Zwangsabmeldung I TÜV abgelaufen I Hilfe
Hey Jungs,
ich habe ein Problem. Genau genommen ein riesengroßes.
1.) Bei meinem Alfa ist im August der TÜV abgelaufen
2.) Die nette Frankfurter Polizei hat mich Mitte Dezember angehalten und mir das mitgeteilt, mich aber mit dem Hinweis das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, fahren lassen.
3.) Am gleichen Tag abends hatte ich eine Mitteilung vom Vogelsbergkreis im Briefkasten, dass mein TÜV abgelaufen sei. Mängelkarte.
4.) Am 18.12. bekam ich ein neues Schreiben vom VB-Kreis. Durchführung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Betriebsuntersagung für das Fahrzeug wegen Mängel - mit Fristsetzung zum Nachweis bis zu 25.12. !
5.) Zu dem Zeitpunkt war mein Alfa schon 3 Tage in der Werkstatt und am 19.12. wurde der Zettel vom TÜV ausgefüllt. Nachuntersuchung bis zum 20.01.2014 - bekommen habe ich den Zettel ein paar Tage später
6.) Ich war am 25.12. um 8.00 Uhr beim Vogelsbergkreis, aber wer war nicht da. Die liebe Sachbearbeiterin, daraufhin habe ich ihr den Zettel eingescannt vom TÜV und ihr schließlich per Mail geschickt. Allerdings erst am 26.12.
7.) Heute Abend kam ein Typ - ohne Ausweis, ohne alles, hat mir ein Bleistiftgekritzel gezeigt und Eingangsdatum vom 08.01. und hat - obwohl ich ihm den Zettel der Hauptuntersuchung vorgelegt habe - mein Auto zwangsabgemeldet.
8.) Was mache ich jetzt?! Ich bin auf das Auto angewiesen, habe für nächste Woche schon Termin in der Werkstatt gehabt (Alfateile dauern längern) und hätte Dienstag TÜV Termin gehabt.
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...
:-((
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...
Ist das jetzt wirklich Dein Ernst? 😕
Die Frist war August 2012...
Zitat:
(Alfateile dauern längern)
57 Antworten
hat ein fahrzeug bei der hauptuntersuchung geringe mägel, dann gibt es die plakette.
hat es erhebliche mängel, dann gibt es keine plakette, einen prüfbericht und 4 wochen zeit für die nachkontrolle.
ist ein Fahrzeug verkehrsunsicher, dann wird das sozusagen vom prüfer zwangsabgemeldet.
plaketten runter, weiterfahrt untersagt und meldung an die zulassungstelle.
so ist die gesetzteslage.
wenn das aus deiner sicht nonsens ist, ......
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
hat ein fahrzeug bei der hauptuntersuchung geringe mägel, dann gibt es die plakette.
hat es erhebliche mängel, dann gibt es keine plakette, einen prüfbericht und 4 wochen zeit für die nachkontrolle.
ist ein Fahrzeug verkehrsunsicher, dann wird das sozusagen vom prüfer zwangsabgemeldet.
plaketten runter, weiterfahrt untersagt und meldung an die zulassungstelle.so ist die gesetzteslage.
wenn das aus deiner sicht nonsens ist, ......
Also so einen Fall hab ich noch nie Erlebt, und das Bundesamt für Güterverkehr hat uns öfters mal ein paar FZG. gebracht. Der Prüfer hat die Mängel festgestellt und der Beamte hat dann die Plakette abgekratzt aber nie der Prüfer.
Die aus dem Ausland wurden eingeschlossen bei den Deutschen hat der Beamte die Plakette abgekratzt.
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Also so einen Fall hab ich noch nie Erlebt, und das Bundesamt für Güterverkehr hat uns öfters mal ein paar FZG. gebracht. Der Prüfer hat die Mängel festgestellt und der Beamte hat dann die Plakette abgekratzt aber nie der Prüfer.Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
hat ein fahrzeug bei der hauptuntersuchung geringe mägel, dann gibt es die plakette.
hat es erhebliche mängel, dann gibt es keine plakette, einen prüfbericht und 4 wochen zeit für die nachkontrolle.
ist ein Fahrzeug verkehrsunsicher, dann wird das sozusagen vom prüfer zwangsabgemeldet.
plaketten runter, weiterfahrt untersagt und meldung an die zulassungstelle.so ist die gesetzteslage.
wenn das aus deiner sicht nonsens ist, ......Die aus dem Ausland wurden eingeschlossen bei den Deutschen hat der Beamte die Plakette abgekratzt.
die fahrzeuge sind aber auf der strasse aufgefallen.
an der prüfstelle oder am prüfstützpunkt ist selten ein polizist oder bag beamter anwesend.
Aufgrund der Formulierung "zwangsabgemeldet" gehe ich mal davon aus, dass die Zulassungssiegel entfernt wurden. Was wiederum bedeutet, dass der TE das Fahrzeug erst außer Betrieb setzen muss und es danach wieder zulassen kann, sofern in der Zwischenzeit ein gültiger HU-Bericht vorgelegt werden kann, so richtig schön mit eVB und dem ganzen Drumherum.
Dass das Fahrzeug entstempelt wurde, ist auch nichts Außergewöhnliches. Ohne den genauen Schriftverkehr zu kennen, tippe ich einfach mal auf eine Betriebsuntersagung nach §5 FZV in Verbindung mit dem §29 StVZO, das Ganze schön per PZU zugestellt und der TE hat sich halt nicht großartig drum gekümmert. Die gesetzte Frist ist dann bei der Zulassungsstelle ergebnislos verstrichen und daher wurde die Entstempelung angeordnet. Soweit meine Vermutung. Ob sich der TE auf die Nachprüfungsfrist vielleicht verlassen hat, geht aus seinem Beitrag leider nicht hervor. Aber das wäre/ist auch unerheblich, da im Verwaltungsverfahren eben die Zulassungsstelle die Fristen bestimmt und nicht TÜV oder Polizei. Die Fristen wurden nicht eingehalten mit dem bekannten Ergebnis.
Wird noch ne schöne Rennerei werden. Aber gut, dass dem TE dann JETZT klar wird, dass man angeblich auf das Auto angewiesen ist...der HU-Termin kam ja vollkommen überraschend 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wird noch ne schöne Rennerei werden. Aber gut, dass dem TE dann JETZT klar wird, dass man angeblich auf das Auto angewiesen ist...der HU-Termin kam ja vollkommen überraschend 🙄
Ach meine Oma wusste auch nichts von einer HU und wofür man die braucht. 😛
Jetzt wo sie es weis schickt sie sogar ihren Benzin Rasenmäher zur *HU* 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Könnte auch Ironie (von der TE) ob der nicht einzuhaltenden Termine gewesen sein...
Daran hatte ich nicht gedacht.
Nach reiflicher Überlegung gehe ich aber nicht davon aus 🙂
(Begründung steht unten)
Tecci wie sieht es aus: laut Aussage der TE hat sie am 19.12 den Schein vom TÜV bekommen. Das war ein Donnerstag, am Freitag den 20.12 müssten die Zulassungsstellen doch noch regulär geöffnet haben, oder? Vielleicht sogar noch am Tag vor Heiligabend, als am Montag den 23?
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Tecci wie sieht es aus: laut Aussage der TE hat sie am 19.12 den Schein vom TÜV bekommen. Das war ein Donnerstag, am Freitag den 20.12 müssten die Zulassungsstellen doch noch regulär geöffnet haben, oder? Vielleicht sogar noch am Tag vor Heiligabend, als am Montag den 23?
Wie was wann wo die Zulassungsstelle des TE offen hatte, weiß ich natürlich nicht. Vom Freitag gehe ich auf jeden Fall mal aus, meine hatte auch montags auf. Da hätte man ZUMINDESTENS mal Kontakt aufnehmen können, um das Verfahren vielleicht auszusetzen. Gleichwohl hätte die Zulassungsstelle natürlich auch auf Ihrer Frist bestehen können. Insbesondere dann, wenn irgendwelche Dinge vorliegen, die eine konkrete Verkehrsgefährdung erwarten liessen. Das wissen wir hier natürlich nicht und ich denke auch, die meisten Zulassungsstellen sind nicht so fies drauf. Rechtlich ok wäre es halt trotzdem...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
das Fahrzeug erst außer Betrieb setzen muss und es danach
ich verstehe nicht ganz was du damit meinst.
abgemeldet, stillgelegt, oder wie auch immer ist das schon.
mit den papieren bei der zulassungsstelle antreten darf?
geht nicht: der brief liegt bei der bank, ....
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
ich verstehe nicht ganz was du damit meinst.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
das Fahrzeug erst außer Betrieb setzen muss und es danach
abgemeldet, stillgelegt, oder wie auch immer ist das schon.
mit den papieren bei der zulassungsstelle antreten darf?
geht nicht: der brief liegt bei der bank, ....
Nein, ist es nicht. Es ist entstempelt. Außer Betrieb gesetzt (oder abgemeldet oder stillgelegt) ist es erst dann, wenn der Außerbetriebsetzungsvermerk auf der ZB I angebracht wurde. Angenommen, der TE würde sich jetzt um überhaupt nichts mehr kümmern, das Fahrzeug wäre weiterhin angemeldet und er wäre auch weiterhin steuer- und versicherungspflichtig 😉 Und die ZB II kann man sich problemlos an seine Zulassungsstelle schicken lassen von der Bank, ist natürlich halt auch wieder ein netter Kostenfaktor...
Natürlich ist mir klar, dass die zwischen den Jahren nicht da sind. Aber spätestens als sie am 06.01. ihre Post kontrolliert hat, hätte sie meinen Zettel finden können - fristgerecht eingangen.
Der Brief vom Kreis wurde am 18.12. verfasst. Eingegangen ist er bei mir am 20.12.. Ich habe spätabends nach der Arbeit mein Auto aus der Werkstatt geholt und den TÜV-Bericht in Empfang genommen. Natürlich dann keinen mehr erreicht. Auch Montag nicht.
Und die erheblichen Mängel sind genau genommen nur ein Nebelscheinwerfer ohne Funktion, leichter Getriebeölverlust und Achsmanschette rechts eingerissen. (Ja, die hat gedauert) Mein Schrauber wollte bei der Gelegenheit den Stoßdämpfer gleich tauschen, ist nicht mehr der dollste. Und ja, auch DIE haben zwischen den Jahren nicht gearbeitet und sind erst seit dieser Woche wieder am Start.
Und ja - ich hab den TÜV verbummelt. Klar. Aber von 8 Monate drüber kann hier 1. keine Rede sein und 2. wenns so tragisch gewesen wäre, hätten mich die Frankfurter nicht einfach weiterfahren lassen (können). Es war noch im Rahmen der Kulanz, erst ab dem 5. Monat haben die keinen Spielraum mehr, es kostet lt. Polizist 40 € und einen Punkt.
Aber darum gings mir auch nicht. Und auch nicht um irgendeine liebe Sachbearbeiterin oder böse. Und eine Gefährdung für Euer Wohl war mein Auto auch nicht.
Gehabt Euch wohl Ihr Unfehlbaren! Früher war hier mal mehr Spaß.
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Gehabt Euch wohl Ihr Unfehlbaren! Früher war hier mal mehr Spaß.
Toll, wenn Du dies hier wohl noch "aus Spass" ansiehst.
Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Es war noch im Rahmen der Kulanz, erst ab dem 5. Monat haben die keinen Spielraum mehr, es kostet lt. Polizist 40 € und einen Punkt.
Nooooope da es sich in 2013 erreignete schau mal
HierVon 4-8 Monate 25 €, Alles über 8 Monate 80 € und 2 Punkte.....
Toller *Spaß* 😮🙄
Wie hat mans in der Fahrschule gelernt 1 Tropfen Öl verunreinigt 600 Liter Wasser😕😮
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Toll, wenn Du dies hier wohl noch "aus Spass" ansiehst.Zitat:
Original geschrieben von Margarinefly
Gehabt Euch wohl Ihr Unfehlbaren! Früher war hier mal mehr Spaß.
die te hat doch völlig recht.
sie hat ein problem und sucht rat und hilfe,
und alle glugscheisser, oberlehrer, besserwisser, glaskugelbetrachter, schadenfreudige, usw.
geben ihren senf ( sorry, natürlich auch senfininnen) dazu ab.
das wird dann auch noch von einigen mit Danke belohnt ( klicke hier wenn du den beitrag hilfreich findest)😕
das hilft ihr nicht weiter.
sie sieht ihr malheuer vermutlich nicht als spass an, sondern euer verhalten verdirbt ihre laune.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
..... sondern euer verhalten verdirbt ihre laune.Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Toll, wenn Du dies hier wohl noch "aus Spass" ansiehst.
Sollen die User auch noch Beifall klatschen?
Und im Chor singen, "Ja die anderen sind Schuld".
Oder sollen wir en de Vuchelsbärg foan und sie Trösten. 😰
kommst du aus der eifel?
" in den vogelsberg fahren"? fluhrstück?
nee wir sollen sie nicht trösten.
aber auch nicht über sie herfallen.
sie sucht rat und will nicht dass man sich über sie lustig macht.
der sinn von mt ist : user helfen usern oder so ähnlich.
und nicht: user machen sich über andere lustig😠