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Zweite Nebelschlussleuchte für GMC

Ford Grand C-Max DXA
Themenstarteram 18. März 2015 um 0:33

Leider haben die Mäxe nur eine Nebelschlussleuchte (links) und auf der rechten Seite eine Blende.

Hat schon jemand für die rechte Seite eine Nebelschlussleuchte gefunden ?

Ich suche schon einige Zeit, leider jedoch ohne Erfolg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@subbiker schrieb am 19. März 2015 um 11:35:32 Uhr:

Ich kann Dir hier nur zustimmen. Wer wirklich viel und bei jedem Wetter fahren muss weiß jedes, auch noch so kleine, Bissel Sicherheit mehr zu schätzen. ...

wieso sollte eine zweite NSL mehr sicherheit bringen als eine? die zweite wird genau so hell leuchten wie die erste (wenn sie funktioniert) und ich denke nicht, dass es mehr sicherheit bringt. der hinterherfahrende wird ihn deswegen auch nicht früher erkennen, behaupt ich.

aber jedem das seine.....

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erst mal stellt sich mir die frage wieso du denn auf der anderen seite auch eine leuchte haben willst, und ich behaupte du wirst auch keine finden, da es im fahrzeugdesign so nicht vorgesehen ist (soweit ich das beurteilen kann).

Prinzipiell muss es eine Nebelschlussleuchte fuer rechts geben, denn ich glaub nicht das man auf der Insel eine andere Stossstange verbaut. Da wird das Blindelement ein Linkes sein und rechts die NSL.

Wird es schon geben. Schreib einfach einen englischen Händler an.:D

Aber auch dein persöhnlicher FFH, oder Teileprofis sowie die Bucht sind Adressen, welche dir da mit Sicherheit weiterhelfen können.;)

Und ehrlich, wenn du dann die zweite Leuchte eingebaut hast, fahre bitte nicht im eingeschalteten Zustand vor mir her!

Themenstarteram 18. März 2015 um 8:55

Ich hatte in einigen Vorgängerfahrzeugen auch zwei Leuchten und finde es sinnvoll.

Da ich sehr viel unterwegs bin (1000-1500 km/Woche), mir meine Fahrten nicht nach dem Wetter einteilen kann, finde ich es mit zwei einfach sicherer als nur mit einer.

Außerdem finde ich Dummys einfach nur blöd.

Das mit der Insel ist eine gute Idee - mal sehen ob man auf der Insel was findet.

Auch wenn es erlaubt ist: Es gilt zu bedenken, dass bei zwei blendend hell brennenden Nebelschlussleuchten evtl. die sichere Erkennung des Bremslichts durch den Hintermann leiden kann. Bei sehr dichtem Nebel/Schneefall (und nur dann darf die NSL ja benutzt werden) wird u. U. nämlich auch das dritte Bremslicht im Dachspoiler erst spät erkannt. Und zwei NSL sind auch nicht früher zu sehen, als eine.

Also, Geld würde ich für eine zweite NSL keinesfalls ausgeben. Bleibt aber Ansichtssache.

Ausnahmsweise doch ein Widerspruch gegen die "Ansichtssache": Nebelschlussleuchten sind nach meinen Erfahrungen in erster Linie ein Folterinstrument. Sie werden überwiegend vorschriftswidrig eingesetzt. Wann ist die Sicht auf das Vorderfahrzeug durch Nebel wirklich einmal auf unter 50 m eingeschränkt? Dennoch werden häufig doch schon bei normalem Regen die NSL aktiviert.

Ich gehe davon aus, dass bei einem typengenehmigten PKW nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Nebelschlussleuchte montiert werden darf.

Gruß

Zum Folterinstrument und unerlaubtem Einsatz stimme ich dir absolut zu.

Grundsätzlich erlaubt § 53 d StVZO Absatz 2 für Pkw zwei NSL, wenn die in den Folgeabsätzen genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

Ob eine Nachrüstung ggf. eintragungspflichtig wäre, keine Ahnung. Aber wenn der Einbau korrekt und vorschriftsmäßig ist, würde die Eintragung sicher nicht verweigert. Dafür gäbe es dann ja keine gesetzliche Grundlage. Eine Aufrüstung wie vom TE angesprochen, dürfte also keine Probleme bereiten. Ob sie auch Sinn macht, darüber lässt sich streiten.

Mir wäre es lieber, der Gesetzgeber hätte generell nur eine NSL erlaubt, aus den bereits genannten Gründen.

@bigrala

Was ist eigendlich ein "GMC"?

Zitat:

@Knups schrieb am 18. März 2015 um 09:34:22 Uhr:

Prinzipiell muss es eine Nebelschlussleuchte fuer rechts geben, denn ich glaub nicht das man auf der Insel eine andere Stossstange verbaut. Da wird das Blindelement ein Linkes sein und rechts die NSL.

ja, für rechtslenker mag das sein, aber der er vermutlich einen linkslenker hat werden hier wohl kaum schon die entsprechenden vorbereitungen auf der anderen seite vorhanden sein.

mit was sich die leute alles beschäftigen.....:rolleyes:

Themenstarteram 18. März 2015 um 21:11

@rolli3

Das war ein Buchstabendreher .... hab es erst bemerkt als es schon abgeschickt war. :-(

 

Also generell ... einschalten tue ich nur und nur unter 50m.

Zum Sinn oder nicht Sinn ...... ich mag eben keine dummys und da es ja jede Menge von Fahrzeugen mit zwei stück gibt ..... warum soll ich den dummy nicht ersetzen.

Bezüglich der Thematik .... bremslichter nicht mehr sichtbar ..... da möchte ich darauf hinweisen, dass die leuchten praktisch unterhalb der Stoßstange sitzen. Meine bremsleuchten jedoch sehr viel höher.

Was ist z.b. mit all den fahrzeugen, bei denen zwei direkt in den rückleuchten integriert sind.

Ich mag es eben und rüste eben das eine oder andere nach.

TFL von MS Design hab ich bereits drin, jetzt sollen die NSL komplettiert werden. Ich finde es sinnvoll.

Ich kann Dir hier nur zustimmen. Wer wirklich viel und bei jedem Wetter fahren muss weiß jedes, auch noch so kleine, Bissel Sicherheit mehr zu schätzen. Sachgemäßen Umgang damit vorausgesetzt. Wer sich dann durch eine zweite, typgeprüfte, NSL geblendet fühlt hat wahrscheinlich den erforderlichen Sicherheitsabstand deutlich unterschritten. Dass die Bremslichter überstrahlt werden könnten halte ich auch für unwahrscheinlich.

Ein mögliches technisches Problem sehe ich allerdings. Da die NSL über den CAN-Bus überwacht wird ist eine Zweite sicher nicht ohne SW-Konfiguration nachrüstbar. Bin mir da aber nicht sicher.

Zitat:

@subbiker schrieb am 19. März 2015 um 11:35:32 Uhr:

Ich kann Dir hier nur zustimmen. Wer wirklich viel und bei jedem Wetter fahren muss weiß jedes, auch noch so kleine, Bissel Sicherheit mehr zu schätzen. ...

wieso sollte eine zweite NSL mehr sicherheit bringen als eine? die zweite wird genau so hell leuchten wie die erste (wenn sie funktioniert) und ich denke nicht, dass es mehr sicherheit bringt. der hinterherfahrende wird ihn deswegen auch nicht früher erkennen, behaupt ich.

aber jedem das seine.....

am 19. März 2015 um 11:57

Zitat:

@subbiker schrieb am 19. März 2015 um 11:35:32 Uhr:

Wer sich dann durch eine zweite, typgeprüfte, NSL geblendet fühlt hat wahrscheinlich den erforderlichen Sicherheitsabstand deutlich unterschritten. Dass die Bremslichter überstrahlt werden könnten halte ich auch für unwahrscheinlich.

t ohne SW-Konfiguration nachrüstbar. Bin mir da aber nicht sicher.

Meinem Wissen nach darf, auch wenn es leider einige Fahrer anders handhaben, die NSL ausschließlich bei Sichtweitern UNTERHALB von 50 m eingeschaltet werden. Dies wiederum impliziert eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h mit eingeschalteter NSL.

Und bei 50 km/h oder weniger sind die Sicherheitsabstände eben nicht so hoch... ich glaube das ist im § 17 der StV0 nachzulesen.

Leider gibt es jedoch immer wieder mal Fahrer, die die NSL auch bei grösseren Sichtweiten aktivieren - dies kann dann tatsächlich zur Blendung der anderen Verkehrsteilnehmer führen.

OT: von Zeit zu Zeit sehe ich aber auch Fahrzeuge die mit einseitig zu hellem Schlusslicht (=Dauerbremslicht) unterwegs sind was erheblich blenden kann. Manche der selber-Birnen-Wechsler haben noch nicht erkannt, dass die Glühbirnen je nach Einbaurichtung (Polung) unterschiedlich stark leuchen können.

Zitat:

@laserlock schrieb am 19. März 2015 um 12:57:44 Uhr:

.... Manche der selber-Birnen-Wechsler haben noch nicht erkannt, dass die Glühbirnen je nach Einbaurichtung (Polung) unterschiedlich stark leuchen können.

das solltest Du erklären!

a) wie verbaut man eine Glühbirne anders gepolt (+/- Polung), sie haben i.d.R nur eindeutig benutzbare (Bajonett)Sockel?

b) warum sollte (wohlgemerkt eine Glühbirne) mit simplem ohmschen Widerstand in beiden Durchflussrichtungen anders leuchten wenn sie umgepolt wird?

monegasse

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