Zweitwagen: Haftpflicht Wucherpreise

Hallo,

ich zahle für meinen Erstwagen 6 Cent/km bei 5000 km Fahrleistung und Vater darf den auch fahren.

Ich habe nun bei zwei Direktversicherern einen potentiellen stinknormalen Zweitwagen - den nur ich fahre - berechnen lassen.

Bei 1000 km Fahrleistung erhalte ich rund 46 Cent/km als "Angebot".

Das ist für mich unbegreiflich. Vielleicht ist hier ein Fachmann, der mir das erklären kann.

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Wenn man den Wagen stehen lässt, dann bezahlt man unendlich viel pro KM 😁

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Das machen die ja auch richtig. In dem Fall können sich ja nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig auf der Straße befinden. Alternativ kann man auch ein Wechselkennzeichen nehmen, was dann wohl noch etwas günstiger wäre als diese Art von Zeitwagenregelung.

Doch. Die können sehr wohl deswegen auch gleichzeitig auf der Straße sein und zeitgleich einen Unfall verursachen.

Das ist richtig. Ich kann auch 6.000 km angeben und kann trotzdem 50.000 km fahren.

Wenn man zwei Autos, einmal mit 3 k und einmal mit 15 k im Jahr, versichert hat, kann man gemäß der Versicherungsbedingungen 18 k im Jahr fahren.

Ob das gleichzeitig ist, nackig oder im Pelz, mit Locken oder glazköpfig, ist für das Versicherungsrisiko EGAL

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Ist es nicht.

Aber egal.
Du weißt es ja scheinbar besser.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 15. Januar 2016 um 18:10:31 Uhr:


Ist es nicht.

Aber egal.
Du weißt es ja scheinbar besser.

Eine Meinung bekommt durch eine Begründung eine zeitlose Schönheit😉

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 15. Januar 2016 um 17:41:07 Uhr:


Das ist richtig. Ich kann auch 6.000 km angeben und kann trotzdem 50.000 km fahren.

Joa, wenn du das wissentlich tust - und davon kann man dann ausgehen - grenzt das an Versicherungsbetrug.

Im Schadensfall wirst du vermutlich herangezogen, weil 50k von 6km doch deutlich abweicht und hier Vorsatz unterstellt werden kann.

Ach ja, zum Wechselkennzeichen. Das ist ja phänomenal gefloppt. Komm nur grad nicht drauf warum...

Du solltest meinen Anmerkung im Kontext zum vorherigen Poster verstehen.

Das wäre übrigens kein Versicherungbetrug. Es würde aber bei den meisten Versicherern (nicht bei allen) einen Strafbeitrag, im Regelfall in Höhe einer korrekten Jahresprämie nach sich ziehen. Plus Nacherhebung!

Versicherungsbetrug fällt unter das Strafrecht, das hier jedoch keinesfalls.

Zitat:

@picardjl schrieb am 21. Januar 2016 um 00:24:57 Uhr:


Joa, wenn du das wissentlich tust - und davon kann man dann ausgehen - grenzt das an Versicherungsbetrug.
Im Schadensfall wirst du vermutlich herangezogen, weil 50k von 6km doch deutlich abweicht und hier Vorsatz unterstellt werden kann.

Vermutlich weißt du aber nicht, wo das geschrieben steht, dass es Betrug ist.

Das Wechselkennzeichen hat doch keinerlei Vorteil oder? Bzw. eher Nachteile, da man den nicht aktivierten Wagen auf Privatgrund abstellen muss.

Wenn wir mal Fahrverbote wie in Paris bekommen, was zählt dann als gerade und als ungerades Kennzeichen? Die eigentliche Nr. oder die kleinen Nummern ganz rechts?

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 21. Januar 2016 um 08:45:04 Uhr:


Das Wechselkennzeichen hat doch keinerlei Vorteil oder? Bzw. eher Nachteile, da man den nicht aktivierten Wagen auf Privatgrund abstellen muss.

Ja, das ist sicherlich ein Nachteil und auch ein Grund, dass die Wechselkennzeichen kaum genutzt werden. Die Vorteile sind allerhöchstens im Versicherungsbeitrag zu finden, aber selbst da muss man schon sehr gut gucken, ob es sich dann letztlich lohnt. Die Versicherer händeln das sehr unterschiedlich.

In der Kombination PKW-PKW sicherlich seltener vorhanden als bei PKW-Motorrad.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 15. Januar 2016 um 17:20:42 Uhr:


Alternativ kann man auch ein Wechselkennzeichen nehmen, was dann wohl noch etwas günstiger wäre als diese Art von Zeitwagenregelung.

Bei einem Schaden wird der Vertrag aber hochgestuft,bei 2 Verträgen nur einer der beiden.Dann könnte man immer noch auf Wechselkennzeichen gehen

Habe auch keine Lust immer die Schilder umzustecken

Ob es wirklich günstiger ist ist auch fraglich

Es ist glaube ich hier schon erwähnt worden:

Bei DirectLine kann das zweite Fahrzeug mit der gleichen SFr-Stufe versichert werden, wie der Erstwagen.

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