Zwangsabmeldung I TÜV abgelaufen I Hilfe
Hey Jungs,
ich habe ein Problem. Genau genommen ein riesengroßes.
1.) Bei meinem Alfa ist im August der TÜV abgelaufen
2.) Die nette Frankfurter Polizei hat mich Mitte Dezember angehalten und mir das mitgeteilt, mich aber mit dem Hinweis das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, fahren lassen.
3.) Am gleichen Tag abends hatte ich eine Mitteilung vom Vogelsbergkreis im Briefkasten, dass mein TÜV abgelaufen sei. Mängelkarte.
4.) Am 18.12. bekam ich ein neues Schreiben vom VB-Kreis. Durchführung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Betriebsuntersagung für das Fahrzeug wegen Mängel - mit Fristsetzung zum Nachweis bis zu 25.12. !
5.) Zu dem Zeitpunkt war mein Alfa schon 3 Tage in der Werkstatt und am 19.12. wurde der Zettel vom TÜV ausgefüllt. Nachuntersuchung bis zum 20.01.2014 - bekommen habe ich den Zettel ein paar Tage später
6.) Ich war am 25.12. um 8.00 Uhr beim Vogelsbergkreis, aber wer war nicht da. Die liebe Sachbearbeiterin, daraufhin habe ich ihr den Zettel eingescannt vom TÜV und ihr schließlich per Mail geschickt. Allerdings erst am 26.12.
7.) Heute Abend kam ein Typ - ohne Ausweis, ohne alles, hat mir ein Bleistiftgekritzel gezeigt und Eingangsdatum vom 08.01. und hat - obwohl ich ihm den Zettel der Hauptuntersuchung vorgelegt habe - mein Auto zwangsabgemeldet.
8.) Was mache ich jetzt?! Ich bin auf das Auto angewiesen, habe für nächste Woche schon Termin in der Werkstatt gehabt (Alfateile dauern längern) und hätte Dienstag TÜV Termin gehabt.
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...
:-((
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
9.) Ich habe die Fristen gewahrt, mich drum gekümmert,...
Ist das jetzt wirklich Dein Ernst? 😕
Die Frist war August 2012...
Zitat:
(Alfateile dauern längern)
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Seit 1.Juli.2012Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Seit wann gibt es keine Rückdatierung mehr? Ist mir letztes Jahr ja passiert mit einem Anhänger der war "nur" 11 Monate drüber weil er im Ausland stand und nicht genutzt wurde. Aber gut zu wissen.
Super, wieder was gelernt. DAS wusste ich wirklich nicht. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Super, wieder was gelernt. DAS wusste ich wirklich nicht. 🙂Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Seit 1.Juli.2012
Joar ich weiß es auch nur weil der Prüfer den Aktuellen Monat nahm als ich ihn 1. Monat überzogen hatte. Hab ihn dann gefragt ob er nicht ein fehler gemacht hat usw. meinte er Nö ist seit Juli.2012 nichtmehr so.
@ Martinde001
auch wenn du Deine Panikmache öfter wiederholst wird es nicht richtiger und vor allem hilft es der TE nicht! weiter weil Deine extrem Beispiele nicht zutreffen🙄
Was ist denn extrem an meinem Beispiel?
Unfall mit Auto ohne Tüv und mit techn. Mängeln ist so ziemlich das schlimmste was versicherungstechnisch passieren kann, ausgenommen Alk und Drogen.
Ich bin der Meinung wenn es jemand bei einem PKW der täglich genutzt wird schafft den Tüv so lange zu überziehen, dann ist das entweder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder geistiges Unvermögen der Person. Und in allen diesen Fällen gehört der Führerschein eingezogen und eine entsprechende Abklärung getroffen ob diese Person vom geistigen Standpunkt her überhaupt noch mal auf die Menschheit als Autofahrer losgelassen werden kann. Ich will gar nicht wissen wenns schon bei so kleinen Dingen hapert, wie das restliche Verhalten im Strassenverkehr ist. Entweder ist die Person zu dumm um sich an Regeln zu halten oder sie bricht sie vorsätzlich, in beiden Fällen stellt sie eine Gefahr da und gehört nicht auf die Strasse.
In anderen Ländern, z.b. CH, sieht das der Staat so, da ist der Führerschein erst mal weg und man hat 3-6 Monate Bedenkzeit.
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Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Ich bin der Meinung...
Die ja zum Glück niemand teilen muss. Und noch mehr zum Glück hat sie keinerlei Hintergrund oder Auswirkungen sowohl von legislativer, exekutiver als auch judikativer Seite in Deutschland...🙄🙄
Danke Tecci :-)
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Ähm kurze frage, der *Tüv* Kratzt nur die Plakette ab wenn er sie Neuerteilt. Ansonsten bleibt die Alte dran bis das FZG. erneut vorgestellt wird. Oder seh ich das falsch?????Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
mit sicherheit nicht!
sonst hätte der tüvprüfer die plaketten abgekratzt.der hat erhebliche mängel festgestellt.
Und der angebliche Beamte der da war hat bestimmt die Landkreis Plakette abgemacht und nicht die HU Plakette.
Und wie du selbst geschrieben hast *Erhebliche Mängel* und wenn es Mängel sind wo man erst Teile bestellen muss ist das für mich Verkehrsunsicher. Wenn Bremsen runter sind bis auf die Klötze, Stabi´s ausgeschlagen usw.
Der freundliche Herr vom Amt kratzt einem Fahrzeug ohne TÜV- Plakette die Plakette des Landkreises vom Nummernschild.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die ja zum Glück niemand teilen muss. Und noch mehr zum Glück hat sie keinerlei Hintergrund oder Auswirkungen sowohl von legislativer, exekutiver als auch judikativer Seite in Deutschland...🙄🙄Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Ich bin der Meinung...
so sehe ich des auch tecci.....🙂
Zitat:
Original geschrieben von Schreckschraubaer
Der freundliche Herr vom Amt kratzt einem Fahrzeug ohne TÜV- Plakette die Plakette des Landkreises vom Nummernschild.Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Ähm kurze frage, der *Tüv* Kratzt nur die Plakette ab wenn er sie Neuerteilt. Ansonsten bleibt die Alte dran bis das FZG. erneut vorgestellt wird. Oder seh ich das falsch?????
Und der angebliche Beamte der da war hat bestimmt die Landkreis Plakette abgemacht und nicht die HU Plakette.
Und wie du selbst geschrieben hast *Erhebliche Mängel* und wenn es Mängel sind wo man erst Teile bestellen muss ist das für mich Verkehrsunsicher. Wenn Bremsen runter sind bis auf die Klötze, Stabi´s ausgeschlagen usw.
Hatte ich doch geschrieben?
Ob da nun eine HU-Plakette drauf ist oder nicht ist ja egal. Wenn er die Haftpflicht z.B. nicht bezahlt bleibt die HU-Plakette auch dran und es wird nur die Landkreisplakette abgekratzt.
Ob der Herr vom Amt nun freundlich ist lassen wir mal dahingestellt😛
Bei meinen letzten 3 Ausserbetriebssetzungen hat die Dame vom Landratsamt grundlegend die HU Plakette mit gekillt.
--> dann könnens dir die bei der Wiederinbetriebsetzung neuverkaufen. --> 0,55€
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Bei meinen letzten 3 Ausserbetriebssetzungen hat die Dame vom Landratsamt grundlegend die HU Plakette mit gekillt.--> dann könnens dir die bei der Wiederinbetriebsetzung neuverkaufen. --> 0,55€
Die Sch....😮
Sofort verklagen, weil die erstens zur Zulassung dazugehört und von den Gebühren schon erfasst ist und zweitens auch nur 0,50€ kosten darf...hat aber mit dem Thema nochmal genau was zu tun? 😕
habt ihr noch nicht gemerkt dass sich die TE schon lange verabschiedet hat?
kann ich gut verstehen.
das mädel hat wenigsten anstand und sag mit feundlichne worten..........