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Zweifel an richtiger Lasermessung

Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 19:18

Erstmal muss ich dazu sagen das ich nicht so der Typ bin der sowas breit tritt und hinterfragt. Aber diesmal fühle ich mich zu unrecht behandelt und wollte eure Einschätzung zum Sachverhalt erfahren.

Anfang September wurde ich hier https://www.google.de/.../...1!1s0x47bf2553c89058a1:0xcb4eefd308db2f35 in Fahrtrichtung Colonia gelasert.

Tempo vor der Kreuzung (Ampel Ossendorfer Weg) auf 100m Strecke beschränkt auf 30 km/h wegen eines Kindergarten. Völlig berechtigt. Danach ist wieder normal 50 km/h innerorts erlaubt.

Das ganze wird durch das Schild mit der Nr. 1001-30 in Verbindung mit Nr. 274 geregelt und angezeigt. Anmerkung dazu, die in Street View abgebildeten Verkehrschilder hängen so nicht mehr.

Ich wurde mit 54 km/h gelasert nach Abzug der Toleranz 51 km/h. Auf Nachfrage wo denn nun gemessen wurde gab es keine Antwort, außer: "das hat schon seine Richtigkeit".:confused:

Die Messtelle befand sich genau an dieser Stelle https://www.google.de/.../...!3m4!1e1!3m2!1sPH5KVg06tg4Z6elslBSF-g!2e0 in Richtung Venloerstr.

Wie man sehen kann sieht man den 30er Bereich so gut wie gar nicht, also wurde ich im 30 km/h Bereich der anderen Fahrtrichtung in Richtung Venloerstr. gelasert bzw. erfasst.

Ich bin der Meinung das ich die Sache meinem Anwalt übergeben sollte (Rechtschutz vorhanden für Verkehr). Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Ja, allein die Tatsache, daß der Meßpunkt hier verschwiegen wird, wäre mir ebenfalls den Gang zum Anwalt wert.

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Ja, allein die Tatsache, daß der Meßpunkt hier verschwiegen wird, wäre mir ebenfalls den Gang zum Anwalt wert.

Hi,

du mußt doch selbst am besten Wissen ob du wirklich mit 50 durch den 30er bereich gefahren bist? ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 19:47

Das bin ich ja nicht, sonst hätte ich den Thread nicht eröffnet.

Es geht ja darum das mir das vorgeworfen wurde an Ort und Stelle, Post gabs noch nicht.

Hi,

dann ist es ja praktisch selbstverständlich Einspruch einzulegen !

Gruß Tobias

am 6. Oktober 2014 um 20:01

Leg Einspruch ein, wir sind alle hinter dir.

Nur wie weit? :D

Ist doch super einfach,

Wenn Post kommt dann Wiederspruch einlegen und mitteilen dass die Begründung später erfolgt. Dann Akteneinsicht fordern.

Das dürfte dich dann so um die 14.-Euro kosten. In der Akte findest du dann alles, was du wissen möchtest.

Dann kannst du in aller Ruhe entscheiden ob du den Wiederspruch aufrecht erhälst oder diesen zurück nimmst und bezahlst.. Anwalt kommt dich teurer als die eigene Akteneinsicht es sei denn du hast Rechtsschutz ohne SB.

am 6. Oktober 2014 um 21:33

Hast du von der Messstelle usw. auch Fotos geschossen? Hätte ich zumindest gemacht, wenn mir etwas nicht koscher vorkommt und ich komische Antworten bekomme. Die Handycameras sind heutzutage ja recht leistungsfähig.

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 8:01

Leider den Tag nicht gemacht.

am 7. Oktober 2014 um 8:28

Momentan verstehe ich die Aufregung nicht so ganz. Der TE ist "gelasert" worden. Bist du @ Golfinator, direkt danach angehalten und mit den Vorwürfen konfrontiert worden? Dann müsstet du auch wissen wie schnell du warst und wie schnell du hättest sein dürfen.

Bist du DIREKT nach der Messung angehalten worden, hat man dir die gemessene Geschwindigkeit mitgeteilt und was das für Auswirkungen hat.

Ist das alles nicht so gewesen, hast du einen Anhörungsbogen (erst mal als Zeuge) bekommen, in dem konkret die Tat steht und die Meßstelle. DA musst du ... nein SOLLEST du wahrheitsgemäß antworten, um keine Nachteile zu erleiden.

Du kannst natürlich auch auf die Tipps von einigen Usern eingehen und dich tot stellen. Folge: Es wird noch teurer!

Hast du einen Anhörungsbogen erhalten, kannst du zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Erst wenn du einen Bußgeldbescheid bekommst, kannst du Widerspruch (OHNE E) einlegen. Das ganze geht dann ans Gericht.

Du hast ja eine RS. Ruf die Versicherung an, da sitzt ein Anwalt, der dir KOSTENLOS erst mal sagt, was du machen sollst/kannst. Dann kannst du immer noch die nächsten Schritte einleiten bzw. gegebenenfalls der Anwalt einschalten.

Nur halte im Hinterkopf: Ein Widerspruch könnte auch noch teurer werden, wenn sich herausstellt, dass der Vorwurf korrekt war, einschließlich Anwaltsgebühr.

Ich glaube kaum, dass du mit einem Widerspruch Erfolg hast, weil die Messtrupps auch nicht blöd sind, auch wenn das oft angenommen wird.

Zum Schluss: Es wäre nett, wenn du uns NACH Abschluss der Sache das Ergebnis miteilen würdest.

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 8:35

Ich wurde angehalten und meine Personalien aufgenommen und mit den Fakten aus dem Startpost konfrontiert. Ich warte aktuell seit 3.9.14 auf eine Antwort oder auch nicht. ;)

Bei der Lasermessung werden Messprotokolle gefertigt, die unter anderem auch den Meßpunkt ( = Entfernung des Pkw zum Lasergerät bei Auslösung ) enthalten. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Protokolle erst bei Gericht

( dort aber auf jeden Fall ) eingesehen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Ist doch super einfach,

Wenn Post kommt dann Wiederspruch einlegen und mitteilen dass die Begründung später erfolgt. Dann Akteneinsicht fordern.

Das dürfte dich dann so um die 14.-Euro kosten. In der Akte findest du dann alles, was du wissen möchtest.

Dann kannst du in aller Ruhe entscheiden ob du den Wiederspruch aufrecht erhälst oder diesen zurück nimmst und bezahlst.. Anwalt kommt dich teurer als die eigene Akteneinsicht es sei denn du hast Rechtsschutz ohne SB.

In den meisten Fällen hilft der Widerspruch sowieso nix, wenn ich nicht Hieb und stichfeste Beweise - zumindest in Form von Fotos der Meßstelle habe. Weis ich nichtmal wo der Laserfritze stand, hilft das schon gleichmal nix. Gehts vor Gericht, dann entscheided der Richter erstmal anhand der Fakten die er hat. Und die Fakten werden ihm die Lasermickey Mousies schon liefern. Der TE hat nix gegenzuhalten.

Rechne ich nun die 80 Euro Bußgeld + 14 Euro Akteneinsicht plus RA Gebühren und mögliche Gutachtergebühren die ich auch noch zahlen dürfte, dann ist es billiger ich zahl einfach nur die 80 Euro und gut iss. Wenn ich schon weis, dass da eine 30er Zone mit Kindergarten ist, geh ich halt entsprechend vorher vom Gas. Sorry.

Die RSV zickt meist bei Geschwindigkeitsverstößen sowieso rum wegen der Deckung, vorallem wenn man nix dagegen hat. Bevor die eine Zusage machen, wollen die auch sehen, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Alles andere bleibt dann grobe Fahrlässigkeit - warum fahre ich nicht Ordnungsgemäß? Gegen grobe Fahrlässigkeit kann man sich nicht verischern.

Probieren kann man es aber, billiger wirds sicher nicht, vorallem wenn man schon ein Punktekonto hat.

Themenstarteram 7. Oktober 2014 um 9:34

Lies nochmal alles und wirklich alles! Ich wurde nicht auf den 100m vor der Ampel gelasert wo 30 km/h erlaubt waren, sondern danach (sprich im 30er Bereich der Entgegenkommenden Spur)!

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