere

Eine Mitnahme zum TÜV alleine reicht nicht. Die herstellerfreigaben haben keine Gültigkeit mehr. Sie helfen dem TÜV nur beim umtragen.

Frage bei deinem TÜV des vertrauens einfach an, was du brauchst, um dann bei der Zulassungsstelle es umtragen lassen zu können. Das einfache mitführen reicht seit diesem Jahr nicht mehr aus.

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Für den User Forster007
Dies ist nicht ganz richtig. Die Herstellerfreigaben reichen aus da wie schon erwähnt an erster Stelle eine e Nummer steht. Diese muss mit der e Nummer identisch sein wie sie im Fahrzeugschein unter der Rubrik K angegeben ist. Da dem T.H. seine Maschine aus 2020 ist wird er im Schein unter der Rubrik K überhaupt keine e Nummer eingetragen sein, so das er wie schon erwähnt seine Schluppen austragen muss die im Schein stehen, als Beispiel PIRELLI und seine jetzigen die er drauf hat als Beispiel DUNLOP eintragen zu lassen, diese bekommt er aber nur eingetragen wenn eine Freigabe vorliegt.

Zitat:

@BrabusMB schrieb am 17. April 2025 um 19:18:54 Uhr:


Für den User Forster007
Dies ist nicht ganz richtig. Die Herstellerfreigaben reichen aus da wie schon erwähnt an erster Stelle eine e Nummer steht. Diese muss mit der e Nummer identisch sein wie sie im Fahrzeugschein unter der Rubrik K angegeben ist. Da dem T.H. seine Maschine aus 2020 ist wird er im Schein unter der Rubrik K überhaupt keine e Nummer eingetragen sein, so das er wie schon erwähnt seine Schluppen austragen muss die im Schein stehen, als Beispiel PIRELLI und seine jetzigen die er drauf hat als Beispiel DUNLOP eintragen zu lassen, diese bekommt er aber nur eingetragen wenn eine Freigabe vorliegt.

Sorry, Nicht aus 2020 sondern aus 2000

Ich habe gerade mal geguckt. Drauf habe in Metzelder Sportec M3 120/70 ZR17 und 190/50 17.
Die sind nicht im alten Brief drin. Aber dafür habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen.
Und dann nochwas von Kawasaki.

Ist ja aber auch egal. Da die Reifen anscheinend von 2014 sind. Müssen ja eh neu.
Wie sollte ich denn jetzt am besten vorgehen.

Im Brief habe ich unter K eine E Nummer stehen.

Alterbrief
Reifenfreigabe00
Reifenfreigabe01

@BrabusMB Wir hatten das Thema schon in einem anderen thread, wo du es auch schon nicht einsehen wolltest. Dort wurden genug Quellen genannt. Du kannst ja gerne selbst illegal fahren. Schlage das aber anderen nicht vor, weil du aus einem alten Wissensstand schöpfst.

@TE

Gehe wie geschrieben einfach zum TÜV, dekra etc und frage da nach. Die sagen dir dann schon, was sie brauchen.

Ich muss nochmals nachfragen, im neuen Brief stehen keine Reifen drin auch keine Abmessunfen etc..
Im Schein steht nur Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. Und halt die Reifengrößen.

Im entwerteten alten Brief standen die Marken drin.

Hallo
Deine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat keine Gültigkeit mehr weil Sie von 2002 ist. Ich habe jetzt einmal nachgeschaut für Reifen für deine Maschine als Beispiel PIRELLI. Im ersten Link sind die Reifen die du alle fahren kannst, im zweiten Link ist alles beschrieben wie ich es dir hier nieder geschrieben habe. Forster007 kann eben nicht Lesen oder er kann/will es nicht begreifen.

https://www.pirelli.com/.../190_50r17_rear?...

Dort kannst du dir die Freigabe herunter Laden. Jetzt die letzte Frage: Hast du in deinem Fahrzeugschein unter der Ziffer K eine e Nummer stehen ?

Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern!
Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können.

Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Bei der Reifenumrüstung werden nun folgende Fälle unterschieden:

Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.

Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.

Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.

Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft Ihnen eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) gleich oder höherwertig sein.

Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.

Allgemein gilt:
Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.

Die in Vergangenheit ausgestellten Bescheinigungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Service-Informationen) verlieren im Falle einer Größen-/Bauartänderung (Fälle 1c und 2) der dort aufgeführten Bereifung ihre Gültigkeit und können nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Für diese Art der Umbereifung werden wir in Zukunft nur noch Herstellerbescheinigung ausstellen. Wir empfehlen, die entsprechende Bescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.

Bei einer Reifenumrüstung ohne Größen-/Bauartänderung (Fälle 1a und 1b) können die bisher ausgestellten Bescheinigungen weiterhin verwendet werden. In der Zukunft werden wir in diesen Fällen eine Service-Information erstellen, die Ihnen bei der Auswahl der optimalen Bereifung für Ihr Fahrzeug helfen soll. Die bisher gebräuchlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Falle einer Reifenfabrikatsbindung sind nicht mehr nötig.

Zitat:

@BrabusMB schrieb am 17. April 2025 um 22:27:48 Uhr:


Jetzt die letzte Frage: Hast du in deinem Fahrzeugschein unter der Ziffer K eine e Nummer stehen ?

Ja habe ich. Und die Nummer ist auch die Selbe auf den Dokumenten die ich von den Reifenherstellern runterlade.

https://www.ingenieurbuero-hein.de/.../

Zitat:

Nur für Krafträder mit einer EG-Typgenehmigung (siehe Feld „K“ in der Zulassungsbescheinigung Teil 1) sind die Reifen-Herstellerbescheinigungen, bei abweichender Marken- und Profilbindung gegenüber der EG-Typgenehmigung, weiterhin gültig.

Aus dem Text von einem Ing. der GTÜ lese ich jetzt halt raus das die Freigabe dank E Nummer reicht.

Siehst du ist doch alles im Grünen Bereich. Es ist nur alles sehr verwirrend beschrieben worden. Hier mal der Auszug;

Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt.

Im Klartext heißt es ; Fahrzeughomologation = e Nummer und COC -Papier = Fahrzeugschein.

Wie schon von Anfang an geschrieben und kurz beschrieben, reicht die Freigabe nicht aus, wenn eine reifenbindung per hersteller drin steht im Schein 2.

Da dies bei dir ja nicht drin steht, bist du fein raus und kannst dich auf die Größen beziehen, die drin stehen.

Bei anderen Größen muss der TÜV aktiv werden. Die e Nummer reicht da nicht aus.

Die Freigaben helfen diesem da nur.

Prüfingenieur hier:

Die Herstellerbescheinigungen könnt ihr allesamt spätestens seit Januar wegwerfen, die sind wertlos.
Die gute Nachricht: Wer ein EG-genehmigtes Motorrad hat, dem kann das egal sein (es sei denn, die Größe passt nicht). Der kann alles fahren, solange die Größe passt. Da gibt es keine Fabrikatsbindung, selbst wenn das dann noch im Feld 22 steht. Alles mit nationaler Genehmigung (nationale ABE oder Einzelbetriebserlaubnis) muss sich weiter an die Fabrikatsbindung halten. Hat damit zu tun, dass EG-Motorräder anders getestet und zugelassen wurden.

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