Zulassungsbescheinigung ?
Hi Leute,
vielleicht hat ja von Euch schon eine davon gehört und kennt eine Lösung.
Ich habe seit letzter Woche einen neuen Bürgerkäfig. Dadurch kam ich in den "Genuß" nicht mehr einen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein zu bekommen, sondern ich erhielt die neuen Zulassungsbescheinigungen.
Jetzt ergeben sich genau deswegen Fragen. Im alten Fahrzeugbrief ist neben den Zifern 20 und 21 die Reifengröße 225/55R16 eingetragen. Im weiteren ist neben den Ziffern 22 und 23 die Reifengröße 235/45R17 eingetragen. Die zweite Größe fahre ich auch. Könnt Ihr hier sehen:
http://www.gsx-1400.net/pic/auto/brief_bmw_02.jpg
In den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II wird aber unter Ziffer 15.1 und 15.2 nur noch eine Reifengröße angegeben, als auch die Reifeneintragungen des alten Brief zu den 17" Felgen werden nicht übernommen. So wie hier in der neuen zu sehen.
http://www.gsx-1400.net/pic/auto/zulassungsbescheinigung_bmw_02.jpg
Aussage des Straßenverkehrsamtes war, dass dies jetzt mit der EU Norm so ist. Könnten sie verstehen das Problem aber nichts daran tun 🙁 Fraglich ist nur, wie ich jetzt einem Polizeibeamten klarmachen soll, dass ich diese Reifen fahren darf in Verbindung mit den Felgen?
Gibt es vielleicht sowas wie eine Reifenfreigabe für Autos jetzt? Ach Ja, BMW habe ich mal angefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
BTW, wenn man jetzt ein Fz abmeldet welches die neuen Zulassungbescheinigungen haben, dann gibt das keine Abmeldebestätigung mehr. Es wird auf der ZulB_I nur auf der Rückseite ein Marker gesetzt. Ein Fz kann also nur verkauft werden mit "beiden" Bescheinigungen. Nicht das einer mal losläuft und kommt nur mit der ZulB_II wieder in der Annahme der "Brief" reicht. Damit werdet Ihr die Kiste nie angemeldet bekommen. Hier die Stelle wo das stehen muss, dass Kreuz 😁
http://www.gsx-1400.net/.../zulassungsbescheinigung_rueck_bmw_02.jpg
Einer eine Ahnung ?
Cu
Volker
16 Antworten
Hi,
kurze Info.
Der ADAC hat sich noch gar nicht gemeldet (schon mal ein Minus)
BMW hat sich auch nicht mehr gemeldet (ganz dickes Minus)
Wieder Erwarten ein Plus für das Innenministerium NRW. Von dort kam folgendes Schreiben:
http://www.gsx-1400.net/net/sds/sonst/innenministerium_schreiben.pdf
Sinngemäß, die Rad/Reifenkombinationen stehen im CoC. OK, dass wussten wir schon vorher, es ging ja darum wer jetzt was machen musste, bzw. mitführen "muss".
Die im CoC angegebenen Rad/Reifenkombinationen sind OK und die Rennleitung ist in der Nachweispflicht, dass es im Falle der Beanstandung um nicht CoC konforme Rad/Reifenkombinationen sich handelt.
Auch wenn keine Mitführungspflicht des Fahrzeugführers besteht, empfiehlt das IM - NRW sich die Auszüge aus dem CoC oder die alten Fz Papiere mitzuführen um möglichem Streß aus dem Weg zu gehen.
Für alles zusätzliche, dass habe ich am Telefon nochmal erfragt, besteht nach wie vor die Pflicht zur Abnahme solange keine ABE oder E Nr. vorliegt.
CU
Volker
So,
der Vollständigkeit wegen, heute kam die Antwort von BMW.
Letztendlich nichts neues, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant, da die zulässigen Reifenkombinationen und Ausnahmeregelungen für den E39 in dem Schreiben stehen.
http://www.gsx-1400.net/net/sds/sonst/bmw_schreiben.pdf
Damit ist das Thema denke ich durch. :-)
CU
Volker