Zweitwagen: Haftpflicht Wucherpreise

Hallo,

ich zahle für meinen Erstwagen 6 Cent/km bei 5000 km Fahrleistung und Vater darf den auch fahren.

Ich habe nun bei zwei Direktversicherern einen potentiellen stinknormalen Zweitwagen - den nur ich fahre - berechnen lassen.

Bei 1000 km Fahrleistung erhalte ich rund 46 Cent/km als "Angebot".

Das ist für mich unbegreiflich. Vielleicht ist hier ein Fachmann, der mir das erklären kann.

Beste Antwort im Thema

Wenn man den Wagen stehen lässt, dann bezahlt man unendlich viel pro KM 😁

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 15. Januar 2016 um 13:01:21 Uhr:



Doch, steht bei HUK Coburg so in der Abfragemaske.
Warum auch immer...

Trotzdem bleibt es Unsinn. Wenn ich im gesamten Jahr 3.000 km fahre, ist es völlig egal, ob ich die in einem, in sechs, oder in zwölf Monaten fahre. Die Jahresfahrleistung bleibt 3.000 km und wird nicht höher.

PS: Habe gerade bei der HUK nachgesehen, steht auch nicht so in der Abfragemaske, so bekloppt sind sie dann doch nicht...😁

Nicht bei Saissonkennzeichen.

Wenn ich Saisson 04-09 habe und in dem Zeitraum 3000 KM fahre, dann habe ich 6000 KM anzugeben.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 13:05:35 Uhr:


In der Regel ist es so, dass die angegebene Fahrleistung vom Saisonzeitraum auf das ganze Jahr hochgerechnet werden muss.

Aber das sind wieder Dinge, die jeder Versicherer selber regelt.
Also beim jeweiligen Versicherer nachfragen, was an zu geben ist.

Das ist richtig, aber vom Kunden nicht wirklich nachvollziehbar, wie der Versicherer das macht.

Es gibt Versicherer, die in ihren Bedingungen schreiben, dass die Kilometerleistung der Saison auf das komplette Jahr hochzurechnen ist. Dann wird es andere geben, die machen das automatisch, verdoppeln bei einer 6-Monatssaison bei der Beitragsberechnung die angegebene Kilometerleistung. Davon bekommt der Kunde nichts mit.

Vielleicht gibt es sogar Versicherer, die bei einem Saisonkennzeichen von April bis September einen geringenen Beitrag erheben als von Oktober bis April. Letztlich steht auf dem Versicherungsschein ein Beitrag. Und nur das ist für den Kunden wirklich interessant.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 13:33:30 Uhr:


Nicht bei Saissonkennzeichen.

Wenn ich Saisson 04-09 habe und in dem Zeitraum 3000 KM fahre, dann habe ich 6000 KM anzugeben.

Du ja, alle Anderen nicht...😛

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. Januar 2016 um 14:14:53 Uhr:



Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 13:33:30 Uhr:


Nicht bei Saissonkennzeichen.

Wenn ich Saisson 04-09 habe und in dem Zeitraum 3000 KM fahre, dann habe ich 6000 KM anzugeben.

Du ja, alle Anderen nicht...😛

Ich verstehe solche Reaktionen nicht. Was soll das? 😠

Auszug aus den AKB eines Versicherers:

Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Kalenderjahr oder ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, ist die hochgerechnete jährliche Fahrleistung im Antrag anzugeben. Die jährliche Fahrleistung berechnet sich aus dem 12-fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung der jeweils zugrunde liegenden kurzfristigen Zeiten bzw. Saisonzeiten.

Auszug aus den Tarifbestimmungen der HUK:

Zitat:

(2) Die jährliche Fahrleistung berechnet sich aus dem 12fachen Wert der
durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung, wenn die Vertragsdauer für
einen Personenkraftwagen kürzer als ein Jahr oder der Personenkraftwagen
mit einem Saisonkennzeichen zugelassen ist.

ich bin hier raus

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 15. Januar 2016 um 14:37:40 Uhr:



Auszug aus den AKB eines Versicherers:

Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Kalenderjahr oder ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, ist die hochgerechnete jährliche Fahrleistung im Antrag anzugeben. Die jährliche Fahrleistung berechnet sich aus dem 12-fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung der jeweils zugrunde liegenden kurzfristigen Zeiten bzw. Saisonzeiten.

.... und ich dachte immer, dass Versicherungen die fairsten Gesellschaften unterer der Sonne wären. 🙁

Wo ist das Problem?

Fairer kann man das nicht regeln.

Er zahlt ja auch nur anteilig für den Saisson Zeitraum

Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 15:40:51 Uhr:


Wo ist das Problem?

Fairer kann man das nicht regeln.

Er zahlt ja auch nur anteilig für den Saisson Zeitraum

Oben schon mal dargelegt: wenn der Zweitwagen mit Saisonkennzeichen fährt und der Erstwagen umso weniger km macht, sind keine zusätzlichen Versicherungsrisiken entstanden. Es wird aber doppelt und dreifach abkassiert.

KARTELL?

Doch. Es sind zwei Risiken zur gleichen Zeit angemeldet.

Stichwort: Gefährdenshaftung.

Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass beide Autos gleichzeitig bewegt werden.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 16:22:54 Uhr:


Doch. Es sind zwei Risiken zur gleichen Zeit angemeldet.

Stichwort: Gefährdenshaftung.

Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass beide Autos gleichzeitig bewegt werden.

Wenn in toto ein bewegtes Fahrzeug mit z. B. 18 k versichert ist, sind 18 k versichert, auch wenn es nur mit 14 k im Jahr bewegt wird. Ob diese Werte für zwei Fahrzeuge oder eins gelten ist doch egal. Auch wenn diese gleichzeitig bewegt werden sollten.

Die Gefährdung aus dem Reinen Vorhandensein eines PKW sehe ich durchaus, halte aber eine solche Beitragserhebung für beschrieben weiterhin für wucher.
Es sei denn, es könnte dargelegt werden, daß ein abgestellter PKW eine derartige Gefährdung (Versicherungsrisiko) auslöst.

Zwingt einem ja keiner zu einem Zweitwagen.

Wems zu teuer ist, der fährt halt nur mit einem rum.

Mache ich auch so.
Aber nicht wegen der weiteren Versicherungsprämie, sondern wegen den Anschaffungskosten vom Zweitfahrzeug.

Kannst ja auch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, warum man dann für beide Fahrzeuge steuern bezahlen muss.

Vielleicht stecken die mit im Kartell? 😁

Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 16:36:04 Uhr:


Zwingt einem ja keiner zu einem Zweitwagen.

Wems zu teuer ist, der fährt halt nur mit einem rum.

Mache ich auch so.
Aber nicht wegen der weiteren Versicherungsprämie, sondern wegen den Anschaffungskosten vom Zweitfahrzeug.

Kannst ja auch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, warum man dann für beide Fahrzeuge steuern bezahlen muss.

Vielleicht stecken die mit im Kartell? 😁

Erklärung des Monats😁

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 15. Januar 2016 um 10:22:33 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. Januar 2016 um 10:20:19 Uhr:


Du solltest halt bei einer Versicherung sein, wo der den Erst- und Zweitwagen den gleichen SF hat. Bei Alleinfahrer geht das. Im übrigen ist ein Golf IV schon 15 Jahre alt und das kostet.
Dann nenne mal einen Versicherer, der das macht.

VHV

Ich bin alleiniger Fahrer zweier Fahrzeuge
Das nennt sich dann erweiterte Zweitwagenregelung

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