Zweiachsige Anhänger - Grundfragen
Hallo,
Warum sind zweiachsige Anhänger so selten? Einfach noch zu neu und nicht etabliert?
Was ist davon (speziell im Vergleich zu einachsigen) zu halten? Sind die, die es für PKW gibt, murks?
Hat jemand hier eigene Erfahrungen mit zweiachsigen (gelenkten) PKW-Anhängern?
Ein freundlicher Hinweis im Kaufberatungsforum hat mich an ein Thema erinnert, das mich interessiert, mit dem ich aber keine Erfahrung habe, nämlich zweiachsige Anhänger (wobei ich damit welche mit nennenswertem Radstand meine, keine "Doppelachsen" in der Mitte, sondern eine lenkbare Achse vorn und eine hinten).
Mit normalen einachsigen (oder doppelachsigen) PKW-Anhängern hab ich übrigens leider auch keine Erfahrung, das macht das Thema natürlich nicht leichter zu durchschauen. Was ich kenne, sind einachsige, einspurige und zweispurige Fahrradanhänger. Der einspurige beeinflußt das Fahrverhalten recht deutlich und belastet die Kupplung bzw. das Hinterrad mit fast der Hälfte des Gewichts der Nutzlast (sein einziges Rad ist ganz hinten), den zweispurigen merkt man hingegen kaum, außer bergauf natürlich. Auch da hab ich mir schon öfter mal gedacht, ein kleiner vierrädriger Wagen mit Drehschemel wäre doch viel besser, man hätte überhaupt keine Gewichtskraft an der Kupplung und abgekuppelt bliebe er einfach stehen, bzw. man könnte ihn locker mit der Hand herumziehen/schieben, während man den Konventionellen balanzieren und beim Einspurigen überhaupt die Hälfte des Anhängergesamtgewichts tragen muß. Beim Fahrradanhänger ist das nicht so tragisch, aber wenn ich mir vorstelle, etliche hundert Kilo auf einem inversen Pendel im Gleichgewicht halten zu müssen, krieg ich es ein wenig mit der Angst zu tun. Einer der Gründe, warum ich mich nie an PKW-Anhänger getraut habe, ist also, daß mir das Konzept der wackeligen Dinger mit diesen kleinen Stützräderchen an der Deichsel nicht gefällt. Auf losem Untergrund gräbt sich das Rädchen doch ein? Und wenn ich die Ladung schlecht verteilt habe, oder bei einer Unebenheit kippt der doch einfach nach hinten um(?) Die Gewichtskraft der Anhängerkupplungen ist so was um die 75 kg bis 100 kg, wenn diese Maximallast wirklich wirkt, wie soll ich das mit der Hand halten können, wenn ich den Anhänger abkupple? Ohne irgendeine praktische Erfahrung mit Anhängern außer Fahrradanhängern zu haben, so ganz geheuer sind die mir zumindest von der theoretischen Betrachtung her nicht, etwas, das auf vier Rädern von allein stabil steht, wäre mir gedanklich viel sympathischer - und ich würde sagen, vom Handling im angekuppelten Zustand sicherer und im Betrieb mit dem Auto schonender für die Hinterachse.
Aber nun gut, es gibt ja Anhänger mit Drehschemelachsen, auch welche mit so einer Lenk-Deichsel an der Vorderachse und Ackermannlenkung, sogar auch welche mit einer Lenkung an beiden Achsen. Als PKW-Anhänger hab ich bisher nur ein paar Drehschemel-Modelle gefunden, zum händischen Rangieren aber vielleicht eh besser - daß die Standfläche bei 90° Einschlag nur noch ein Dreieck ist, ist mir natürlich bewußt. Teurer sind die und eher auf der größeren Seite. Mit dem Auto rückwärts zu rangieren stelle ich mir wesentlich schwieriger vor als mit den normalen Anhängern. Und trotzdem: Warum sind die sooo selten, daß ich noch nie einen (außer in Prospekten) gesehen habe? Selbst die gewaltigsten Anhänger, mit denen ganze Mittel- und Oberklasse - Autos transportiert werden können, haben fast immer nur eine (Doppel-)Achse.
Hat das rechtliche Gründe oder sonst irgendwelche, die ich nicht bedenke, außer daß sie billiger sind und leichter mit dem Auto zu rangieren? Die prinzipielle fahrdynamische Stabilität, also Spurtreue, Verhalten in der Kurvenfahrt, beim Bremsen usw. kann's eigentlich nicht sein, auch nicht bei höheren Geschwindigkeiten als von Traktoren, denn LKW-Anhänger (jetzt nicht die Anhänger von Sattelschleppern gemeint) dieser Bauart gibt's ja auch.
PS: Ich hab ein wenig noch nachgelesen, offenbar waren zwei Achsen noch vor ein paar Jahren nicht erlaubt. ...warum? Mittlerweile sind sie schon erlaubt? In einem thread stand, sie wären nicht mehr zulassungsfähig, oder nur durch eine Sonderzulassung, also schon wieder verboten? Auch nachzulesen war, daß die schwer zu bauen sind, für PKW schwieriger als für LKW. Nun gut, aber in anderen Ländern wird es dieses (für mich nicht einleuchtende) Verbot von eigenstabilen Anhängern nicht gegeben haben, dann sollte es nicht daran liegen, daß sie erst seit kurzem entwickelt werden, nur weil sie bislang hierzulande verboten waren.
PPS: Bei diesen ganz flachen PKW-Drehschemelanhängern... Haben die eigentlich überhaupt gar keine Verschränkung? Ich seh da keinen Federweg und der Drehschemel scheint ziemlich starr und die Hinterachse auch.
Beste Antwort im Thema
@leuchtturm86, also ob der TE mit Deinem Text viel anfangen kann, wage ich zu bezweifeln!
27 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Was das betrifft, wäre eine Achsschenkel-Lenkung die bessere Lösung, aber die sieht man noch viel seltener und wenn dann oft so, daß die Ladefläche trotzdem über den Rädern ist. Dann bleibt nur die Stabilität gegen Umfallen bei starkem Einschlag als Vorteil gegenüber dem Drehschemel, aber immerhin.
Ist richtig , aber dermassen viel teurer und aufwändiger vom Bau her, dass ich es nur noch antiquarisch von sehr aufwändig gebauten Pferdeanhängern kenne. Hier hat man das bei den Nobelherstellern gemacht , weil man den Lenkrollradius bei Achsschenkellenkung sehr klein oder auch =0 halten kann, womit sich kein Hebelarm bei Anstössen gegen ein Rad ergibt. Bei dem riesigen Lenkrollradius von Drehschemellenkungen konnte es nämlich vorkommen , dass das Pferd von der ausschlagenden Zuggabel umgeworfen wurde, wenn ein Rad gegen ein Hinderniss stiess. Vor ca. 3 Wochen sah ich noch das Fahrgestell eines solchen Anhängers auf dem LKW eines Schrotthändlers!
Zitat:
Haha, Achsverschränkung erzielen diese Anhänger also einfach dadurch, daß sie sich als ganzes verwinden?
Das sollte eher die Federung übernehmen ! Ich glaube , du hast die Federung nicht ganz verstanden! Üblicherweise hat man heute bei PKW Anhängern keine gefederten Achsen , sondern die Achsen sind starr mit dem Rahmen verschraubt und haben an ihren Enden gummigelagerte Schwingarme , also ergibt sich eine Einzelradfederung durch gezogene Schwingarme mit Gummifederung.
Zitat:
Was die Sicherheit gegen Wegrollen betrifft, hätte ich vermutet, daß sich durchs Abkuppeln automatisch eine Bremse aktiviert, die man zum Rangieren ohne Zugfahrzeug erst manuell lüften muß
So ist das bei druckluftgebremsten Anhängern , wie man sie hinter LKW findet. Beim PKW ist jedoch die mechsnische Auflaufbremse Standart.
Zitat:
obwohl man sich das vom technischen Aspekt vorstellen könnte, heutzutage, ein elektronische kryptographisch abgesicherte (von den Behörden kontrollierbare) Geschwindigkeitsbegrenzung, mit der ein PKW rechtlich zu einer Zugmaschine wird, die technisch erwiesener Maßen nicht mehr als 10 km/h fahren kann - und damit praktisch alles ziehen dürfte, was als Fuhrwerk so gezogen werden darf, also 10 t Gesamtgewicht usw...
Tatsächlich habe ich mal eine Mercedes Heckflosse 200D ausgeschlachtet , da war ein Wechselsystem montiert und eingetragen. Mit der Maulkupplung durften , soweit ich mich erinnere, ein Schaustelleranhänger bis 4 t mit Auflaufbremse gezogen werden bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
MfG Volker
Ich bin mir nicht sicher ob das noch gilt (aber ich habe mal gelernt):
nach hinten anbebrachte Anhängerkupplungen zum anhängen von mehrachsigen Anhängern müssen selbsttätig wirken.
Dann müsste doch die Kugelkopfkupplung des PKW durch eine Kupplung wie am LKW ersetzt werden. Und die ist mit Sicherheit schwerer als eine normale Kugelkopfkupplung.
Moin Moin !
Zitat:
Ich bin mir nicht sicher ob das noch gilt (aber ich habe mal gelernt):
nach hinten anbebrachte Anhängerkupplungen zum anhängen von mehrachsigen Anhängern müssen selbsttätig wirken
falsch gelernt oder nicht mehr richtig im Gedächtnis. Hier stehts richtig:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__43.html
Satz 4
MfG Volker
Diesem Text nach müßten Fahrradanhänger eine selbsttätige Kupplung haben.
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Zitat:
@waldkatzili schrieb am 15. Februar 2018 um 21:48:08 Uhr:
Diesem Text nach müßten Fahrradanhänger eine selbsttätige Kupplung haben.
Wie willst Du das definieren? Was ist denn ein Fahrradanhänger genau? Gibt's da auch zulassungspflichtige Anhängersysteme und Kupplungen? Das müsste erst mal gesetzlich geregelt werden! Die bestehenden Regelungen behandeln Anhänger an Kraftfahrzeugen, das wird immer gern mit Fahrzeugen verwechselt!
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 15. Februar 2018 um 21:17:18 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 15. Februar 2018 um 21:17:18 Uhr:
Zitat:
Ich bin mir nicht sicher ob das noch gilt (aber ich habe mal gelernt):
nach hinten anbebrachte Anhängerkupplungen zum anhängen von mehrachsigen Anhängern müssen selbsttätig wirken
falsch gelernt oder nicht mehr richtig im Gedächtnis. Hier stehts richtig:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__43.html
Satz 4
MfG Volker
Danke! Wieder was gelernt.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2018 um 07:01:04 Uhr:
Die bestehenden Regelungen behandeln Anhänger an Kraftfahrzeugen, das wird immer gern mit Fahrzeugen verwechselt!
Genau das ist es ja: Der Paragraph insgesamt und auch die Ziffer 4 gilt für "Fahrzeuge", die vier Ausnahmen für diese Ziffer 4 betreffen hingegen ausschließlich bestimmte "Kraftfahrzeuge"!
Bei der Formulierung dieses Paragraphen wurde wohl einfach übersehen, daß es auch Fahrzeuge gibt, die keine Kraftfahrzeuge sind, aber trotzdem Anhänger ziehen können, oder der Paragraph steht in einem Abschnitt, der nur für KfZs gilt.
Moin Moin !
Zitat:
der Paragraph steht in einem Abschnitt, der nur für KfZs gilt
Richtig !
Es handelt sich um den Abschnitt 2 , und der ist überschrieben mit "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger"
darauf folgt der Abschnitt 3 ,der da lautet :" Andere Straßenfahrzeuge "
MfG Volker
Dort, im "Absatz" 3, gehts ums Abschleppen, das ist für einspurige Fahrzeuge ohnehin tabu, daher auch nicht für Fahradanhänger zutreffen.
Moin Moin !
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 17. Februar 2018 um 09:37:37 Uhr:
Dort, im "Absatz" 3, gehts ums Abschleppen, das ist für einspurige Fahrzeuge ohnehin tabu, daher auch nicht für Fahradanhänger zutreffen.
Ich schrieb Abschnitt , nicht "Absatz" !
Das dritte Kapitel der StVZO befasst sich mit den Bau- und Betriebsvorschriften und ist in 3 Abschnitte unterteilt.
1. Allgemeine Vorschriften (§ 30-31e)
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger ( § 32-62)
3. Andere Straßenfahrzeuge ( § 63-67a)
Da der §43 im 2. Abschnitt steht , in welchem es um "Kraftfzge und ihre Anhänger" geht , ist klat , dass hier keine Fahrradanhänger behandelt werden.
MfG Volker
Hallo, also zuerst einmal, ich habe mir letztes Jahr einen 2 Achser Drehschemel gekauft. Weil ich sowas schon immer mal fahren wollte. Blöde Idee, nachdem ich mehrfach beim zurücksetzen gepatzt hatte habe ich die Abschleppöse vorn am X5 gepimpt und nen Kugelkopf angeschweißt.
Die Höhe ist ja bei der Zuggabel zweitrangig.
Geht auch mit 3,5to...
Jetzt kann man den entspannter rangieren!
Der Grund der kleinen Räder ist schlicht die dadurch niedrigere Ladehöhe.
Ich habe selbst eine Weihnachtshütte darauf, bei mir sind 12 Zoll Räder drauf und so toll die größeren Räder auch sind, mir fehlen trotzdem bei so mancher Brücke 6cm, auch zur Legalität....
Schön sehen die kleinen Dinger ja aus, aber bei Beladung an der Kapazitätsgrenze drehen die kleinen Teile sich ja auch wesentlich schneller wie die größeren und fliegen dadurch auch eher mal weg.
Ach und wo bitte so der Drehschemel komplizierter aufgebaut sein wie ein vergleichbarer Zentralachsanhänger?
Aufwendiger lediglich aufgrund des Drehkranzes, der Rest ist doch bei beiden gleich!
Moin Moin !
Zitat:
Ach und wo bitte so der Drehschemel komplizierter aufgebaut sein wie ein vergleichbarer Zentralachsanhänger?
Aufwendiger lediglich aufgrund des Drehkranzes, der Rest ist doch bei beiden gleich!
Nicht nur der Drehkranz fällt beim Zentralachsanhänger weg , auch hat der keine (ausschlagende) Zuggabellagerung, der Rahmen kann simpler gestaltet werden, die Bremskraftübertragung ist wesentlich einfacher, die Kabelverlegung auch.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 17. Februar 2018 um 19:13:57 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 17. Februar 2018 um 19:13:57 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 17. Februar 2018 um 09:37:37 Uhr:
Dort, im "Absatz" 3, gehts ums Abschleppen, das ist für einspurige Fahrzeuge ohnehin tabu, daher auch nicht für Fahradanhänger zutreffen.Ich schrieb Abschnitt , nicht "Absatz" !
Das dritte Kapitel der StVZO befasst sich mit den Bau- und Betriebsvorschriften und ist in 3 Abschnitte unterteilt.
1. Allgemeine Vorschriften (§ 30-31e)
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger ( § 32-62)
3. Andere Straßenfahrzeuge ( § 63-67a)Da der §43 im 2. Abschnitt steht , in welchem es um "Kraftfzge und ihre Anhänger" geht , ist klat , dass hier keine Fahrradanhänger behandelt werden.
MfG Volker
Ich bezog mich nicht auf Deinen Post, sondern auf den des Themenstarters. Dieser hat den Pararafen 43 angeführt und auf diesen Bezug habe ich geantwortet. Der Paragraf 43 hat keine Abschnitte sondern Absätze und Punkte. So, und nun viel Spaß noch.