Zulassungsstelle verweigert mir kleineres Kennzeichen für hinten
Hi
Die Zulassungsstelle verweigert mir ein kleineres Kennzeichen für hinten! Angeblich würde das normale passen( ok,was stimmt), sieht aber einfach kacke aus u stört beim herunterklappen,da der Tankdeckel darunter ist!
Habt ihr irgendwelche Tips oder sogar rechtiche Vorschriften diesbezüglich??
Mark
56 Antworten
Hey, das selbe hatte ich anfang Jahr, da ist die Rechtslage wohl wie folgt:
Nein, die Zulassungsstelle ist nicht verpflichtet, dir ein kleines Kennzeichen zu geben, nur weil du das möchtest. Ein kurzes Kennzeichen wird nur dann zugeteilt, wenn es baulich am Fahrzeug keine andere Möglichkeit gibt, ein normales Kennzeichen anzubringen.
Die Zulassungsstelle prüft zunächst, ob ein normales Kennzeichen angebracht werden kann. Wenn das möglich ist, wird in der Regel kein kurzes Kennzeichen zugeteilt, auch wenn es ästhetische Gründe gibt, die für ein kurzes Kennzeichen sprechen könnten.
Ein kurzes Kennzeichen wird nur dann vergeben, wenn:
- Kein Platz für ein normales Kennzeichen vorhanden ist:
- Dies ist oft bei Fahrzeugen mit speziellen Bauarten der Fall, wie zum Beispiel US-Importen. Dann wird oft eine Engschrift verwendet, die schmaler ist als die normale Mittelschrift.
- Eine Umrüstung des Fahrzeugs unverhältnismäßig wäre:
- Wenn die Anbringung eines normalen Kennzeichens mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Aufwand verbunden wäre, kann ein kurzes Kennzeichen in Erwägung gezogen werden. Hierfür ist oft ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich.
Meines Wissens ist die rechtliche Vorschrift, das wenn das normale Kennzeichen passt, kein anderes ausgegeben wird. Wird ein anders benötigt muß das eingetragen sein.
Hatte ich auch schon US-Modell mit kleinem Ausschnitt. Erst zum TÜV gemußt der das bestätigt und eingetragen hat. Dann kleines Krnnzeichen.
Zitat:
@Kawa1992 schrieb am 3. Juli 2025 um 22:58:33 Uhr:
Ein kurzes Kennzeichen wird nur dann vergeben, wenn:
• Kein Platz für ein normales Kennzeichen vorhanden ist:
• Dies ist oft bei Fahrzeugen mit speziellen Bauarten der Fall, wie zum Beispiel US-Importen. Dann wird oft eine Engschrift verwendet, die schmaler ist als die normale Mittelschrift.
• Eine Umrüstung des Fahrzeugs unverhältnismäßig wäre:
• Wenn die Anbringung eines normalen Kennzeichens mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Aufwand verbunden wäre, kann ein kurzes Kennzeichen in Erwägung gezogen werden. Hierfür ist oft ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich.
oder gute Verbindungen zu Zulassungsstelle bestehen, es gab bei uns mal eine Zeit wo in jeden Polo oder Golf die US - Einsätze gebastelt wurden und Leichtkraftradkennzeichen vergeben wurden. Ich hatte den Fall am Camaro wollten sie ein 2 Zeiliges Kennzeichen zuteilen obwohl sogar ein Kleines eingetragen war. Nachdem der Amtsleiter am Fahrzeug " da passt ja wirklich kein Normales " wurde es dann Einzeilig in Engschrift.
Hör auf mit ollen Kamellen. Die Rechtslage ist mittlerweile komplett klar. Der TE hat null Chance, Ende.
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Rechtlich ist alles gesagt. Wenn der Mitarbeiter sich überwindet und man recht freundlich ist, kann was gehen. Nachdem aber irgendwann die Rückmeldung von außen vielleicht kommt, "Warum hat der ein kleines Kennzeichen?" Und der Sachbearbeiter genau bestimmbar ist, ist das Brett sehr, sehr, sehr dick, das man bohren muß. Eigentlich geht nichts!! Selbst bei Motorräder gibt es Probleme, da ein normales zweiteilige drangeht, ohne Koffer natürlich!! Vom Auftrieb des Pizzableches bei 300km/h an der Hinterachse ganz zu schweigen.
Zitat:
@MarkDe schrieb am 3. Juli 2025 um 22:33:45 Uhr:
2. ok,was stimmt),
1. Habt ihr irgendwelche Tips oder sogar rechtiche Vorschriften diesbezüglich??
Zu 1. Ja Anlage 4 FZV lesen.
Zu 2. Begründung für die Ablehnung.
Ein Fzg mit EG-TG hat immer Platz für die Kennzeichen gem Anlage 4.
Tipps:
- Freundin suchen sie in der Zulassungsstelle arbeitet.......😉
- In einen kleinen Landkreis ziehen, da ist die Chance das noch mehr kleine Kennzeichen frei sind, dann sind die Zulassungsstellen manchmal etwas großzügiger vor allem in Kombination mit meinem ersten Tipp.
Ansonsten sieht es heute da wirklich düster aus , wenn du selbst sagst das Standart Kennzeichen passt hast du kaum ein Chance.
Sieht Scheisse aus ist kein Argument.
Brauchte damals 1980 für meinen Camaro V 8 sogar die Genehmigung des Regierungspräsidenten von Hessen wegen dem Kennzeichen.
Wird auch heute noch benötigt, wenn ein Kennzeichen abweichend von der FZV vergeben werden muss, weil Bauartbedingt ein vorgeschriebenes nicht passt. Und damit ist nicht der Umbau auf Ami Stoßfänger, Heckklappen zuschweißen mit selbst gefertigter Kennzeichenmulde abgedeckt.
Zitat:@nogel schrieb am 4. Juli 2025 um 16:43:18 Uhr:
Hör auf mit ollen Kamellen. Die Rechtslage ist mittlerweile komplett klar. Der TE hat null Chance, Ende.
Die Rechtslage mag klar sein, bescheuert ist sie trotzdem.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb Kennzeichenformat A an Fahrzeug B zulässig ist, an Fahrzeug C aber nicht. Da will nur mal wieder der Amtsschimmel D gefüttert werden.