Zuzahlung bei defekt innerhalb Gebrauchtwagen Garantie?

Audi A3 8P

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt, ich habe einen A3 mit Audi Gerbauchtwagen Plus Garantie, diese läuft auch noch 4 Monate. Jetzt ist mir der Klimakompressor kaputt gegangen.

Daraufhin habe ich einen Termin beim Audi Händler gemacht und er konnte den defekten Kompressor bestätigen.

Er sagte mir dann das ich aber bei Reparatur zuzahlen muss, woraufhin ich sagte das der Wagen Garantie hat und sowas doch unter diese fällt. Für mich ist der Kompressor kein Verschleißteil. Der Händler meinte dann das würde daran liegen das ich über 100tkm bin. Ich habe 107 tkm auf der Uhr.
Der Händler schaute dann in die Unterlagen der Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie und meinte ich müsse 40% zuzahlen. Ehrlich gesagt finde ich das eine Schweinerei, wofür mach ich denn dann diese Garantie Geschichte wenn ich eh drauff zahlen muss.

Meine Frage ist nun was das Gesetz sagt, also ich hab ja eh das eine Jahr gesetzliche Gewährleistung, nur wie sieht es da aus? Ich kann mir nicht vorstellen das so ein Verhalten seitens des Händlers rechtens ist.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, muss den Wagen nachher abholen und hab ehrlich gesagt keine Lust die Rechnung zu zahlen.

Was noch angemerkt werden sollte ist, das der Wagen vor einem 3/4 Jahr bei dem Händler in der Inspektion war und ich den Wagen erst vor einem 3/4 Jahr dort gekauft habe.

Bin ich ja mal gespannt auf eure Antworten.

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Doggy



Zitat:

Original geschrieben von GSUZ


Das war dann auch mein letzter Besuch dort ..... 😉
Und das ist auch gut so. Solche Schrauber-Schuppen muss man nicht unterstützen, scheinbar haben sie es ja eh nicht nötig.

Bin auch stark am überlegen ob ich die Garantieverlängerung nächstes Jahr für meinen Leon abschließen soll. Diese soll mittlerweile so um die 700,-€ (!) kosten, dafür kann schon einiges kaputt gehen, vor allem wenn man es eigentlich selbst machen könnte und somit keine Arbeitszeit kalkulieren muss. Mir würde es eigentlich nur ums Material gehen, wenn wider Erwarten irgendwas größeres (Motor, Getriebe, Turbo, Klimakompressor) kaputt gehen sollte.

Letztendlich sind diese Garantieverlängerungen i.d.R. auch nur Angebote von Versicherungen, und wie es bei Versicherungen eben so ist............ müssen sie zahlen, können sie sich winden wie ein Fisch, um irgendwie um die Leistung herumzukommen.

Es ist wie schon oft beschrieben oder erwähnt einfach eine Schande wie man sich um seinen "Kunden" kümmert bzw versucht diesen zu binden ! Bei Autos im Preissegment um die 30 - 50 TSD € .....

Da kommt man sich bei Eröffnung eine "Angebots" eher vor wie nicht privat versicherter Patient in einem Krankenhaus im Sudan !

Servicewüste Deutschland !

Zitat:

Original geschrieben von GSUZ


Man sagte mir mehrfach ausdrücklich dass der Turbolader ein Verschleissteil ist welches von der Garantie in der Regel nicht übernommen wird, bzw. halt nur mit Zuzahlung !

Das kann gut sein. Ich verstehe aber nicht warum du nun

wieder die Garantie

nennst, wenn es ein

Gewährleistungsfall

ist. Das wusste offensichtlich auch der Händler. In der Garantie kann ich Sachen ausschliessen, denn die ist freiwillig. Die Gewährleistung ist aber gesetzlich geregelt. Natürlich sind auch in der Gewährleistung normaler Verschleiss (z.B. Reifenabnutzung) ausgenommen, aber einen Turboschaden wird der Händler schlecht als "verbrauchsbedingten Verschleiß" ablehnen können.

Das Thema hat sich für dich aber eh geklärt...

Zitat:

Original geschrieben von tomcologne



Zitat:

Original geschrieben von GSUZ


Man sagte mir mehrfach ausdrücklich dass der Turbolader ein Verschleissteil ist welches von der Garantie in der Regel nicht übernommen wird, bzw. halt nur mit Zuzahlung !
Das kann gut sein. Ich verstehe aber nicht warum du nun wieder die Garantie nennst, wenn es ein Gewährleistungsfall ist. Das wusste offensichtlich auch der Händler. In der Garantie kann ich Sachen ausschliessen, denn die ist freiwillig. Die Gewährleistung ist aber gesetzlich geregelt. Natürlich sind auch in der Gewährleistung normaler Verschleiss (z.B. Reifenabnutzung) ausgenommen, aber einen Turboschaden wird der Händler schlecht als "verbrauchsbedingten Verschleiß" ablehnen können.
Das Thema hat sich für dich aber eh geklärt...

Ob das der Händler auch immer so genau zu unterscheiden weiss möchte ich bezweifeln. Aber ist schon richtig, ich hab nen neuen Turbo !

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