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Sonderkündigungsrecht KFZ-Haftpflicht nach Beendung einer gekoppelten Verischerung?

Themenstarteram 27. Januar 2005 um 19:31

Hallo,

ich möchte meine KFZ-Haftpflicht ausserordentlich kündigen, da ich am 19.01. eine Beitragserhöhung aufgrund der Tatsache bekommen habe, daß ich eine andere "gekoppelte" Versicherung bei der gleichen Gesellschaft gekündigt habe und dadurch ein "Bonus" wegfällt. Dieser Bonus ist aber auf der Police nicht aufgeführt, offiziell weiß ich also von diesem Bonus garnichts.

Die Versicherungsgesellschaft will von Sonderkündigungsrecht natürlich auf telefonische Nachfrage nichts wissen. Eine "andere" Versicherungsgesellschaft sagt natürlich, daß das geht.

Soll ich es einfach drauf ankommen lassen ? Was, ausser einer Ablehnung, kann mir schon passieren ?

T.

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47 Antworten
am 27. Januar 2005 um 19:47

Hi,

sorry - aber das ist keine Beitragserhöhung im eigentlichen Sinne.

Wenn du die Laufleistung erhöht wird es auch teurer.

Wenn du die Garage nimmer nutzt wirds auch teurer...

Also insofern - ich würde sagen, nein, kein Kündigungsrecht.

Wie meinst du das "drauf ankommen lassen"?

Grüße

Schreddi

PS: Derartige Boni müssen meines wissens auch nicht auf der Police aufgeführt sein - aber du wirst ihn sicher kennen (schon weils damals sicher ein Verkausargument der gekoppelten Versicherung war)

Zitat:

Soll ich es einfach drauf ankommen lassen ? Was, ausser einer Ablehnung, kann mir schon passieren ?

Mahnungen? und irgendwann mal ein Gerichtsvollzieher.

Iss mmerhin eine Sachversicherung und KEIN Kapitalmü..

Ich würd an deiner Stelle nochmal mit der Versicherung reden. Zur Not mußt du in den sauren Apfel beißen und zum 30.11.05 kündigen.

Zitat:

Wie meinst du das "drauf ankommen lassen"?

tmuehlhoff meinte die Beiträge nicht weiter bezahlen und hoffen das die Versicherung ihn kickt.

Gruß Zonkdsl

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl

tmuehlhoff meinte die Beiträge nicht weiter bezahlen und hoffen das die Versicherung ihn kickt.

Gruß Zonkdsl

Genau und dann aufgrund der Mahnung nach §39 VVG bei der alten Versicherung den kompletten Jahresbeitrag bezahlen müssen und bei der neuen auch. Super Idee ...

am 28. Januar 2005 um 11:50

Sonderkündigung - NEIN !

Wieviel billiger ist denn deine "andere" Kfz-Versicherung ?

Lohnt es sich für dich, den Ärger auf sich zu nehmen?

Ich persönlich halte nichts von solch krummen Touren.

Christo

Themenstarteram 28. Januar 2005 um 15:08

Nein, ich will nicht pfuschen, sondern nur wissen, ob ich Sonderkündigungsrecht habe.

Mit "drauf ankommen lassen" meinte ich, einfach mal eine rückwirkende Kündigung hinschicken und schauen ob sie's akzeptieren.

Die anderen Boni (Stellplatz km-Leistung, etc.) sind im Vertrag verzeichnet, nur der Kombi-Bonus n icht.

T.

Verrat uns doch mal, wieviel dieser Aufschlag ausmacht, dass du in Kauf nimmst, so einen Streß zu haben?

Drauf ankommen lassen hieße nicht nur, dass du die eine Versicherung kündigen müsstest, sondern zugleich eine neue abschließen müsstest. Und das, bevor du weißt, ob die alte die Kündigung akzeptiert.

Wenn du keine neue abschließt, riskierst du Fahren ohne Versicherung.

Wenn die alte die Kündigung nicht akzeptiert, musst du für 2 Versicherungen blechen.

..ein Teufelskreis..

am 28. Januar 2005 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Wenn die alte die Kündigung nicht akzeptiert, musst du für 2 Versicherungen blechen.

Das nun wieder nicht, die jüngere muss den Vertrag wieder aufheben.

Christo

Das wußte ich zwar nicht, er wird sie trotzdem erstmal zahlen müssen und sich dann mit 2 Versicherungen rumärgern.

am 28. Januar 2005 um 19:09

Jep, richtig - aber wie gesagt, die jüngere zieht dann zurück.

Alles in allem: Pech gehabt, Kündigung verschlafen - thats life ;)

Grüße

Schreddi

am 28. Januar 2005 um 19:56

aber wenn am 19.01 eine beitragerhöhung kommt, dann darf man doch kündigen.

es wird ja kein grund genannt, soweit ich hier gelesen habe.

also ist es vertraglich eine einfach beitragserhöhung. daraufhin darf man kündigen.

wenn du sicher gehen willst, frage einen rechtsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Kartman

wenn du sicher gehen willst, frage einen rechtsanwalt.

Jau und die Beratung beim RA kommt teurer als die Beitragserhöhung.

 

Gruß

capri

am 28. Januar 2005 um 21:34

Ich seh auch nach wie vor kein Sonderkündigungsrecht, sorry.

Es ist doch keine Beitragserhöhung im wirklichen Sinne.

Wie sind denn die Prämien mit Berückschtigung des Bonus - immer noch höhger als voriges Jahr?

Dann wärs ne Erhöhung.

Andernfalls....

Nee - gleicher Fall wäre doch, wenn der Rabatt mitten im Jahr wegfallen würde (weil meintwegen die Kündigung der anghangenen Versicherung erst im Juli)--> hat man dann Kündigungsrecht?

Ich meine nein.

In diesem Sinne - wenn es Rabatte gibt freut sich jeder (bzw. setzt es mittlerweile ja erschreckenderweise gar voraus). Aber dass die aus bestimmten Gründen gegeben werden, ist dann erstmal egal....

Grüße

Schreddi

hi,

Zitat:

(bzw. setzt es mittlerweile ja erschreckenderweise gar voraus).

dank diverser Elektronikkonzerne die vorher kräftig die Preise erhöhen und dann 16% Rabatt zu geben(sprich keine MWST!) wird der Kunde ja förmlich dazu gedrängt danach zu fragen. Und verboten isses ja auch nicht.

Zitat:

Genau und dann aufgrund der Mahnung nach §39 VVG bei der alten Versicherung den kompletten Jahresbeitrag bezahlen müssen und bei der neuen auch. Super Idee ...

nana jetzt übertreib mal nicht. Der Jahresbeitrag muß höchstens 1x gezahlt werden. Deine Aussage iss so juristisch nicht haltbar.

Trotzdem irgendwie blö-sinn mitten im Jahr kündigen zu wollen wenns um 20 euro mehr geht.

Man kann doch eh zum 31.12. eines jeden Jahres kündigen.

Gruß Zonkdsl

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