Zulassungsstelle verweigert mir kleineres Kennzeichen für hinten
Hi
Die Zulassungsstelle verweigert mir ein kleineres Kennzeichen für hinten! Angeblich würde das normale passen( ok,was stimmt), sieht aber einfach kacke aus u stört beim herunterklappen,da der Tankdeckel darunter ist!
Habt ihr irgendwelche Tips oder sogar rechtiche Vorschriften diesbezüglich??
Mark
56 Antworten
Ist doch ganz einfach: Solange ein normales Schild passt muss das auch verbaut werden. Nur wenn das passend machen einen unzumutbaren Aufwand bedeutet gibt es Ausnahmen. "Sieht cool aus" ist jedenfalls kein Grund und hat auch nichts mit Amtsschimmel zu tun.
Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 4. Juli 2025 um 18:55:22 Uhr:
Ist doch ganz einfach: Solange ein normales Schild passt muss das auch verbaut werden.
Und genau hierfür fehlt der vernünftige Grund.
Ein kleines Kennzeichen ist an jedem Fahrzeug exakt gleich gut oder schlecht erkennbar. Hier zu unterscheiden ist Amtsschimmel in Perfektion.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. Juli 2025 um 18:33:05 Uhr:
Die Rechtslage mag klar sein, bescheuert ist sie trotzdem.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb Kennzeichenformat A an Fahrzeug B zulässig ist, an Fahrzeug C aber nicht. Da will nur mal wieder der Amtsschimmel D gefüttert werden.
Ein Kennzeichen ist nicht zur Zierde da, sondern dafür, dass es aus möglichst großer Entfernung entzieffert werden kann. Deshalb muss ein normales Kennzeichen angebracht werden, solange es keine unzumutbare Härte darstellt. Bei den kleinen Engschrift-Kennzeichen oder noch kleineren Kennzeichen für Ami-Autos muss man näher dran gehen um sie lesen zu können.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. Juli 2025 um 19:07:02 Uhr:
Und genau hierfür fehlt der vernünftige Grund.
Ein kleines Kennzeichen ist an jedem Fahrzeug exakt gleich gut oder schlecht erkennbar.
Je langsamer ein Fahrzeug fährt, desto einfacher ist auch ein kleines Kennzeichen abzulesen.
Ursprünglich mal waren kleine Kennzeichen für Krafträder mit maximal 80 und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit maximal 40 km/h Höchstgeschwindigkeit vorgesehen.
Außerdem gab es so einen gewissen Anhaltspunkt, ob ein Fahrzeug nicht deutlich zu schnell unterwegs ist...
Im Fall der Krafträder ist man da zugegebener weise nicht mehr sehr konsequent, bzw. die Sinnhaftigkeit hat sich im Rahmen der Weiterentwicklung der Vorschriften erledigt.
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Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 4. Juli 2025 um 18:55:22 Uhr:
Ist doch ganz einfach: Solange ein normales Schild passt muss das auch verbaut werden. Nur wenn das passend machen einen unzumutbaren Aufwand bedeutet gibt es Ausnahmen. "Sieht cool aus" ist jedenfalls kein Grund und hat auch nichts mit Amtsschimmel zu tun.
Einen handelsüblichen Kennzeichenhalter mit bauartgenehmigter Beleuchtung kann man bei so ziemlich jedem Fahrzeug irgendwo ans Heck dübeln. Kostenpunkt ca. 50 Euro für das Teil, und vielleicht nochmal 100 Euro um das Kabel anzuschließen .
Die (finanzielle) Unzumutbarkeit dürfte damit auf ganz ganz wenige Einzelfälle beschränkt sein. Wer es optisch etwas ansprechender haben möchte nimmt halt ein selbstleuchtendes Kennzeichenschild, das ist auch nicht so viel teurer.
Zitat:
@hk_do schrieb am 4. Juli 2025 um 19:34:57 Uhr:
Einen handelsüblichen Kennzeichenhalter mit bauartgenehmigter Beleuchtung kann man bei so ziemlich jedem Fahrzeug irgendwo ans Heck dübeln.
Und spätestens bei dem Argument, wird gerne auf ein einzeilges in 420/460x110 zurückgegriffen
Zitat:@hk_do schrieb am 4. Juli 2025 um 19:31:18 Uhr:
Je langsamer ein Fahrzeug fährt, desto einfacher ist auch ein kleines Kennzeichen abzulesen
Es gibt viele leistungsstarke PKW, an denen nur kleinere Kennzeichen angebracht werden können. Die Ablesbarkeit ist also kein Argument, zumal ja jedes Format gewisse Mindestanforderungen erfüllen muss, um überhaupt Verwendung finden zu dürfen. Und wenn ein Kennzeichen diese Anforderungen erfüllt, sollte es meiner Meinung nach völlig egal sein, an welchem Modell es angebracht wird. Wem geriete es zum Nachteil, wenn es beispielsweise 5 unterschiedliche geprüfte Formate gäbe und man könnte sich dasjenige aussuchen, welches einem persönlich am besten an seinem Fahrzeug gefällt? Niemandem.
Zitat:
@hk_do schrieb am 4. Juli 2025 um 19:34:57 Uhr:
Einen handelsüblichen Kennzeichenhalter mit bauartgenehmigter Beleuchtung kann man bei so ziemlich jedem Fahrzeug irgendwo ans Heck dübeln. Kostenpunkt ca. 50 Euro für das Teil, und vielleicht nochmal 100 Euro um das Kabel anzuschließen .
Die (finanzielle) Unzumutbarkeit dürfte damit auf ganz ganz wenige Einzelfälle beschränkt sein.
Deshalb gibt es Ausnehmen ja nur in den Fällen, wo es definitiv nicht passt. Beispiel: https://www.oldtimer-nrw.net/wordpress/wp-content/uploads/2020/03/RuedigersFirebird20_008.jpg
Leider gibt's auch prominente Negativ Beispiele, die aufgrund ihrer Reichweite, diese Diskussion anfachen . Da würde ich mal gerne die Begründung des SbL zu hören.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. Juli 2025 um 19:45:50 Uhr:
Es gibt viele leistungsstarke PKW, an denen nur kleinere Kennzeichen angebracht werden können.
Ich behaupte das Gegenteil und würde es anders formulieren:
Es gibt viele Fahrzeuge mit kleinen Kennzeichen, bei denen (unter Inkaufnahme mehr oder weniger großer Schmerzen beim Betrachten) technisch und finanziell problemlos regelkonforme Kennzeichenschilder angebracht werden könnten.
Zitat:@windelexpress schrieb am 4. Juli 2025 um 19:55:30 Uhr:
Leider gibt's auch prominente Negativ Beispiele, die aufgrund ihrer Reichweite, diese Diskussion anfachen . Da würde ich mal gerne die Begründung des SbL zu hören.
Ich würde vielmehr die (vernünftige) Begründung für eine Verweigerung interessieren.
Da du die Rechtslage nicht als vernünftige Begründung akzeptierst wird das schwierig.
Für den Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle sieht es da natürlich ganz anders aus. Dessen berufliche Zukunft hängt in der Regel an seiner Regeltreue...
Zitat:@hk_do schrieb am 4. Juli 2025 um 20:13:29 Uhr:
Da du die Rechtslage nicht als vernünftige Begründung akzeptierst wird das schwierig.Für den Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle sieht es da natürlich ganz anders aus. Dessen berufliche Zukunft hängt in der Regel an seiner Regeltreue...
Das ist mir schon klar. Aber der Sachbearbeiter sollte mir, davon ausgehend, dass es sich um Menschen handelt, die ihre Tätigkeit hinterfragen, bei einer Verweigerung dann doch einen einigermaßen nachvollziehbaren Grund nennen können. Ich kann mir da nicht vorstellen, wie dieser lauten soll.
Wenn dir die Rechtslage nicht gefällt ist der Sachbearbeiter der falsche Ansprechpartner. Der muss sich daran halten, auch wenn er vielleicht sogar selbst eine andere Meinung hat.
Der Sachbearbeiter hält sich an die Vorschrift, ob nun sinnig oder unsinnig. Und da jedes offiziell zugelassene Fahrzeug in der EU eine Typengenehmigung hat, welche nur erteilt wird, wenn das " normale" Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht werden kann, passen bei 99% der Fahrzeuge normale Kennzeichen. Der Rest braucht eine Begutachtung und Eintragung ( Importe z.B. USA oder ältere aus der Schweiz). Bei nicht zu großem Aufwand für eien Umbau müssen diese Fahrzeuge auch umgerüstet werden. Wenn man die Vorschrift ändern will, muß man weiter oben ansetzen. Im Moment gilt sie, also normales Kennzeichen.