Zulassungsproblem mit 500 SL - Zulassungsdatum kann nicht festgestellt werden
Ich habe auf Teneriffa einen SL von einer deutschen Witwe gekauft. Der SL wurde 1993 gebaut und in der BRD zugelassen. Die Verkäuferin ist 1998 nach Teneriffa mit Ihrem Mann ausgewandert und hat den SL mitgenommen und auf der Insel zugelassen. Jetzt habe ich ihn gekauft und wieder von der Insel in die BRD gebracht. Mein Problem ist, dass ich bei der jetzigen Zulassung nicht nachweisen kann, dass der SL bereits in Deutschland ( 1993 - 1998 ) gefahren wurde und zugelassen war. Ich möchte meinen SL mit einem H-Kennzeichen zulassen, kann aber leider nicht die Erstzulassung nachweisen. Kann jemand mit Ideen, oder Lösungen helfen?
23 Antworten
geh doch mal hierhin und gebe da deine FIN ein, für €20 bekommst du da alle Fahrzeugdaten,
das sollte es dir wert sein...
Bei all dem Datenschutz, wo wollen die die Daten herhaben?
Da kommt sicher die Ausstattungsliste über den FIN Decoder - mehr nicht.
Oder selbst bestellt und mehr Daten erhalten? @bad-one
Wo sollen die denn herkommen. MB verweigert dem TE die Daten, aber da stellen sie bereit, welche Garantiearbeiten wann ausgeführt, wann zur Inspektion, welche Reparaturen, der TüV, die Dekra und freien Werkstätten haben natürlich auch alles gemeldet.
Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass der Verkäufer sich nicht erinnert, das ist bald 30 Jahre her! Ginge mir auch so, stelle das auch teilweise fest, dass einem unwichtige Dinge einfach nicht mehr einfallen. Da hätte der TE sich vorher kundig machen müssen, was man braucht und es prüfen und im Zweifel halt auf den Kauf verzichten.
Davon ab werden einige Daten auch nicht für immer gespeichert. Selbst wenn der TE das Autohaus in Krefeld findet, haben die bestimmt keine Akten mehr dazu.
Die H-Zulassung einfach bleiben lassen und gut ist. Sei froh, wenn du die Kiste überhaupt zugelassen bekommst. Da gibt es doch irgendwas mit Abgasvorschriften und Erstzulassung usw. Meines Wissens könnte man ein nie angemeldetes unbenutztes eingelagteres Auto der 80er nicht mehr zulassen.
Wenn er denn zugelassen wird, muss die Behörde doch eine EZ eintragen oder bleibt das Feld dann frei?
Danach kann man dann mal auf H-Zulassung umstellen.
Vielleicht kann das KBA helfen? Da mal die FIN hinschicken und Kopie des Kaufvertrages.
Zitat:
Kann jemand mit Ideen, oder Lösungen helfen?
Ist in den Spanischen Papieren die (damalige) Abgasnorm angegeben? Vielleicht kann man das dadurch schon Eingrenzen, ein Euro 1 PKW konnte man z.B. nicht mehr nach dem 1. Januar 1997 neu Zulassen. Vielleicht gibt es ja zusätzliche, nationale Vorschriften, da gab es ja auch E1.
Schau dir das mal an,
das ist aktuell aber ein Leitfaden, immerhin vom KBA. Auch enthält es interessante Ideen (z.B. TÜV):
https://www.motor-talk.de/.../...-fuer-h-kennzeichen-t5022050.html?...
Link am Ende ist interessant.
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Ist übrigens auf S. 15 des Leitfadens.
Evtl. können dir auch Importeure von US Oldtimern weiter helfen.
Nachtrag: das KBA löscht nach 7 Jahren Fahrzeugdaten wenn nicht mehr angemeldet. Außer es ist geklaut und das wäre ja auch kein Glück.
Zitat:
@benprettig schrieb am 29. Dezember 2024 um 12:15:09 Uhr:
Wenn er denn zugelassen wird, muss die Behörde doch eine EZ eintragen oder bleibt das Feld dann frei?
Danach kann man dann mal auf H-Zulassung umstellen.Vielleicht kann das KBA helfen? Da mal die FIN hinschicken und Kopie des Kaufvertrages.
Hab schonmal ein muscle car aus Amerika zugelassen, da war die EZ auch nicht bekannt und nur ein US Titel vorhanden, da hat die Dame einfach den 1.1. Des Baujahres eingetragen.
Bei Zulassungen nur mit Bj wir normalerweise immer der 1.7. eingetragen. Aber das sagt dir alles der Tüv bzw. Dekra Prüfer. Wichtig ist das eine ABE Nr zu dem Fahrzeug existiert, anhand derer das Abgasverhalten nachgewiesen ist. Ich muss im Frühjahr mit einen w140 Japan Import zum $21 und da hat der Prüfer als erstes nach der ABE Typgenehmigung gefragt
Stimmt der 01.07. War es, danke