Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2018 um 07:01:04 Uhr:
Die bestehenden Regelungen behandeln Anhänger an Kraftfahrzeugen, das wird immer gern mit Fahrzeugen verwechselt!
Genau das ist es ja: Der Paragraph insgesamt und auch die Ziffer 4 gilt für "Fahrzeuge", die vier Ausnahmen für diese Ziffer 4 betreffen hingegen ausschließlich bestimmte "Kraftfahrzeuge"!
Bei der Formulierung dieses Paragraphen wurde wohl einfach übersehen, daß es auch Fahrzeuge gibt, die keine Kraftfahrzeuge sind, aber trotzdem Anhänger ziehen können, oder der Paragraph steht in einem Abschnitt, der nur für KfZs gilt.