Zulassungsbescheinigung Teil II mit Zollaktenzeichen

VW Phaeton 3D

Hallo,

ich habe in 04/2016 bei einem VW-Vertragshändler einen gebrauchten VW Phaeton gekauft.
Im Kaufvertrag wurde als Erstzulassung der 17.01.2012 genannt, im Brief steht der 12.02.2013. Die Anzahl der Halter wird im Kaufvertrag mit 2 und im Brief mit 0 angegeben. Unter "zusätzliche Vermerke" steht, dass die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II entwertet und eigezogen wurde und weiter, dass eine "Genehmigungsnummer DE-NE-Kreis-2013-A0067 gemäß § 13 EG-FGV zugeteilt" wurde.
Laut Zulassungsstelle handelt es sich bei dem eingezogen Brief um einen "Leerbrief" der mir nicht ausgehändigt werden darf (habe diese Auskunft schriftlich als Mail).
Als Zusatzinfo: HSN 0603/TSN 00000000.
Wer kann mir Auskunft geben, was das mit diesem Brief auf sich hat und was die erteilte Genehmigungsnummer bedeutet.

59 Antworten

Okay, ein paar Sachen fehlen, aber er ist trotzdem weit weg von Serienausstattung.

"Steuerungsnummer (keine PR-Familie)S99 Besondere Gültigkeitsprüfung
Steuerungsnummer (keine PR-Familie)SJ0 Erkennung von Fahrzeugen der Nullserie"

Was heißt das, ist das normal?

LG
Udo

Ups.... sorry .... ist mir gar nicht aufgefallen. Ich habe das eben schnell gemacht und hier eingestellt. Dann nehme ich meine Äußerung von oben schnellstens zurück.

"Nullserie" ist schon sehr verdächtig, was die Rückkaufaktion angeht.

Verdächtig ist auch die FIN. Ist Modelljahr 2013, sehr niedrige laufende Nummer (32), aber schon 01.2012 produziert. Normalerweise dürfte Mj. 2013 frühestens August 2012 vom Band rollen.

@Phaetonderletzte, hast Du evtl. Fotos vom Phaeton, hat er die roten oder die kirschroten Rückleuchten?

Mein Bauchgefühl scheint wieder mal zu funktionieren, da ist doch was faul mit dem Wagen 😕

LG
Udo

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Entschuldigt bitte, wenn ich es in den entsprechenden Threads überlesen habe, aber welche nicht dokumentierten Bauteile wären das denn?
Ganz naive Vorstellung: Eventuell kann man diese Bauteile ja konkret suchen im Fahrzeug und weiß dann schon mehr?

Bitte lese in dem von mir verlinkten Sammelthread.

Und nein, durch die fehlende Dokumentation ist es nicht möglich, nach irgendwelchen Bauteilen zu suchen.
Was nicht dokumentiert wurde, kann nicht gefunden werden, ist doch logisch.

VW konnte das deshalb selbst nicht nachvollziehen. Wenn sie es gekonnt hätten, wären die Fahrzeuge nicht nach dem Rückkauf komplett, mit entsprechenden Nachweisen, verschrottet worden.

LG
Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 28. Jan. 2021 um 18:19:27 Uhr:


VW konnte das deshalb selbst nicht nachvollziehen.

...man kann aber davon ausgehen, dass es um sicherheitsrelevante Bauteile handelt, die nicht dokumentiert wurden.

Ich kann mir es vorstellen, dass es um irgendwelche Prototypen von Steuergeräten handelt, wie z.B. für ABS oder Airbag, die keine Zulassung haben bzw. nicht geprüft wurden.

Das schrieb VW an die Betroffenen:
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=766560

Und klar, es können/werden sicherheitsrelevante Bauteile dabeigewesen sein.

LG
Udo

Evtl Abweichungen hätte man aus der Aufstellung der Rechtsakte des § 13 EG-FGV Gutachtens sehen können.

Meiner Meinung nicht ganz koscher, dass das Fzg erstmalig 01/12 in Verkehr gebracht wurde und dann im Nachgang später Einzelgenehnigung § 13 EG-FGV beantragt wurde mit anderen EZ Datum.

Zitat:

@A346 schrieb am 28. Januar 2021 um 18:31:13 Uhr:


Das schrieb VW an die Betroffenen:
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=766560

Und klar, es können/werden sicherheitsrelevante Bauteile dabeigewesen sein.

LG
Udo

Es war so wie Udo schrieb, man wusste es letztendlich nicht ..., könnte nix und irgendwas gewesen sein ..

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Januar 2021 um 18:36:05 Uhr:


Evtl Abweichungen hätte man aus der Aufstellung der Rechtsakte des § 13 EG-FGV Gutachtens sehen können.

Meiner Meinung nicht ganz koscher, dass das Fzg erstmalig 01/12 in Verkehr gebracht wurde und dann im Nachgang später Einzelgenehnigung § 13 EG-FGV beantragt wurde mit anderen EZ Datum.

Nö, der Wagen am 09.01.2012 produziert und kurvte bis zur erstmaligen Zulassung länger als ein Jahr auf einem Gelände von VW rum.

Aus dem Gutachten wird niemand was ersehen können.
Dazu hätten die Gutachter jede einzelne Schraube prüfen müssen und selbst dann hätten sie nix abweichendes erkannt. An der ganzen verbauten Software schon gar nicht.

LG
Udo

Kennst Du den Aufbau des Gutachtens zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 13 EG-FGV ?

In der Aufstellung der Rechtsakte sind alle verpflichtenden Paragraphen und Richtlinien gelistetet, die für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges, hier die Klasse M1, erfüllt sein müssen, bzw für die eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Zitat:

@A346 schrieb am 28. Januar 2021 um 18:52:52 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Januar 2021 um 18:36:05 Uhr:


Evtl Abweichungen hätte man aus der Aufstellung der Rechtsakte des § 13 EG-FGV Gutachtens sehen können.

Meiner Meinung nicht ganz koscher, dass das Fzg erstmalig 01/12 in Verkehr gebracht wurde und dann im Nachgang später Einzelgenehnigung § 13 EG-FGV beantragt wurde mit anderen EZ Datum.

Nö, der Wagen am 09.01.2012 produziert und kurvte bis zur erstmaligen Zulassung länger als ein Jahr auf einem Gelände von VW rum.

Aus dem Gutachten wird niemand was ersehen können.
Dazu hätten die Gutachter jede einzelne Schraube prüfen müssen und selbst dann hätten sie nix abweichendes erkannt. An der ganzen verbauten Software schon gar nicht.

LG
Udo

Am 09.01.12 produziert und laut TE
"Im Kaufvertrag wurde als Erstzulassung der 17.01.2012 genannt, im Brief steht der 12.02.2013"

Die Einzelbetriebserlaubnis wurde im Landkreis Neuss 2013 (laufende Nummer A00067) vermutlich am 12.02.13 erteilt und die wird nur beim erstmaligen in Verkehr bringen also bei der Neuzulassung erteilt.
Wenn der Wagen vorher nicht zugelassen war,weshalb wird der 17.01.12 im KV genannt?

Wenn der Motor die Emi Klasse 35 A0 hatte, war diese nur bis 31.12.12 Erstzulassungsfähig.
Würde das 13er erklären.

0603 AOC

Sollten die passenden Schl.NR sein.

was wäre der Unterscheid zum AUU ? (mal vom Bauzeitraum 2010 - 2016 abgesehen)

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