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Unfallgegner will meine Haftpflicht nicht

Themenstarteram 18. Juli 2005 um 14:20

Bin vor ein paar Monaten mit meinem Wagen einem Reiskocher (Mitsubishi Carisma) hinten draufgebrummt.

Schuldfrage war unstreitig. Evtl. hätte man noch was draus konstruieren können, daß der Reistopffahrer vor der Ampel, die lange schon grün zeigte, erst noch Vollgas gab, um dann beim Umspringen derselben auf Gelb´doch noch ´nen Vollstop zu reißen, aber dafür gab´s keine brauchbaren Zeugen.

Am Unfallort sah mein "Interceptor" erst mal um einiges kaputter aus als der Reiskocher. Während der nur eine Delle am Kofferraumdeckel und ein paar Kratzer an der heckschürze hatte, sah bei meinem die Frontschürze total krumm aus, das Kennzeichen war nur noch Matsch und ein Scheinwerfer war geplatzt.

Die Reparaturkosten hielten sich dann aber doch in Grenzen. Fürs Scheinwerfergehäuse gab es Einzelteile, die Frontschürze war nur in ihren Halterungen verschoben und noch "lackierfähig" zerkratzt. Halber Tag beim Lacker (Kumpel), während die Frontschürze n derTrockenkammer war die anderen Teile gerichtet, Scheinwerfergehäuse instandgesetzt und gut. Fuffi fürs Material und für die Arbeit hat er bei mir was gut für PC-Service.

Die böse Überraschung kam gerade heute mit der Post:

Vom Unfallgegner kam die Kopie einer Reparaturrechnung für den Reistopf, es soll angeblich ein Schaden von über 9000 Euro entstanden sein, praktisch das komplette Heck wurde neu gemacht . Dazu 17(!) Tage Nutzungsausfall bzw.Mietwagenkosten.

Da ich den Schaden der Haftpflicht gemeldet und mich noch am Unfallort mit dem reistopffahrer entsprechend verständigt hatte, nahm ich eigentlich an, daß die Sache für mich damit erledigt sei.

Anruf bei der Versicherung brachte folgendes Ergebnis: die Vers. weigert sich bis heute, diese fette Reoaraturrechnung zu bezahlen, da sie bezweifeln, daß dabei ein Schaden in der genannten Höhe entstanden sein soll.

O-Ton Sachbearbeiter "wir prüfen das noch. Wir hatten ja Ihre Fotos, und auf denen sieht Ihr Fahrzeug ziemlich kaputt ausund an dem des Unfallgegners fast nichts".

Und da meine Haftpflicht vorerst nicht (bzw. zumindest nicht diesen enormen Betrag) zahlen will, versucht der Reistopffahrer jetzt, mich direkt zur Kasse zu bitten. Setzt mir eine Zahlungspflicht von 4 Wochen, andernfalls will er das Geld per Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher von mir holen.

Darf der das?

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23 Antworten

Kenn mich da zwar nicht genau aus, aber lauf mit den Papieren einfach zu deiner Versicherung, die nimmt sich das an,in ihren interesse, da die ja alle Kosten übernehmen muss, wenn er im Recht ist...

am 18. Juli 2005 um 14:30

Servus!

so ein blödsinn... der soll sich sein geld von deiner

haftplicht holen, so wie es sich gehört.

würde mal sagen. der hat keine chance, du bist ja versichert und das ist nun mal deren problem.

aber genau wegen diesen diskussionen wird in solchen fällen IMMER EIN GUTACHTEN VORHER GEMACHT!!!

gruß KAI

am 18. Juli 2005 um 14:38

Hi,

immer mit der Ruhe - ein Direktanspruch besteht nicht.

Damit kann er mahnen und vollziehen wie er will - sein Ansprechpartner ist ganz allein deine Haftpflicht.

Wenn die das nicht zahlen, so hat das wohl seinen Grund.

Deine Verscherung übt nur das aus, was eine wesentliche (aber oft vergessene) Grundfunktion ist - berechtigte Schäden zahlen, unberechtigte abwehren.

In diesem Sinne brauchst du dir überhaupt keine Gedanken zu machen - schick ne Kopie davon an deine Schadenabteilung.

Ich würd keine eigene Reaktion zeigen.

Grüße

Schreddi

Das klingt so, als würde der versuchen, sein Auto auf deine Kosten bzw. die deiner Versicherung grundsanieren zu lassen.

Wenn er vorher kein Gutachten machen lassen hat, dann ist das sein ganz persönliches Pech, nicht deins.

Eine Reparatur in dieser Höhe ohne vorheriges Gutachten abrechnen zu wollen, stinkt einfach zum Himmel nach Betrug.

Mach es so, wie Schreddi es vorschlägt.

Aller höchstens würde ich dem Unfallgegner noch einmal mitteilen, dass er sich bitte direkt an deine Versicherung wenden - mehr auf keinen Fall.

Ärgerlich ist es aber trotzdem, weil bei einem geringen Schaden beim Gegner immerhin die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs besteht - bei solchen Schadensummen natürlich nicht.

Genau deshalb ärgern mich solche Leute immer doppelt: zum einen der volkswirtschaftliche, zum anderen der private Schaden. Zum K***

Grüßle

~

@Neckarwelle:

Wenn tatsächlich kein Gutachten gemacht wurde, kann er auch nicht belegen, dass die Reparatur in diesem Umfang notwendig war. Kann die Schadenssumme jetzt nicht einfach geschätzt werden - anhand der Fotos, sonst ist ja nichts mehr da?

Auch die 17 Tage Nutzungsausfall wollen begründet sein. Vielleicht war die Bühne in der Werkstatt 16 Tage lang kaputt. :)

Aber ärgerlich bleibt ärgerlich...

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

Vielleicht war die Bühne in der Werkstatt 16 Tage lang kaputt. :)

Oder es musste erst eine Grube ausgehoben werden :p

Gruß

capri

also wenn mir einer ans Auto gefahren ist, dann hab ich immer den zur Werkstatt gebracht, ne Abtretungserklärung abgegeben und bekam den fertig wieder

die Gegnerische Vers. hat dann immer entschieden wie der Rep.Verlauf gehandhabt wird

Lass Dich nicht unter Druck setzen.

Alles sofort an Deine Versicherung weiterleiten.

So, dass Du es nachweisen kannst.

Am einfachsten:

Kopieren, bei der Agentur abgeben und Empfangsbestätigung auf die Kopie.

Ansonsten:

Ist zwar stressig, aber die Versicherung sieht den Sachverhalt wohl wie Du. Schadenüberoptimierung mit Verdacht auf Versicherungsbetrug.

Also geht man defensiv heran und lässt sich verklagen.

Die Gegenseite muss den Schaden beweisen.

Gelingt das nicht, so versucht man den Spiess umzudrehen und geht auf Versicherungsbetrug.

Dann kommst Du sogar ohne Schaden heraus und wirst nicht zurückgestuft.

Also:

Schulterschluß mit Deiner Versicherung halten.

am 18. Juli 2005 um 20:18

Ich denk mal das deine Versicherung 'nen Braten gerochen hat und deswegen nicht zahlen möchte.

Allein schon die Beschreibung vom Unfallhergang stinkt (weiß deine Versicherung davon??)

Hattest du die Grünen eingeschaltet??

Haben die den Unfall aufgenommen?

kurz:

Das alles könnte ein inszenierter Betrug sein...

WARNUNG!

Wenn dein Unfallgegner versucht das Geld von dir direkt einzutrieben musst du in der Tat keine Angst haben, solange er nicht über das Gericht mahnt!

Sollte er das tun, darfst du auf keinen Fall untätig bleiben, sondern innerhalb von 4 Wochen widersprechen! Sonst kann er wirklich den Gerichtsvollzieher schicken.

Wenn du aber widersprichst kommt es zur Verhandlung, der Richter lacht kurz und weist seine Klage ab, weil deine Versicherung und nicht du zahlen muss, sofern der Anspruch berechtigt ist.

Also: Augen auf bei einer Mahnung, ansonsten verweise ihn an deine Versicherung, der kann dir gar nix.

am 18. Juli 2005 um 20:58

Hi, du bist doch sicher im ADAC oder ACE.

Ich würde den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und einem Anwalt die Sache vortragen.

Achtung:

Keine eigenen Aktionen unternehmen.

Die Versicherung ist Herrin des Verfahrens.

Also unbedingt an die Versicherung weiterleiten.

am 19. Juli 2005 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Also unbedingt an die Versicherung weiterleiten.

Dem stimm ich mal zu...

Das ist ja eigentlich auch der Sinn einer Haftpflichtversicherung, das man selbst, für eigene Schäden, nicht haften muss und sich als Verursacher um nichts kümmern muss.

Wenn doch was ansteht, dann zack ab zur Versicherung damit, die kümmern sich schon drum.

Und wie gesagt, nix auf eigene Faust unternehmen, immer, bei jeder Aktion des Geschädigten, am besten in Kontakt mit deiner Versicherung treten...

Den Wisch von dem Geschädigten hätte die Versicherung ev. auch gerne, als Beweismittel für die ev. kommende Verhandlung :)

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