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Zweitwagen oder ein weiterer Vertrag?

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 17:39

Hallo erstmal, ich habe mich hier frisch angemeldet.

Mit der Suchfunktion habe ich nicht das richtige gefunden, deswegen wollt ich mal nachfragen.

Also ich hab ein Auto und hab dies auch versichert, ganz Normal halt. Dieses möchte ich aber meiner Freundin schenken und ich kauf mir ein neues. Aber jetzt weiß ich nicht wie ich es mit der Versicherung anstellen soll, geb ich bei meiner Versicherung einen Zweitwagen an oder soll sie eine eigne Versicherung abschließen? Es kommt noch dazu das sie Fahranfängerin und unter 23 ist. Und mir gehts auch darum das sie ihre eignen Prozente sammeln sollte. Ich bin zurzeit bei 55%. Kann mir jemand nen Tip geben wie ich das anstellen soll?

Danke schonmal

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11 Antworten
am 19. Juni 2005 um 19:39

Hi,

Frage vorher:

Freundin oder bereits als Lebensgefährtin (gleicher Hausstand)?

Bei letzterer Variante kann sie auf Basis deines Erstwagens mit der Zweitwagenregelung problemlos die SF1/2 (140%) bekommen und nicht ganz bei 0 anfangen.

Ich empfehle hier immer die Trennung der SF-Klassen - ne Übertragung zwischen Lebensgefährten und (was ja hoffentlich auch draus werden könnte) Ehegatten ist absolut problemlos, aber wehe es geht vor der Übertragung auseinander....

Das sind so Dinge - ich würd das einfach von vornherein sauber trennen.

Vielleicht hat sie ja auch den Führerschein >3 Jahre?

Dann kriegt sie auch die SF1/2 - das also sollte drin sein, nicht mehr, nicht weniger.

In diesem Sinne - tolles Geschenk - aber versuch es versicherungstechnisch zu trennen :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 20:19

Wie wohnen zusammen, wenn du das wissen wolltest. Und sie hat den Führerschein seit nichtmal einen Monat. Wie ist das mit der Zweitwagenregelung, laufen dann die 140% auf ihren Namen oder auf meinen? Meine Versicherung bietet noch eine Option für Paare an, ich muß mindestens die Stufe 6 Erreicht haben (die bekomme ich ab Januar) Wir beide dürfen nur fahren und es dürfen nur Privatfahrten sein, dann würde der Zweitwagen mit 85% eingestuft werden. Hier wieder die Frage, sind dann die Prozente für mich oder für meine Freundin? Ich weise nochmal darauf hin das es mir lieb wäre, wenn sie auch die Prozente für sich selber sammel könnte.

Du musst zunächst mal von dem Denken in Prozenten weg kommen. Für die langfristige Rechnung sind schadenfreie Jahre wichtig (SF-Klassen), die nach den Tabellen des Versicherers in Prozenten ausgedrückt werden. In deinem letzten Beispiel sind die 85% z.B. keine bessere Anzahl schadenfreier Jahre (und nur die können später zu einer anderen Versicherung mitgenommen oder übertragen werden) oder SF-Klassen, sondern lediglich ein spezieller Rabatt.

Zu den anderen Fragen wird dir jemand anderes besser helfen können!

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 21:50

Die 85% bedeuten bei meiner Versicherung 2 Schadensfreie Jahre also die SF 2 und die kann man später bei anderen Versicherungen mit übertragen. Aber das war nicht meine Frage, sondern wer bekommt die Prozente (oder die SF Klassen) angerechnet, meine Freundin oder ich?

am 19. Juni 2005 um 21:59

Hi,

wie ytna schon sagte - in SF-Klassen (schadenfeien Jahren) rechnen, nicht in Prozenten, das bringt nix.

Normalerweise müsste sie als deine Lebensgefährtin (da gemeinsamer Hausstand) bersits die SF 1/2 auf eigenen (!) Namen kriegen - billiger wäre es auch nicht auf deine Namen.

Damit habt ihr beide sauber getrennte Verträge und SF-Klassen und könnt die Versicherer wechseln wie ihr lustig seid - und unabhängig voneinander seid ihr in dieser Hinsicht auch, was ich nur empfehlen kann.

Also - geh bei der Versicherung deines Erstwagens vorbei und frag nach der Zweitwagenregelung, allerdings auf die Freundin zu versichern.

Denn, das wird oft gern vergessen:

Sie hat aus Versicherersicht nach einem Monat Lappen keine Ahnung vom Auto fahren und stellt ein Risiko par excellence dar. Normalerweise fängt man da mit SF 0 (230%) an...

SF1/2 ist bereits ein Zugeständnis.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 22:22

Na geht das Überhaupt? Zweitwagenregelung und zwei Vertragspartner? Das geht doch nur auf einen Namen oder?

Zitat:

Original geschrieben von barete

Die 85% bedeuten bei meiner Versicherung 2 Schadensfreie Jahre also die SF 2 und die kann man später bei anderen Versicherungen mit übertragen.

Ja und nein. Nach der regulären Tabelle mag die 85% der SF 2 entsprechen. Heißt also, dass man nach 2 schadenfreien Jahren 85% zahlt.

Wenn du aber die 85% als speziellen Rabatt bekommst (und die Regelung hast du beschrieben), kannst du trotzdem nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre übernehmen. Das ist gesetzlich so geregelt. Bei einem Versicherungswechsel werden weder Prozente noch SF-Klassen übernommen. Der Vorversicherer teilt der neuen Versicherung die tatsächlichen schadenfreien Jahre mit.

Also wie gesagt, lös dich von dem Denken in Prozenten. Zum einen sind die schadenfreien Jahre interessant (die sind bei allen Versicherungen gleich, egal wo das Auto versichert wird) und zum anderen solltest du natürlich nicht zuletzt ganz konkrete Angebote vergleichen, also den Betrag der Prämie.

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 22:37

Vielleicht ist es ja mein Fehler, ich hab mich bestimmt Falsch ausgedrückt, diese Regelung besagt das ich in die SF 2 komme wenn die besagten Dinge zutreffen, ich habe nur 85 % geschrieben, weil die eben bei meiner Versicherung dann auch zutreffen. Also noch mal, die SF 2 und 85% sind bei meiner Versicherung identisch. Also kann mir jemand helfen?

Zitat:

Original geschrieben von barete

Vielleicht ist es ja mein Fehler, ich hab mich bestimmt Falsch ausgedrückt, diese Regelung besagt das ich in die SF 2 komme wenn die besagten Dinge zutreffen, ich habe nur 85 % geschrieben, weil die eben bei meiner Versicherung dann auch zutreffen.

Die nennen das dann "SF 2", bei einem Versicherungswechsel werden trotzdem nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre weitergegeben, und das sind aktuell eben 0 und nicht 2!

Aber vergiss es vielleicht einfach. Wer so hartnäckig glauben möchte, was er glaubt, der soll es ruhig weiter glauben.

Themenstarteram 19. Juni 2005 um 22:55

Na ist doch jetzt egal, das ist mir doch garnicht wichtig, ich hab garnicht vor meine Versicherung zu wechseln. Und das war auch nicht meine Frage. Wie schon gesagt, ich möchte wissen wie das genau mit der Zweitwagenregelung funktioniert.

am 20. Juni 2005 um 3:37

Aber mehr als dreimal erklären geht doch nicht....

Es ist nicht Bedingung, dass der Versicherungsnehmer Erst- und Zweitwagen versichert - der zweite Wagen kann auch günstiger reinkommen, wenn ein Bezugsvertrag in der Verwandtschaft/Lebenspartnerschaft besteht,,,,

So - ich denke, das beatnwortet, gell?

Grüße

Schreddi

PS: SF2 bei ner <23jährigen wird nicht ohne weiteres zu erreichen sein. Erst recht net auf eigenen Namen - Badhunter, sag einfach nichts.... *ggg*

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