Zulassungsstelle verweigert mir kleineres Kennzeichen für hinten
Hi
Die Zulassungsstelle verweigert mir ein kleineres Kennzeichen für hinten! Angeblich würde das normale passen( ok,was stimmt), sieht aber einfach kacke aus u stört beim herunterklappen,da der Tankdeckel darunter ist!
Habt ihr irgendwelche Tips oder sogar rechtiche Vorschriften diesbezüglich??
Mark
56 Antworten
Zitat:@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Juli 2025 um 07:39:48 Uhr:
Na das ist doch Quatsch.Es gibt zweizeilige Kennzeichen für den Käfer. Vorschriftsmäßig.
Ja gibt es, ist sogar immer so gewesen. Nach Einführung der Vorschrift, gab es für die Oldtimergemeinde trotzdem lange Schilder für hinten, weil nicht eingetragen. Der Amtstschimmel halt und die für Deutsche genaueste Durchführung von bis ins kleinste Detail ausgearbeiteten Vorschriften. Das hat Vorteile, man weiß genau was kommt, aber halt auch Nachteile, Überbürokratisierung und manchmal null Ermessensspielraum.
Zwischenzeitlich hat die menschliche Vernunft, zumindest hier eingesetzt, und man bekommt auf Nachfrage ein zweizeiliges Schild für den alten Käfer, ohne Eintragung.
Zitat:
@85mz85 schrieb am 5. Juli 2025 um 07:23:15 Uhr:
Aber egal, selbst im Kreis gab es Probleme für seinen Oldtimer Käfer für hinten ein zweizeiliges Schild zu bekommen, denn Vorschrift ist Vorschrift!! Also immer langes Schild außer mit Eintragung.
Da frage ich mich, ob es nicht eine Verwechslung zwischen der klassischen zweizeiligen "Kuchenblech" und dem zwei zeiligen Kleinkennzeichen gab. Hier gab es ein Beispiel hier im Forum mit einem Käfer, wo jemand die Kennzeichengröße ändern musste
Man sollte nicht zwei verschiedene Sachen vermischen.
Das eine ist die Kennzeichengröße, dass andere die Kennzeichenkombimation.
Gibt auch genug, die AB C 11 bspw auf 520x110mm prägen lassen, obwohl es auf 410x110mm passt.
Auf das vom TE gewünschte verkleinerte zweiteilige Kennzeichen(255x130) passt so ziemlich alles an Kennzeichenkombinationen.
Und solange der TE bockigerweise ein Geheimnis aus dem betreffenden Fahrzeug macht, ist die Diskussion eh sinnlos. Denn für das angeblich klappbare Kennzeichen bedarf es ebenfalls eine 70er Ausnahme
Lt. MT scheint es ein Buick skylark II zu sein.
Wenn es da wirklich etwas am Chrom scheuert, gibt es sicherlich auch kürzere Bleche bei der Behörde, auch ganz ohne Ausnahme. Oder @windelexpress, 480mm geht doch auch einiges drauf.
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Erst wird versucht, ohne Ausnahme auszukommen, ggf Engschrift und/oder zweistellige Erkennungsnummer und dann wird über eine Ausnahmegenehmigung für das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen hinten nachgedacht. Der ganze Bums nur i.V.m Vorführung des Fahrzeuges.
Wenn das Kennzeichen auf Grund des dahinterliegenden Tankdeckels an einer klappbaren Befestigung angebracht ist, braucht es eh eine 70er
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 5. Juli 2025 um 08:14:51 Uhr:
Da frage ich mich, ob es nicht eine Verwechslung zwischen der klassischen zweizeiligen "Kuchenblech" und dem zwei zeiligen Kleinkennzeichen gab.
auf jeden Fall!
Das "normale" (also nicht verkleinerte) zweizeilige Kennzeichen ist und war immer ein ganz reguläres Kennzeichen, das an jedem Fahrzeug angebracht werden darf, wenn die vorgesehene oder zu schaffende Anbringungsstelle und die Kennzeichenbeleuchtung dafür ausgelegt sind. Der Käfer ist quasi das Paradebeispiel dafür.
Genau. Trotzdem gab unsere Zulassungstelle nach Einführung der Vorschrift nur einzeilige lange Kennzeichen aus. Begründung: Nicht eingetragen!! Daraufhin hat der Käferclub damals den Waschanlagetest jedes Wochenende durchgeführt. Folge: verborgenes Kennzeichen hinten. Am Montag 20 Mann auf der Zulassungsstelle, neues Kennzeichen geholt. Jeder hat sich beim Zulassungsstellenleiter beschwert und beim Landrat. Nach zwei Wochen gab es wieder zweizeilige Kennzeichen für alle Käfer. Hat zwar gekostet, aber der Spaß war es denen Wert.
hier ein interessantes Video zum Thema
Erstmal um einen Bescheid bitten, sie müssen dir die Ablehnung schriftlich geben.
Danach kann man immer noch die Rechtmäßigkeit des Handelns des Sachbearbeiters prüfen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Juli 2025 um 17:33:57 Uhr:
Zu 1. Ja Anlage 4 FZV lesen.
Zu 2. Begründung für die Ablehnung.
Ein Fzg mit EG-TG hat immer Platz für die Kennzeichen gem Anlage 4.
Steht schon alles hier. in diesm Thread also war die Verweigerung rechtlich in Ordnung.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 15. Juli 2025 um 08:30:48 Uhr:
hier ein interessantes Video zum Thema
https://www.youtube.com/watch?v=HBcKn73DfwQ
Nur dass es da um kurze Kennzeichen geht. (Wenige Buchstaben und Zahlen)
Der TE wollte ein kleines Kennzeichen (nicht so lang und nicht so hoch) in den Abmessungen des Bleches insgesamt, was wiederum eine ganz andere Baustelle ist.
Nichtsdestotrotz kann man sich das Video natürlich trotzdem mal reinziehen….
Passt also in gewisser Weise trotzdem hierher.
(Mir persönlich ist der Hype um gewisse Wunschkennzeichen suspekt. Wenns nicht geht, geht‘s halt nicht).
20 Millionen wie in dem Video zu zahlen? Never! Hab die natürlich auch gar nicht…aber ned amal an 50er wär mir sowas wert.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 15. Juli 2025 um 15:30:24 Uhr:
Wenns nicht geht, geht‘s halt nicht).
Ein TraumKunde!
So was wie im Video landet auch schon mal vor dem Verwaltungsgericht, weil es eben nicht vergeben wurde.