Zwangsabmeldung I TÜV abgelaufen I Hilfe
Hey Jungs,
ich habe ein Problem. Genau genommen ein riesengroßes.
1.) Bei meinem Alfa ist im August der TÜV abgelaufen
2.) Die nette Frankfurter Polizei hat mich Mitte Dezember angehalten und mir das mitgeteilt, mich aber mit dem Hinweis das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, fahren lassen.
3.) Am gleichen Tag abends hatte ich eine Mitteilung vom Vogelsbergkreis im Briefkasten, dass mein TÜV abgelaufen sei. Mängelkarte.
4.) Am 18.12. bekam ich ein neues Schreiben vom VB-Kreis. Durchführung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Betriebsuntersagung für das Fahrzeug wegen Mängel - mit Fristsetzung zum Nachweis bis zu 25.12. !
5.) Zu dem Zeitpunkt war mein Alfa schon 3 Tage in der Werkstatt und am 19.12. wurde der Zettel vom TÜV ausgefüllt. Nachuntersuchung bis zum 20.01.2014 - bekommen habe ich den Zettel ein paar Tage später
6.) Ich war am 25.12. um 8.00 Uhr beim Vogelsbergkreis, aber wer war nicht da. Die liebe Sachbearbeiterin, daraufhin habe ich ihr den Zettel eingescannt vom TÜV und ihr schließlich per Mail geschickt. Allerdings erst am 26.12.
7.) Heute Abend kam ein Typ - ohne Ausweis, ohne alles, hat mir ein Bleistiftgekritzel gezeigt und Eingangsdatum vom 08.01. und hat - obwohl ich ihm den Zettel der Hauptuntersuchung vorgelegt habe - mein Auto zwangsabgemeldet.
8.) Was mache ich jetzt?! Ich bin auf das Auto angewiesen, habe für nächste Woche schon Termin in der Werkstatt gehabt (Alfateile dauern längern) und hätte Dienstag TÜV Termin gehabt.
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...
:-((
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...
Ist das jetzt wirklich Dein Ernst? 😕
Die Frist war August 2012...
Zitat:
(Alfateile dauern längern)
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Natürlich ist mir klar, dass die zwischen den Jahren nicht da sind. Aber spätestens als sie am 06.01. ihre Post kontrolliert hat, hätte sie meinen Zettel finden können - fristgerecht eingangen.
Es ist NICHTS fristgerecht eingegangen. Es geht nicht um den Eingang irgendeines Zettels. Die BESTANDENE HU war innerhalb der Frist nachzuweisen, das hast du nicht getan. Es ist ja nocht nicht mal jetzt erledigt, da ja immer noch keine HU bestanden ist. Wie ich schon mal gesagt habe, die Frist zur Nachprüfung ist für die Zulassungsstelle nicht von Belang, da gelten nur und ausschließlich die Fristen, die die Behörde vorgibt.
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Und die erheblichen Mängel sind genau genommen nur ein Nebelscheinwerfer ohne Funktion, leichter Getriebeölverlust und Achsmanschette rechts eingerissen. (Ja, die hat gedauert) Mein Schrauber wollte bei der Gelegenheit den Stoßdämpfer gleich tauschen, ist nicht mehr der dollste. Und ja, auch DIE haben zwischen den Jahren nicht gearbeitet und sind erst seit dieser Woche wieder am Start.
Es ist egal, was es für Mängel waren. Nicht bestanden ist nicht bestanden. Und die Zulassungsstelle kann NICHTS für die Arbeitszeiten deiner Werkstatt. Die hatte bestimmt mal zwischen August und Dezember auch geöffnet. Aber bisher hats halt nicht interessiert, weil es niemanden aufgefallen ist. Und wenn nicht zufällig die Mängelkarte ausgestellt worden wäre, dann gäbe es mit Sicherheit auch heute noch keinen Termin...
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Und ja - ich hab den TÜV verbummelt. Klar. Aber von 8 Monate drüber kann hier 1. keine Rede sein und 2. wenns so tragisch gewesen wäre, hätten mich die Frankfurter nicht einfach weiterfahren lassen (können). Es war noch im Rahmen der Kulanz, erst ab dem 5. Monat haben die keinen Spielraum mehr, es kostet lt. Polizist 40 € und einen Punkt.
Auch hier nochmal der Hinweis: nur weil die Polizei nach dem BKat Verstöße ahndet, liegt trotzdem noch eine OWi vor, die eben durch die Zulassungsstelle verfolgt werden kann. Und die Polizei gibt das Verfahren auch ab, wenn kein Nachweis erbracht wird...dann zahlt man halt zweimal, wenn man drauf steht...Das hat NICHTS damit zu tun, ob möglicherweise eine Vekehrsgefährdung vorliegen könnte. Und es gibt auch keinen Automatismus, der besagt, dass mehr als 5 (oder 8 oder 12 oder...) Monate den HU-Termin überzogen zu haben gleich verkehrsunsicher ist. Dazu bedarf es eines konkreten Anhaltspunktes.
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Gehabt Euch wohl Ihr Unfehlbaren! Früher war hier mal mehr Spaß.
Du brauchst hier überhaupt nicht eingeschnappt sein. Hier ist auch sicher niemand unfehlbar, hat auch niemand behauptet. Aber sowas simples wie einen HU-Termin, das ist einfach total überflüssig, deswegen was auf die Mütze zu bekommen. Man hat ZWEI Jahre Zeit, sich und sein Auto darauf einzustellen. Aber wenn du das wirklich nur als Spaß hier ansiehst, dann sollte das ganze Verfahren dir jetzt eigentlich was anderes gezeigt haben. In dem Fall leider schmerzhaft...
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
hat ein fahrzeug bei der hauptuntersuchung geringe mägel, dann gibt es die plakette.
hat es erhebliche mängel, dann gibt es keine plakette, einen prüfbericht und 4 wochen zeit für die nachkontrolle.
ist ein Fahrzeug verkehrsunsicher, dann wird das sozusagen vom prüfer zwangsabgemeldet.
plaketten runter, weiterfahrt untersagt und meldung an die zulassungstelle.so ist die gesetzteslage.
wenn das aus deiner sicht nonsens ist, ......
....alles nur halb richtig.
1. Einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer Plakette gibt es nur bei "OM", also keine erkennbaren Mängel. Bei "GM", also dem Vorhandensein auch nur geringer Mängel, liegt es immer noch im Ermessen des Prüfers, ob er die Plakette zuteilt oder nicht. Zumeist wird er sie zuteilen, aber es geht eben auch anders.
2. Der Zeitraum für die Wiedervorführung zur Nachkontrolle beträgt nicht 4 Wochen, sondern einen Monat. Nach Überschreiten dieser Frist ist eine neue Hauptuntersuchung fällig.
3. Wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, dann entfernt der Prüfer nur die Plakette der Hauptuntersuchung und untersagt die Weiterfahrt. Meldung an Zulassungsstelle erfolgt, das ist korrekt. Eine Zwangsabmeldung erfolgt durch den Prüfer nicht, das ist Aufgabe der Behörde.
Alles klaro?
Gardiner
@TE'in
Du brauchst hier gar nicht das Unschuldslamm zu machen. Du hast 'ne Fahrerlaubnis gemacht, bist zudem Halter Deines Kraftfahrzeugs, und somit solltest Du die notwendigen Kenntnisse darüber haben, welche Pflichten für Dich daraus erwachsen.
Dei Fahrzeug war nicht eben eine Woche über die HU-Frist drüber, sondern erheblich mehr. Daraus erwachsen für Dich Konsequenzen im Rahmen der begangenen und festgestellten OWI (Punkt(e), Bußgeld) sowie weitergehende Verpflichtungen (Zwangsabmeldung, Wiedervorführung zur HU, NU etc.).
Nicht die Behörde hat irgendeinen Fehler gemacht, sondern allein Du hast es vergeigt.
Es ist vollkommen unerheblich, wie viele, egal wie geartete Mängel Dein Fahrzeug hatte. Selbst wenn es vollkommen mängelfrei wäre, hast Du den Termin zur HU versäumt, und das ist eben nicht ok.
Ich weiß also nicht, warum Du hier so rummaulst. Mach einfach Deinen Job oder melde das Fahrzeug endgültig ab, zahle Deine Bußgelder und fahre mit dem ÖPNV.
Manchmal verstehe ich die Leute nicht. Sowas uneinsichtiges!
Kopfschüttelnde Grüße
Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Mein Schrauber wollte bei der Gelegenheit den Stoßdämpfer gleich tauschen, ist nicht mehr der dollste.
DEN Stoßdämpfer????? 😰
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sorry, aber das Niveau hier ist mal wieder unterirdisch.
Ich sehe hier nicht mal den Willen, der TE zu helfen. Von groben Fehlinterpretationen (> 8 Monate abgelaufen, obwohl von August bis Januar gerade mal 5 Monate sind) ganz zu schweigen. Wenn hier alle Leute, die sich nur gern reden hören, einfach nichts schreiben würden, wäre der Thread gerade eine Seite lang.
Die TE hat einen Fehler gemacht und nicht gesehen, dass im August der TÜV ablief. Das kann passieren. Dann kam sie mit der Nachprüfung in die Weihnachtszeit. Das war Pech. Und jetzt ist das Auto zwangsabgemeldet.
Die richtige Antwort für sie: Fahren darf sie mit dem Auto jetzt nicht mehr. Jetzt hilft nur Kurzzeitkennzeichen holen (gelten 5 Tage), damit zum TÜV und mit der neuen HU-Bescheinigung das Auto wieder zulassen.
Dass die Nachprüfungsfrist von 4 Wochen sich nur auf die Nachbesserung von Mängeln bezieht (also rein TÜV-intern) und auch nicht vor Bußgeldern oder behördlichen Zwangsmaßnahmen schützt, wissen eh die Wenigsten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Die richtige Antwort für sie: Fahren darf sie mit dem Auto jetzt nicht mehr. Jetzt hilft nur Kurzzeitkennzeichen holen (gelten 5 Tage), damit zum TÜV und mit der neuen HU-Bescheinigung das Auto wieder zulassen.
Das ist leider die falsche Antwort. Wenn schon Kurzzeitkennzeichen, dann erst, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist. Kurzzeitkennzeichen auf ein zugelassenes Auto zu montieren anstatt der zugeteilten Kennzeichen kann böse enden.
Die richtige Antwort stand oben schon. Und wenn das Fahrzeug erst zur HU gebracht werden muss, dann gehts auch mit einer Vorwegzuteilung. Aber eben auch erst, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde. Wie das dann im Einzelnen geregelt ist mit der Vorwegzuteilung, kann nur und ausschließlich die zuständige Zulassungsstelle erläutern.
die behördliche Entsiegelung ist doch die Außerbetriebsetzung. Damit ist das Auto nicht mehr zugelassen und kann mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV gefahren werden. Danach kann man die Wiederzulassung dann in einem Aufwasch machen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
die behördliche Entsiegelung ist doch die Außerbetriebsetzung. Damit ist das Auto nicht mehr zugelassen und kann mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV gefahren werden. Danach kann man die Wiederzulassung dann in einem Aufwasch machen.
Nein, hatte ich aber bereits auch schon weiter oben erklärt. Der Einfachheit halber zitiere ich ausnahmsweise mich mal selbst
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Nein, ist es nicht. Es ist entstempelt. Außer Betrieb gesetzt (oder abgemeldet oder stillgelegt) ist es erst dann, wenn der Außerbetriebsetzungsvermerk auf der ZB I angebracht wurde. Angenommen, der TE würde sich jetzt um überhaupt nichts mehr kümmern, das Fahrzeug wäre weiterhin angemeldet und er wäre auch weiterhin steuer- und versicherungspflichtig 😉 Und die ZB II kann man sich problemlos an seine Zulassungsstelle schicken lassen von der Bank, ist natürlich halt auch wieder ein netter Kostenfaktor...Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
ich verstehe nicht ganz was du damit meinst.
abgemeldet, stillgelegt, oder wie auch immer ist das schon.
mit den papieren bei der zulassungsstelle antreten darf?
geht nicht: der brief liegt bei der bank, ....
Scheint ja eine TOP Werkstatt zu sein die für einen Alfa keine Achsmanschette hat, da passt eigendlich jeder Universal-Müll den es zur Not sogar bei ATU gibt, und EINEN Stossdämpfer tauscht.
Oder war die Manschette schon so lange kaputt dass das Gelenk auch hin ist? DAS wäre dann ein erheblicher Mangel denn wenn das Gelenk während der Fahr zerfällt kann das Rad blockieren, dann braucht die TE nicht mehr über TüV nachzudenken und je nach Geschwindigkeit denkt sie gar nichts mehr und auf dem Kranz steht dann: HU versäumt.
Sei froh dass man dir nicht auf der Stelle die Weiterfahrt untersagt hat, das dürfen die nämlich auch. Noch schlimmer wäre es bei einem Unfall für die TE gekommen...
Vorgehen:
Lass die Italo-Nudel reparieren, bring den TÜV-Bericht, Kennzeichen, ZL1 und viel Geld zur Zulassungsstelle, binnen 10 Minuten ist dort alles erledigt. Manche Strassenverkehrsämter bieten einen TÜV-Reminder an, zumindest in BW dann kommt eine SMS oder ein Brief mit dem Hinweis auf die Fälligkeit von TÜV, Werkstätten bieten diesen Service auch, alternativ hilft auch der Kalender im Smartphone.
Dann lehne dich zurück und erwarte der Punkte und Strafe die da kommt.
Versuche ja nicht jetzt ohne Siegel mit dem Auto zu fahren, dann hast du richtig Ärger und aufgrund der Vorgeschichte wohl auch für einige Zeit keinen Führerschein mehr und wenn du dich dann noch "dumm" drann stellst darfst du vielleicht auch grade die MPU oder Nachschulung machen.
Was ich nicht verstehe: Wie kann man die HU "versehentlich" 6 Monate überziehen?
Was für dich noch ärgerlicher sein wird:
Der TÜV wird rückdatiert auf die letzte reguläre Fälligkeit, heisst du darfst dann im Aug 2015 wieder "ran". 🙂 Somit hast du noch nicht einmal Zeit gewonnen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Was für dich noch ärgerlicher sein wird:
Der TÜV wird rückdatiert auf die letzte reguläre Fälligkeit, heisst du darfst dann im Aug 2015 wieder "ran". 🙂 Somit hast du noch nicht einmal Zeit gewonnen.
Rückdatierung gibt es nicht mehr.
Das war einmal.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Da ist ja so viel falsch, wo fängt man nur an...
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Noch schlimmer wäre es bei einem Unfall für die TE gekommen...
Warum? Gültige HU oder nicht sagt nichts über den aktuellen Zustand und die aktuelle Verkehrstüchtigkeit aus...
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Lass die Italo-Nudel reparieren, bring den TÜV-Bericht, Kennzeichen, ZL1 und viel Geld zur Zulassungsstelle, binnen 10 Minuten ist dort alles erledigt.
Warum schreibst du das? Wie es WIRKLICH läuft, wurde doch jetzt schon mehrfach anders erläutert. Thread gelesen?
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Dann lehne dich zurück und erwarte der Punkte und Strafe die da kommt.
Warum sollen da Punkte kommen? Welche Strafe soll denn noch kommen? Alles substanzlose Panikmache...
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Versuche ja nicht jetzt ohne Siegel mit dem Auto zu fahren, dann hast du richtig Ärger und aufgrund der Vorgeschichte wohl auch für einige Zeit keinen Führerschein mehr und wenn du dich dann noch "dumm" drann stellst darfst du vielleicht auch grade die MPU oder Nachschulung machen.
Unsinn, mehr kann man dazu nicht sagen...
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Was für dich noch ärgerlicher sein wird:
Der TÜV wird rückdatiert auf die letzte reguläre Fälligkeit, heisst du darfst dann im Aug 2015 wieder "ran". 🙂 Somit hast du noch nicht einmal Zeit gewonnen.
Und wieder falsch, Rückdatierung gibts schon lange nicht mehr...warum müssen Leute was schreiben, obwohl sie wirklich keinen Schimmer haben? 🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Hey Jungs,ich habe ein Problem. Genau genommen ein riesengroßes.
1.) Bei meinem Alfa ist im August der TÜV abgelaufen
2.) Die nette Frankfurter Polizei hat mich Mitte Dezember angehalten und mir das mitgeteilt, mich aber mit dem Hinweis das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, fahren lassen.
3.) Am gleichen Tag abends hatte ich eine Mitteilung vom Vogelsbergkreis im Briefkasten, dass mein TÜV abgelaufen sei. Mängelkarte.
4.) Am 18.12. bekam ich ein neues Schreiben vom VB-Kreis. Durchführung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Betriebsuntersagung für das Fahrzeug wegen Mängel - mit Fristsetzung zum Nachweis bis zu 25.12. !
5.) Zu dem Zeitpunkt war mein Alfa schon 3 Tage in der Werkstatt und am 19.12. wurde der Zettel vom TÜV ausgefüllt. Nachuntersuchung bis zum 20.01.2014 - bekommen habe ich den Zettel ein paar Tage später
6.) Ich war am 25.12. um 8.00 Uhr beim Vogelsbergkreis, aber wer war nicht da. Die liebe Sachbearbeiterin, daraufhin habe ich ihr den Zettel eingescannt vom TÜV und ihr schließlich per Mail geschickt. Allerdings erst am 26.12.
7.) Heute Abend kam ein Typ - ohne Ausweis, ohne alles, hat mir ein Bleistiftgekritzel gezeigt und Eingangsdatum vom 08.01. und hat - obwohl ich ihm den Zettel der Hauptuntersuchung vorgelegt habe - mein Auto zwangsabgemeldet.
8.) Was mache ich jetzt?! Ich bin auf das Auto angewiesen, habe für nächste Woche schon Termin in der Werkstatt gehabt (Alfateile dauern längern) und hätte Dienstag TÜV Termin gehabt.
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...:-((
Danke für eure Hilfe!
Solltest Du Deinen Beitrag bezüglich der Daten nicht einmal berichtigen ?
Nur z.B. : Ich glaube an Weihnachten ( 25.12.) hat selbst die Zulassungsstelle nicht auf.
Natürlich sollte auch keine Zulassungsstelle Erledigungstermine auf Sonn-, Feiertage und ggf. Samstage legen.
Seit wann gibt es keine Rückdatierung mehr? Ist mir letztes Jahr ja passiert mit einem Anhänger der war "nur" 11 Monate drüber weil er im Ausland stand und nicht genutzt wurde. Aber gut zu wissen.
@Tecci:
Natürlich wird das noch ein Nachspiel haben, da kommt sicher Bussgeld und Punkte.
Versicherung: Bei einem Auto mit so lange abgelaufenen TÜV kann die Versicherung problemlos die Leistung verweigern, kürzen oder Rückforderungen stellen wenn techn. Mängel die Ursache waren. Hat das Auto gültige HU wird das schwieriger. Steht auch irgendwo in den Bedingungen.
MPU:
Es kann durchaus eine MPU verhängt werden wenn jemand wiederholt und massiv gegen die STVZO verstösst. Dann muss man annehmen er sei nicht mehr normal oder er macht es extra. Das Gleiche passiert auch gerne mal notorischen Falschparkern, ich kenne da einige Fälle die 20-30 Verstösse in 1 Jahr gesammelt haben. FS weg, MPU.
Wie es wirklich läuft:
Weil es falsch geschrieben wurde. Der Ablauf ist ziemlich einfach, auch schon mitgemacht, aber wegen "illegalem" Tuning. Man braucht nur das Papier und die entstempelten Kennzeichen sowie die ZB Teil 1 und gut ist. Kost natürlich eine Kleinigkeit.
Was der TE offenbar nicht klar war: Die gesetzte Frist war die Frist um einen GÜLTIGEN, also bestandenen Tüv nachzuweisen und nicht nur nachzuweisen dass man es mal geschafft hat seine Rostlaube voller Mängel da hin zu bringen. Deshalb die Zwangsstillegung da kein neuer TÜV bestanden.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Seit wann gibt es keine Rückdatierung mehr? Ist mir letztes Jahr ja passiert mit einem Anhänger der war "nur" 11 Monate drüber weil er im Ausland stand und nicht genutzt wurde. Aber gut zu wissen.
Seit 1.Juli.2012