Zulassungsbescheinigung ?

BMW 5er E39

Hi Leute,

vielleicht hat ja von Euch schon eine davon gehört und kennt eine Lösung.

Ich habe seit letzter Woche einen neuen Bürgerkäfig. Dadurch kam ich in den "Genuß" nicht mehr einen Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein zu bekommen, sondern ich erhielt die neuen Zulassungsbescheinigungen.

Jetzt ergeben sich genau deswegen Fragen. Im alten Fahrzeugbrief ist neben den Zifern 20 und 21 die Reifengröße 225/55R16 eingetragen. Im weiteren ist neben den Ziffern 22 und 23 die Reifengröße 235/45R17 eingetragen. Die zweite Größe fahre ich auch. Könnt Ihr hier sehen:
http://www.gsx-1400.net/pic/auto/brief_bmw_02.jpg

In den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II wird aber unter Ziffer 15.1 und 15.2 nur noch eine Reifengröße angegeben, als auch die Reifeneintragungen des alten Brief zu den 17" Felgen werden nicht übernommen. So wie hier in der neuen zu sehen.
http://www.gsx-1400.net/pic/auto/zulassungsbescheinigung_bmw_02.jpg


Aussage des Straßenverkehrsamtes war, dass dies jetzt mit der EU Norm so ist. Könnten sie verstehen das Problem aber nichts daran tun 🙁 Fraglich ist nur, wie ich jetzt einem Polizeibeamten klarmachen soll, dass ich diese Reifen fahren darf in Verbindung mit den Felgen?

Gibt es vielleicht sowas wie eine Reifenfreigabe für Autos jetzt? Ach Ja, BMW habe ich mal angefragt, aber noch keine Antwort erhalten.

BTW, wenn man jetzt ein Fz abmeldet welches die neuen Zulassungbescheinigungen haben, dann gibt das keine Abmeldebestätigung mehr. Es wird auf der ZulB_I nur auf der Rückseite ein Marker gesetzt. Ein Fz kann also nur verkauft werden mit "beiden" Bescheinigungen. Nicht das einer mal losläuft und kommt nur mit der ZulB_II wieder in der Annahme der "Brief" reicht. Damit werdet Ihr die Kiste nie angemeldet bekommen. Hier die Stelle wo das stehen muss, dass Kreuz 😁
http://www.gsx-1400.net/.../zulassungsbescheinigung_rueck_bmw_02.jpg

Einer eine Ahnung ?

Cu
Volker

16 Antworten

Das ist ja klasse. Ich wollte eigentlich auch noch in paar Eintragungen machen (Felgen, Federn und Auspuff). So kann ich mir das ja sparen ...
Aber was macht die Polizei dann ? Ich werde vorsichtshalber mal eine Kopie vom Gutachten bzw. Brief mitführen. Vielleicht hilfst ...

Hi, also ich bin auch gerade in den eher zweifelhaften Genuß dieser neuen Fahrzeugpapiere gekommen. Hier stehen allerding in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 brav all die zuglassenen Reifengrößen wieder drin, wie bisher bekannt und gewohnt. Lustigerweise paßt das nicht auf eine Seite und die Verlängerung ist das Formular des bisherigen Fzg-Scheins, und das wurde schlicht zusammengetackert. (besonders fälschungssicher nehme ich an)

Hallo,

tja, auch in den Zulassungsstellen arbeiten nur Menschen.

Normalerweise werden in den neuen Zulassungspapieren nur noch eine Reifengröße eingetragen. Dies gilt aber nur für die serienmäßigen Bereifungen. Alles andere wird in Feld 22 eingetragen. Alles "nicht Serienmäßige" wie Sonderfelgen, Tieferlegung etc wird nach wie vor eingetragen, allerdings nicht mehr in die Zulassungsbescheinigung Teil 2, entsprechend dem alten Brief, sondern nur noch in die Zulassungsbescheinigung Teil 1, den alten Fahrzeugschein.

Klick mich

Zitat: "Außerdem stellt der Fahrzeugschein in Bezug auf die eingetragene Fahrzeugtechnik nicht mehr eine Kopie des Kfz-Briefes dar. Dadurch erhält er eine ganz neue Wertigkeit. Hier werden ab Oktober zusätzlich alle vom „Auslieferungszustand" abweichenden Daten eingetragen. Der Brief bleibt unverändert. Die Bezeichnungen der einzelnen Felder des Scheines haben sich verändert; einige sind hinzugekommen, andere entfallen. Besonders wirkt sich das auf die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aus. Hier wird nur noch eine Kombination eingetragen."

Gruss und schönen Abend

Jo,

ich behaupte ja auch gar nicht, dass der Zulassungsmensch was verkehrt gemacht hat. Nur habe ich immer noch das gleiche Problem.

Ich habe ab Werk ein Rad/Reifenkombination drauf, die für die Rennleitung mit den neuen Papieren nicht nachprüfbar ist.

Ein Zusatzblatt zur ZulBI habe ich nicht bekommen.

Ach Ja, Antwort von BMW steht noch aus.

Cu
Volker

Hmmm,

hier:
http://www.nordfriesland-online.de/auto/neue-eu-dokumente.htm

steht u.a. folgendes

Zitat:

Dürfen andere Reifen und Reifengrößen verwendet werden, so sind die Betriebserlaubnis oder die EG-Typengenehmigung für das Fahrzeug mitzuführen.

Zumindest mal eine Aussage, wobei ich eher davon ausgegangen bin, dass der Brief die Betriebserlaubnis ist. Was sollte es da sonst noch geben?

Cu
Volker

Heute stand genau zu diesem Thema etwas bei uns der Zeitung. Dort empfahl man, bis auf weiteres den alten KFZ-Brief/Schein mitzuführen. Neue Richtlinien/Ausführungsbestimmungen der EU würden folgen.

Scheint wohl wieder mit heisser Nadel gestrickt worden zu sein.
In Brüssel fährt man bestimmt nur 1 Reifengröße, bzw. die Autos nur wie werksseitig ausgeliefert.

Also,

kleine Zwischeninfo mit der Hoffnung ob das einer bestätigen kann.

Vorab, von BMW selber als auch vom ADAC bisher noch null Reaktion.

Ich habe daher heute mal bei der BMW Niederlassung Essen angerufen und mich mal durchgefragt. Bis ich bei einem gelandet bin, der mir bei anderen Fragen nicht den Schwätzer Eindruck gemacht hat. Da habe ich Ihm die Frage auch gestellt.

Kein Problem sagt er, die Polizei muss das wissen. .......... WAS ?????

Jo, sagt er, die neuen EU Richtlinien sind ja nicht nur wegen der dollen neuen Formulare gemacht. Die wesentliche Änderung seit Anfang des Monats ist die Beweisumkehr. Während der Halter vorher beweisen musste, dass die angebauten Teile für das Fz OK sind, muss jetzt der Staat über die Ordnungsmacht beweisen dass dies nicht so ist. In meinem Fall, müsste der Polizist mir beweisen (wie das auch immer gehen mag) das diese Rad/Reifenkombination nicht erlaubt ist auf dem Fz.

---- Pause -----

Ist nicht Ihr Ernst, oder?

Doch, sagt er, sie hätten jetzt schon einige Kunden gehabt und der Syndikus (Nur zum sagen, der BMW Laden in Essen geht über drei Straßenzüge ) der Niederlassung hätte das Untersucht und das wäre jetzt so.

Kann ich ja kaum glauben. Wenn das stimmt, dann sieht die ganze Welt ja auf einmal völlig anders aus. Kann das einer bestätigen oder dementieren ?

BTW, dazu hat er bemerkt, dass ich zu meiner Beruhigung ja eine Kopie der Passage der ABE von Ihm bekommen könnte. Dann wäre ich Betonsicher unterwegs. Das werde ich mir dann mal abholen.

Aber glauben kann ich das echt nicht. ......... wobei geil wäre es :-) Die EU könnte ja auch mal Vorteile haben :-)

Cu
Volker

Ist aber nicht gerade die tolle Auskunft. Es existiert keine Beweisumkehr (by the way, falls er das so wörtlich gesagt hat, das heißt Beweislastumkehr).

Es gab keine Pflicht des Halters, dass er beweisen musste, dass die angebauten Fz.teile i.O.sein, sondern er musste dafür sorgen, dass die Beschreibung des Fahrzeugs in den Papieren stimmt, bzw. wenn eine Anbauabnahme durchgeführt wurde, bei der die Berichtigung der Papiere zurückgestellt ist, diese mitzuführen.

Was jetzt einfach anders ist: Nicht alle Bereifungen, die genehmigt sind, sind auch in den Fahrzeugpapieren aufgeführt. Diese stehen aber in der ABE, bzw. EG-BE. Deshalb müssen Polizei, TÜV etc. dort einfach nachschauen. Ob diese Daten schon zur Verfügung stehen, weiß ich leider nicht. Dies gilt aber nur für Serienbereifung.

Was Eintragungen betrifft: Alles was bisher eingetragen werden musste, muss immer noch in Feld 22 eingetragen werden.

Gruss

Antwort von BMW

Hi,

kurze Info von BMW, wonach sich das zu bestätigen scheint, dass der Schupo das nachweisen muss.

Sehr geehrter Herr Behrend,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.

In den neuen Zulassungsbescheinigungen ist nur noch eine Grund-Reifengröße aufgeführt. Selbstverständlich dürfen Sie aber alle werkseitig freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen fahren. Welche dies sind, können Sie entweder der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs oder dem Datenblatt (COC) entnehmen, welches Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief vom Vorbesitzer erhalten haben sollten.

Bei einer Kontrolle ist übrigens die beanstandende Stelle nachweispflichtig. Dass heißt, dass nicht Sie beweisen müssen, dass die Rad-/Reifenkombination zulässig ist, sondern derjenige, der etwas beanstandet muss den Nachweis erbringen, dass etwas nicht den Vorschriften entspricht.. Die Datensätze hierzu liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor und können von berechtigten Dritten (Polizei, technische Prüfstellen etc.) eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
BMW Kundenbetreuung

@Guatemala
OK, die Beweisumkehr kam vom juristischen Laien :-) nämlich von mir. Er hat es tatsächlich anders gesagt.

Was mich aber interessieren würde, wo steht das dies nur auf Serienreifen begrenzt ist und woher soll eine Polizist das Wissen nehmen welches eine zulässige Serienbereifung ist und welche eine nachträglich angebaut Bereifung ist (jeweils in Verbindung mit der Felge) ?

CU
Volker

Re: Antwort von BMW

Zitat:

Original geschrieben von vbzag


@Guatemala
OK, die Beweisumkehr kam vom juristischen Laien :-) nämlich von mir. Er hat es tatsächlich anders gesagt.

Was mich aber interessieren würde, wo steht das dies nur auf Serienreifen begrenzt ist und woher soll eine Polizist das Wissen nehmen welches eine zulässige Serienbereifung ist und welche eine nachträglich angebaut Bereifung ist (jeweils in Verbindung mit der Felge) ?

CU
Volker

Ganz einfach, so wie dein Antwortbrief von BMW es im Prinzip es schon beantwortet hat: Es existieren Datenbanken von praktisch allen Fahrzeugen unter Angabe ihrer Serienbereifung und ihrer Serienfelgen. Diese Datenbanken werden durch die Daten gespeist, die das KBA in Flensburg in ABEs und EG-Typgenehmigungen bereithält. Polizei und Prüforganisationen können darauf zugreifen. Wie die Polizei das im mobilen Einsatz macht, weiß ich nicht, aber ein kurzer Funkspruch zur Zentrale bei "verdächtig" breiten "Schlappen" wird wohl schon vieles klären.

Gruss

Naja,

damit ist erklärt wo was steht. -- Wobei die Polizei in Essen da mal ganz erhebliche Schwierigkeiten mit hat, aber das ist ein anderes Thema -- Allerdings bin ich immer noch auf der Suche nach den Bestimmungen.

Hey, wir leben in der EU :-) Hier passiert doch nichts ohne irgend einen schriftliche Regelung. Die konkrete Bestimmung die regelt, welche Daten übernommen und welche Daten eingetragenm werden müssen, die würde mich mal interessieren.

Nicht das ich superregelungswütig bin, nein, nur möchte ich nicht auf offener Straße mit dem Sheriff eine Debatte anfangen. Das mögen Juristen oder Verwaltungsleute mit wachsender Begeisterung tun, aber auf der Straße hält sich die Lust dann doch in Grenzen und wenn man dann mal wüsste was konkret wo steht hilft das sicherlich weiter :-)

Und bevor einer einwirft, dass mit den 235er bei einem 5er wenig Streß zu erwarten ist, richtig, denke ich auch, aber ich habe da noch ein anderes Auto und ein Moped, da wiederum könnten solche Fragen mal auftauchen :-)

Cu
Volker

Vielleicht hilft Dir das:

Leitfaden

Zitat von Seite 25: "Aus dem bisherigen Fahrzeugbrief oder -schein sind aus Ziffer 33 Änderungen in das Feld (22) zu übertragen, die Auswirkungen auf die technischen Daten des Fahrzeugs haben, die gemäß Typgnehmigung nicht im Genehmigungsunfang enthalten sind und somit ein Zusatzgutachten nach § 19 StVZO erforderlich machen."

In "normalem" Deutsch: Alles was bisher nach § 19 (3) oder § 19 (2) eingetragen werden musste, muss immer noch in Feld 22, vormals Ziffer 33, eingetragen werden. Alles was in der EG-Typgenehmigung oder bei älteren Autos in der Allgemeinen Betriebserlaubnis enthalten ist, wozu auch die verschiedenen Serienbereifungen gehören, muss nicht mehr in Feld 22 eingetragen werden.

Gruss

OkOk,

vielleicht habe ich das nicht klar ausgedrückt, bzw. die Frage nach den Sondereintragungen hat sich ja nun damit erledigt.

Das was Du geschrieben hast, beschreibt das Verfahren wie und welche Daten wohin geschrieben werden. Bedeutet...

  • Rad / Reifenkombi's aus Ziff 20/21 werden in ZulBesch I übernommen
  • Rad / Reifenkombi Ziff 22/23 werden nicht übernommen
  • Rad / Reifenkombi die in Ziff33 stehen und nach §19 abgenommen wurden, werden übernommen

Korrekt?

Genau um den zweiten Punkt geht es. Die Daten die nicht übernommen werden, da sagt BMW das der Sherif nachweisen muss, dass die Rad/ Reifenkombi nicht korrekt ist.

Die Polizei in Essen sagt aber, dass Ihnen das egal ist, ich habe einen Nachweis zu führen, dass die gefahrene Rad/ Reifenkombi OK ist.

Die Frage ist also, wo steht in dem/der Gesetz/Verordnungen/Ausführungsbestimmungen, dass der "Beanstandende" (der Sherif) nachweispflichtig ist und nicht ich?

Mir ist schon klar, dass wir hier jetzt ziemlich Prinzipienreiterei betreiben, da in der Praxis mit einer für den BMW völlig normalen Reifengröße in Verbindung mit dem alten Fz-Brief, warscheinlich nicht mit Streß zu rechnen ist.

Interessieren würde es mich halt, weil wie ich mein Glück so kenne, komme ich nämlich an so einen Dorfschuppo und stehe dann da :-) und ehrlich gesagt habe ich keine Lust mit dem über EU-Recht und/oder Ausführungsbestimmungen der Zulassungsstellen zu debattieren :-)

CU
Volker

Hallo,

also, dann wickeln wir das Problem mal ganz von unten auf. Wo könnte wohl was darüber stehen? Richtig, in der StVZO. So, schauen wir mal rein. Aha, Paragraph 17, da steht doch was, nämlich im dritten Absatz:" (3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften
dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Abs. 3 Satz 1 je nach den Umständen
1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen." Zitat Ende.

Oh, jetzt wird alles klar. Der Polizeibeamte ist der Gehilfe der Verwaltungsbehörde und kann seinen "Verdacht" melden, so dass die Zulassungsstelle dich verdonnert, zu beweisen, dass der Verdacht unbegründet ist.
(ich bin mir nicht 100% sicher, aber meiner Ansicht nach ist es so)

Also, am einfachsten wird es sein, wenn Du Dir von deinem Freundlichen einen Auszug der EG-Typgenehmigung oder der ABE für dein Auto geben lässt, in dem der spezielle Typ und die dafür genehmigten Räder sowie die Unterschrift und Stempel des Händlers drauf sind.

Gruss

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