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zurückgeben?

Audi TT RS 8S

hi, habe meinen TT ja erst 3 mon, und die gute audi werkstatt hat jettz schon 3 mal das auto zur reperatur gehabt immer mit dem selben fehler, am kommenden donnerstag bekommen sie ihn zum 4 mal, kann ich das auto auch wieder zurück geben wenn die den fehler nicht finden?

21 Antworten

Hi!

Du musst der Werkstatt eine Frist setzen, sagen wir mal 14 Tage in der sie die Möglichkeit haben den Fehler nachzubessern, wenn sie es nicht schaffen bzw. der Fehler danach immernoch auftaucht kannst du problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ganze allerdings unbedingt schriftlich per Einschreiben oder unter Zeugen beim Händler abgeben.

Gruß

Richtig.
Alles schriftlich festhalten.
Allerdings wird man Dir die gefahrenen Kilometer dann in Rechnung stellen.

Was ist das denn für ein Fehler.
Wenn er nicht wirklich massgeblich ist, wirst Du schlechte Karten haben.

Sagen wir mal so. Schliesst die Tür nicht richtig ist dies kein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Stirbt allerdings der Motor ab oder Dein Kombigerät geht wiederholt nicht, dann hast Du gute Karten.

Gruss

Ja kann man machen nennt man „Wandlung „

....ganz alleine ohne Anwalt halte ich das für unmöglich....

Das ist kein Problem!! brauchste keinen Anwalt!! hab ich schon 2mal gemacht.

gruß

!

habe ich auch schon gemacht, auch ohne anwalt...aber mit eingener "drohkulisse"

Immer höflich bleiben. Damit erreicht man viel mehr.

Da es um einen hohen Wert geht und man viel falsch machen kann, solltest Du Dich zumindest anwaltlich beraten lassen. Du kannst ja immer noch entscheiden, wie Du dann weiter gegenüber dem Händler auftrittst.

Die Entscheidungsfindung auf der Gegenseite wird auch sehr davon abhängen, ob Du wieder einen Audi nimmst.

Grüße !

Also ich wäre ohne Anwalt chancenlos gewesen. Vor allem brauchst Du dazu viel viel Zeit und die hatte ich einfach nicht.
War allerdings auch ein schon 7 Monate alter Neuwagen. Am Ende hab ich sogar Schadenersatz bekommen :-)

Knalli

Ich denke mit Anwalt geht das schon ganz locker über die Bühne.

Bist Du Rechtschutzversichert?
Was hat Dein Wagen überhaupt?

Gruss

Vor der Rückgabe wird sich möglicherweise ein "Außendienstmitarbeiter" der Audi AG von der fortbestehenden Mangelhaftigkeit des Autos überzeugen wollen.

Das solltest Du, wenn es Dir ernst mit der Rückgabe des Fahrzeuges ist, zusammen mit dem Händler anleiern.

Grüße !

Bei Neuwagen kommt tatsächlich ein Audi Fuzzi das Auto angucken (dieser Typ war wirklich die Härte ... kennt noch einer Buster Keaton ?? ).
Bei Gebrauchten ist die Rücknahme allein Sache des verkaufenden Händlers. D.h. im Neuwagen Fall musst Du Audi verklagen, in GW Fall nur den Händler 🙂

Knalli

NEIN, der verkaufende Händler ist derjenige, der in Anspruch genommen wird. Nicht Audi !

Oder glaubt Ihr, daß man Honda in Japan verklagen muß, wenn man Ärger mit seiner Reisschüssel hat ?

Grüße !

Ich denke im Fall von Honda müsste die Deutschland Vertretung verklagt werden.

Gruss

Bitte werft mal einen Blick auf eure Fahrzeugbestellung und die Rechnung. Wer hat euch ein Auto verkauft ? Da steht wahrscheinlich nichts von der Audi AG, sondern "Audizentrum Blech + Rost GmbH". Das ist der Vertragspartner, das ist derjenige, an den man sich wendet. Die Beziehung Händler - Hersteller muß den Kunden eigentlich nicht interessieren. Wenn einem der Händler erklärt, daß der Hersteller den Wagen leider nicht wieder haben will, dann bedeutet das nur, das Hersteller und Händler sich über die Rückabwicklung ihres Vertrages nicht einig sind.

Wenn das Werk bestimmte Garantien gibt, auf die der Kunde sich berufen können soll, dann kann er allerdings auch aus diesen Rechten gegen den Hersteller vorgehen. Stichwort EU-Import. Vereinbarung über europaweite Gewährleistung.

Grüße !

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