Zulassungsstelle verweigert mir kleineres Kennzeichen für hinten

Buick Skylark II

Hi

Die Zulassungsstelle verweigert mir ein kleineres Kennzeichen für hinten! Angeblich würde das normale passen( ok,was stimmt), sieht aber einfach kacke aus u stört beim herunterklappen,da der Tankdeckel darunter ist!

Habt ihr irgendwelche Tips oder sogar rechtiche Vorschriften diesbezüglich??

Mark

56 Antworten

Es wird immer welche geben, die trotzig auf den Boden stampfen und irgendwas brabbeln von "Amtsschimmel" und "Behördenwillkür".....

Sind ja immer die selben. Bestandteil des Geschäfts!

Zitat:@Melosine schrieb am 4. Juli 2025 um 18:33:05 Uhr:

Die Rechtslage mag klar sein, bescheuert ist sie trotzdem.Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb Kennzeichenformat A an Fahrzeug B zulässig ist, an Fahrzeug C aber nicht. Da will nur mal wieder der Amtsschimmel D gefüttert werden.

Es gibt eben Ausnahmen. Wie bei vielen Sachen im Leben, teilweise notwendig, sonst kommen wir in Deutschland nicht klar.

Die Ausnahme ist auch kein Geschenk. Kostet, dauert, ist haltergebunden, gilt nur im Landkreis der Zulassung- keine Ummeldung in anderem Landkreis, mitführpflicht usw.

Andererseits, was spricht denn gegen ein stinknormales verkürztes mit weniger Ziffern, bspw. 480mm...? Das ist doch trotzdem Vorschriftsmäßig.

Ansonsten, welchen Ego interessiert das kurze Kennzeichen? Mich holt es nicht ab, sieht irgendwie shice aus.

Zitat:
@MarkDe schrieb am 3. Juli 2025 um 22:33:45 Uhr:
Hi
Die Zulassungsstelle verweigert mir ein kleineres Kennzeichen für hinten! Angeblich würde das normale passen( ok,was stimmt), sieht aber einfach kacke aus u stört beim herunterklappen,da der Tankdeckel darunter ist!
Habt ihr irgendwelche Tips oder sogar rechtiche Vorschriften diesbezüglich??
Mark

Wenn das so kacke aussieht, dann würde ich an deiner Stelle das Fahrzeug wechseln. Bei z. B. meinem Fahrzeug sieht das normale Kennzeichen einfach normal aus.

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Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Juli 2025 um 21:32:27 Uhr:
Ansonsten, welchen Ego interessiert das kurze Kennzeichen? Mich holt es nicht ab, sieht irgendwie shice aus.

Da bin ich komplett bei dir. Aber sollte das nicht jedem selbst überlassen sein, ob er das schön findet, oder nicht?

Zitat:
@-5- schrieb am 4. Juli 2025 um 22:17:51 Uhr:
Wenn das so kacke aussieht, dann würde ich an deiner Stelle das Fahrzeug wechseln. Bei z. B. meinem Fahrzeug sieht das normale Kennzeichen einfach normal aus.

Sehr kurze Kennzeichen sind Naturgemäß stark limitiert. Daher ist es logisch das es da strenge Regeln gibt.

Ich schrieb,dass es einfach scheiße aussieht! Das ist richtig!Erstrecht im Vergleich zum kleineren, dass beim Kauf dran war! ( also gehts!) Vitamin B ist und bleibt eben der Schlüssel für alles! FAKT!

Ich schrieb aber auch,dass es beim Runterklappen hinderlich ist,denn es streift den Chrom!!! Trotzdem abgelehnt, mit" ich könnte es ja 1-2 cm versetzen!!!"

Man kann diskutieren,aber für dumme Antworten wie" Fahrzeug wechseln" hab ich mich hier nicht angemeldet! Bin dann auch wieder weg!Für sowas ist mir die Zeit zu wertvoll!

Schade,denn es gab viele hilfreichen u symphstische Rückmeldungen! An diese " Vielen Dank"!

Beim runterklappen. Das Kennzeichen?

Was für ein Kfz ist? Und warum hast das Kennzeichen nicht übernommen?

Das Auto muss auf jeden Fall schon einige Jahre auf dem Buckel haben.

Mercedes 220, BMW 2.8L, ältere Amis zum Beispiel.

ich möchte die Eingangsfrage mal gerne "umdrehen", da sich hier bereits einige User mit tatsächlichem Praxiswissen tummeln: wie kann es dann sein, dass z.B. ein regulärer T6 mit einen ganz kurzen und kleinen Kennzeichen bei uns in der Stadt rumfährt? Die Kombi ist so: AB-C 5. Wo hat man da die Genehmigung her? Selbst wenn er die Kombi von einem ehemaligen Fahrzeug hätte und beim Neufahrzeug behält, muss er doch mit dem Kennzeichen zum Amt bei der Zulassung, oder schafft man das mit der Onlinezulassung dann eher?

Zitat:
@keksemann schrieb am 5. Juli 2025 um 06:38:04 Uhr:
ich möchte die Eingangsfrage mal gerne "umdrehen", da sich hier bereits einige User mit tatsächlichem Praxiswissen tummeln: wie kann es dann sein, dass z.B. ein regulärer T6 mit einen ganz kurzen und kleinen Kennzeichen bei uns in der Stadt rumfährt? Die Kombi ist so: AB-C 5. Wo hat man da die Genehmigung her?…

warum braucht man da eine Genehmigung für ein kurzes Kennzeichen?

hier bei uns geht man in die Seite der Zulassungsstelle und geht auf Wunschkennzeichen und da sind so viele kurze Kennzeichen frei, dass man eine große Auswahl auch an einstelligen Ziffern hat. gerade durch die „neuen“ alten Landkreise sind es wo viele, dass es für alle reichen sollte.

Ich habe ohne Probleme kurze einstellige reserviert und auch jetzt wenn ich auf die Seite gehe kann ich reservieren.

Ist das nicht überall gleich?

Hier braucht man auf allemFälle keine Genehmigung.

Es geht nicht um kurze Nummer und einen Buchstaben, sondern um ein kleineres Kennzeichen.

Außerdem ist es bei weitem nicht so, das es genügend kurze Kombinationen gibt. Beispielsweise ist der Rhein Neckar Kreis mit HD, genau wie Heidelberg Stadt. Vorgesehene Kennzeichenkombinationen für den Kreis haben immer Zwei Buchstaben und immer drei oder 4 Ziffern. Alle Kennzeichen mit einem Buchstaben und weniger wie drei Ziffern werden nur von Heidelberg Stadt ausgegeben.

Aber egal, selbst im Kreis gab es Probleme für seinen Oldtimer Käfer für hinten ein zweizeiliges Schild zu bekommen, denn Vorschrift ist Vorschrift!! Also immer langes Schild außer mit Eintragung.

Trotzdem gibt es auch hier Fahrzeuge mit kleineren Kennzeichen, die es nicht bräuchten. Irgendwo gibt es ein Schlupfloch. Es zu finden ist eher das Problem.

Zitat:@85mz85 schrieb am 5. Juli 2025 um 07:23:15 Uhr:
Aber egal, selbst im Kreis gab es Probleme für seinen Oldtimer Käfer für hinten ein zweizeiliges Schild zu bekommen, denn Vorschrift ist Vorschrift!! Also immer langes Schild außer mit Eintragung.

Na das ist doch Quatsch.

Es gibt zweizeilige Kennzeichen für den Käfer. Vorschriftsmäßig.

Zitat:@freibergerfreund schrieb am 4. Juli 2025 um 17:55:49 Uhr:
Brauchte damals 1980 für meinen Camaro V 8 sogar die Genehmigung des Regierungspräsidenten von Hessen wegen dem Kennzeichen.

Es gab und gibt keinen „Regierungspräsidenten von Hessen“.

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