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Zulassung möchte Einzelabnahme vom TÜV?!

Themenstarteram 4. September 2009 um 11:07

Hi!

Haben einen Dacia Pick Up Neuwagen vom freien Händler mit rumänischem Brief & COC erworben. Nun möchte die Zulassung jedoch eine Einzelabnahme des Fahrzeugs, da es keine Allg. Betriebserlaubnis gebe???? Blicke da nicht durch: COC existiert doch und Rumänien ist EU? Wär hat Erfahrungen und kann mir weiter helfen?

Grüsse

Beste Antwort im Thema

sowas von OT...

Bleibt bei der Betrachtung von Beamten und öffentlichem Dienst mal etwas gelassener - der Anteil von Deppen und fiesen Hunden ist wohl in allen Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen gleichermaßen hoch (oder niedrig - je nach Grundeinstellung) ;-))

Vor manchem Arzt hat es mir z.B. auch schon gegraut, trotzdem gibt's genügend gute.

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da wird meiner Frau nachts auf der Autobahn meiner verunfallten Frau das letze Bargeld als Bußgeld abgenommen

Ich denke mal eher, Deine Frau wurde gefragt, ob sie gleich bezahlen will. Wenn sie dann kein Geld mehr in der Tasche hat, ist das nicht die Sache der Polizei!

 

Ist eine Verwarnung kostenpflichtig, so wird sie nur dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bezahlt (§ 56 Absatz 2 Satz 1 OWiG). Die Frist soll jedoch nur bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort bezahlen kann oder es höher ist als zehn Euro. Zahlt der Betroffene das Verwarnungsgeld, wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist beendet. Weitere Kosten fallen nicht an; die Zahlung des Verwarnungsgeldes stellt kein Schuldeingeständnis dar.

sowas von OT...

Bleibt bei der Betrachtung von Beamten und öffentlichem Dienst mal etwas gelassener - der Anteil von Deppen und fiesen Hunden ist wohl in allen Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen gleichermaßen hoch (oder niedrig - je nach Grundeinstellung) ;-))

Vor manchem Arzt hat es mir z.B. auch schon gegraut, trotzdem gibt's genügend gute.

das einzige was ich mit vorstellen kann was da hinkt ist die tatsache dass der pick up ab werk eine LKW zulassung hat...vielleicht ist das das problem....

PS bei meinem MCV aus RO brauchte ich zusätzlich zum CoC noch eine übereinstimmungsbescheinigung die besagt das das zuzulassesne fahrzeug das auto aus dem coc ist...bescheuert aber hatte der händler mir auch schon mitgegeben den schrieb ohne den wär nix gegenagen auf der zulassungstelle

Themenstarteram 8. September 2009 um 11:02

Ich möchte mal ein wenig Licht ins Dunkel bringen:

das vermeintliche COC ist kein wirklich Anerkanntes; da einige Werte fehlen. Ferner fehlt die EG-Typgenehmigungsnummer, die die Zulassungsstelle bzw. der TÜV für eine Einzelabnahme benötigt.

Komm mir jetzt irgendwie ziemlich beschuert vor. Hoffe ich finde jmd, der schon mal einen LCV in Dtld. zugelassen hat?!

am 10. September 2009 um 7:11

Zitat:

Original geschrieben von daciatr

da wird meiner Frau nachts auf der Autobahn meiner verunfallten Frau das letze Bargeld als Bußgeld abgenommen

Ich denke mal eher, Deine Frau wurde gefragt, ob sie gleich bezahlen will. Wenn sie dann kein Geld mehr in der Tasche hat, ist das nicht die Sache der Polizei!

Genau so argumentierte der Vorgesetzte der beiden Kollegen.

Es waren erstens 50 Euro und zweitens war mein Frau sichtbar geschockt. Dass sie dann nicht so ganz logische Handlungen begeht, muss ein erfahrener Streifenpolizist erkennen.

Im Übrigen halte ich um 23 Uhr im Niemandsland es für erheblich sinnvoller, dafür zu sorgen , dass nicht nur der Schrott versorgt ist, sondern auch die verunfallten Personen, anstatt der Gerechtigkeit genüge zu tun.

Die beiden Volldeppen fragten noch nicht einmal, wie sie denn jetzt in die Zivilisation kommt. Ich hätte erwartet, dass die beiden zumindest anbieten, Frau und Kleinkind zur nächsten Raststätte zu fahren.

Aber Beamten können offensichtlich nur in §§ denken.

Sorry, aber wer hier der Volldepp ist, sei mal dahin gestellt!

Du warst nicht dabei und weißt nicht, wie sich Deine Frau verhalten hat.

Du weißt nur, was sie Dir aus ihrer Sicht erzählt hat. Ob das die Polizisten so gesehen haben, ist die große Frage und die haben täglich mit solchen Fällen zu tun und wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Die könne Leute auch normalerweise sehr gut einschätzen. Die fragen normalerweise lieber zwei- statt nur einmal. Die fordern und bieten Hilfe lieber umsonst an, als umgekehrt. Warum sollten sie sich bei Deiner Frau anders verhalten haben?

Wenn jemand die Hilfe ablehnt: Motto mir geht es gut und es ist nichts passiert, darf er sich nicht wundern, wenn ihm nicht geholfen wird.

Nachher waren dann natürlich die Polizisten Schuld und dürfen sich als Volldeppen bezeichnen lassen, weil jemand vor der Wahrheit die Augen verschließt! Aber es gibt sie immer: nämlich die Volldeppen, bei denen die Polizei immer die Schuld an Allem hat.

Zitat: Da wird man vorgeladen, ohne Hinweis, dass man keine Folge leisten muss,

Kleiner Irrtum, denn:

Zur Pflicht, bei einer Vorladung zu erscheinen:

http://www.jurablogs.com/de/vorladung-zur-vernehmung

am 10. September 2009 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von daciatr

Sorry, aber wer hier der Volldepp ist, sei mal dahin gestellt!

Du warst nicht dabei und weißt nicht, wie sich Deine Frau verhalten hat.

Du weißt nur, was sie Dir aus ihrer Sicht erzählt hat. Ob das die Polizisten so gesehen haben, ist die große Frage und die haben täglich mit solchen Fällen zu tun und wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Die könne Leute auch normalerweise sehr gut einschätzen. Die fragen normalerweise lieber zwei- statt nur einmal. Die fordern und bieten Hilfe lieber umsonst an, als umgekehrt. Warum sollten sie sich bei Deiner Frau anders verhalten haben?

Wenn jemand die Hilfe ablehnt: Motto mir geht es gut und es ist nichts passiert, darf er sich nicht wundern, wenn ihm nicht geholfen wird.

Nachher waren dann natürlich die Polizisten Schuld und dürfen sich als Volldeppen bezeichnen lassen, weil jemand vor der Wahrheit die Augen verschließt! Aber es gibt sie immer: nämlich die Volldeppen, bei denen die Polizei immer die Schuld an Allem hat.

Zitat: Da wird man vorgeladen, ohne Hinweis, dass man keine Folge leisten muss,

Kleiner Irrtum, denn:

Zur Pflicht, bei einer Vorladung zu erscheinen:

http://www.jurablogs.com/de/vorladung-zur-vernehmung

Zunächsteinmal- es ist rührend, dass Du die Herren verteidigst. Bist Du zufälliger Autobahnpolizist in Bayern? Deine Argumentation ist eins zu eins die des Vorgestzten.

Sie haben in diesem speziellen fall kläglich versagt. Ende. Ich behaupte nicht, dass sie immer so handeln, wie im Falle meiner Frau. warum sie anders gehandelt haben, weiß ich nicht, interessiert mich nicht. Mag sein, dass sie normalerweise die fürsorglichsten Menschen der werlt sind. Hier war das nicht der fall. Und genau deshalb bezeichne ich sie als Volldeppen.

Was Deinen zweiten Einwand angeht: Dein Zitat zielt genau auf den Umstand hin, der beabsichtigt war. Nämlich eine Drohkulisse aufzubauen. Nur wenn ein Staatsanwalt oder ein Richter die Vorladung anordnet, muss man Folge leisten.

Was bricht denn den Herren einen Zacken aus der krone, wenn sie um ein Erscheinen bitten, und explizit darauf hinweisen, dass man dem nicht Folge leisten muss? Als Normalbürger halte ich das Wissen um Vorladungen nicht fürAllgemeinbildung, daher ist es doch fair, wenn man davon ausgeht, dass die Polizei als Zuarbeiter der Staatsanwaltschaft eine Neutralität wahren muss und nicht nur Belastungsmaterial, sondern auch entlastendede Umstände ermitteln sollte, darüber aufzuklären.

Eigentlich wollte ich es nicht weiter ausführen, aber weil Du so hartnäckig die Beamten verteidigst die Story in Kurzform.

Wir zogen einst von einem Landkreis in BaWü in einen Landkreis nach Rheinland Pflaz. Man braucht bei freier Strec ke zwischen dem alten und neuen standort ca 2,5h

Eines tags rufen uns die Nachmieter an, die Polizei wolle uns zu einem Unfall befragen. Wir hatten aber keinen Unfall begangen. Also dachte ich an einen Irrtum. Ich hatte allerdings aus nachlässigkeit eine Owi begangen, nämlich dasAuto nicht umgemeldet. 2 Wochen später standen die Heren im Grün plötzlich im Garten und wollten als Amtshilfe mich zu einem Unfall mit Fahrerflucht befragen.

Ein zeuge habe unser Auto beobachtet, wie es in der Nähe des alten Wohnorts ein parkendes Auto beschädigt habe. Er konnte das Kennzeichen bis auf die letzte Ziffer nennen.

Am fraglichen Unfalltag war ich aber auf Arbeit undmein Kind im Kindergarten. Ich konnte also den Unfall nicht begangen haben und meine frau hätte das Kind aus dem Kindergarten holen müssen, rund 300 km fahren ( in knapp 3h, über die A6 , alternativ A5 A8(kicher) den Unfall begehen und JIT wieder retour, weil ich um 17:30 Uhr wie immer nach hause kam, und nichts merkte.

Die Polizisten inspizierten mein fahrzeug und fanden doch glatt me kleine Macke an der Stoßstange (was bei nem 10-jährigen Fahrzeug ja durchaus vorkommt, zumal meine Karre eh ziemlich verranzt ist (Baustelle)). As Schadensbeschreibung kam als Info nujr allgemeines Bla Blah, aber nichts Konkretes- noch nicht einmal ein Photo des beschädigten Fahrzeugs. Auch von meinem Auto machten sie kein Photo. Vom beschädigten Fahrzeug wurden keine Lacksplitter des Schädigers gesichert- auch mein Auto wurde nicht durch nen SV untersucht. Wäre ja möglich gewesen. Stattdessen erteilt die Staatsanwaltschaft meiner Frau nen Strafbefehl, undstellt gegen mich das Verfahren ein. Als Konsequenz habe ich den Anwalt ein zweites mal bemüht ( wieder ne SB gelöhnt). Nach Akteneinsicht stellte sich heraus, dass der Zeuge zwar ein völlig anderes fahrzeug (Bauform und Farbe, sowie Marke waren nicht übereinstimmend mit meinem Auto) und Person die PS war nicht in einklang zu bringen mit meiner Frau, Außerdem fehlte der Hinweis auf ein Kind in einem Kindersitz), sowie mein zweites Kind) beschrieben hatte, aber Stein und Bein schwor, das kennzeichen richtig erkannt zu haben. Hallo? Wie glaubwürdig ist das denn?

Jedenfalls wurde aufgrund der Intervention des Anwalts zwar das Verfahren eingestellt. Zunächst aber wollte man meine Frau ED behandeln, zwecks Übersenden des Fotos ( da die Vorladung ohne richterlichen oder staatswanwaltlichen Beschluss) .

Und es war ein Einstellen, wegen geringer Schuld, nicht wegen Nichttäterschaft.

Eigentlich hätte man gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen müssen. Aber man ist ja froh, dass das ganze vorbei ist. Hätte ich gewusst, dass ich noch scherereien mit der versicherung hatte, hätte ich das auch gemacht.

fazit der Sache- in diesem fall wurde unglaublich geschlampt. Wie kann es sein, dass nur aufgrund einer Zeugenaussage, die ja nachweislich sehr unzuverlässig sind, so siegessicher losgeschippert wird? Man hätte ohen weiteres doch Beweise sichern können, wenn man nur gewollt hätte. Hat man aber nicht.

Mein Fazit: Mein Mitteilungsbedürfnis gegenüber der Polizei hält sich extrem in Grenzen. Hätte ich nicht gutmütig wie ich bin so ausführlich geschildert, dass ich auf Arbeit war, nur meine frau das Auto an meiner statt bewegt haben kann, hätte die Staatsanwaltschaft im Trüben gefischt. Hätte ich von Anfang an einen Anwalt genommen wäre das Dilämma von Anfang an im Sande verlaufen. Zunächst wollte ich drer Allgemeinheit kosten ersparen, aber das passiert mir nicht mehr.

Heute würde ich die Polizisten nicht mehr an mein Auto lassen, und des grundstücks verweisen. Weiterhin würde ich nur meinen Ausweis zeigen. Meinen FS und die fahrzeugpapiere geht die Jungs exakt gar nichts an.

Im Umkehrschluss: Menschen ohne RS und ohne Anwalt haben in unserem Rechtssystem wohl offensichtlich keine Chance. Schade, da ist mein Glauben an einen Rechtsstaat stark verloren gegangen.

Und noch eine Begebenheit. ich bin irl ein offener typ. In meinem Freundeskreis findet sich vom Müllmann bis zum Hochschulprofessor alles. Ich habe 3 verschiedene Leute bei verschiedenen Gelegenheiten kennengelernt, die mir von anfang an suspekt waren. Ich wusste zunächst nicht, was sie beruflich machen. Bei allen stellte sich später heraus, dass sie Polizisten sind. Zufall?

Die Polizei ist beileibe nicht an allem schuld. Aber in meinem Leben ist die waagschale doch ziemlich ins Negative gerutscht. Mag sein, dass andere andere erfahrung haben. Ich gönne es den Polizisten.

 

PS: sollte ich je wieder umziehen, werde ich sehr zeitnah das fahrzeug ummelden, denn dann wäre ich von Anfang an aus dem Schneider gewesen, denn nach 6 Wochen in der neuen Heimat mit neuem Kennzeichen, wäre den Ermittlern schon die Idee gekommen, dass jemand ein gefälschtes Kennzeichen nutzte. Denn angeblich (laut Akteneinsicht) wurde auch in Richtung Zahlendreher ermittelt).

dieser Dacia-Kram ist halt doch eher Wackel-Autozeug, so dass ich es aus unser aller Sicherheit schon für begründet erachte ,dass der TÜV ganz besonderst genau hinschaut, bevor sowas ins Land und auf eine deutsche Autobahn kommt !

Zitat:

Original geschrieben von Radul

dieser Dacia-Kram ist halt doch eher Wackel-Autozeug, so dass ich es aus unser aller Sicherheit schon für begründet erachte ,dass der TÜV ganz besonderst genau hinschaut, bevor sowas ins Land und auf eine deutsche Autobahn kommt !

also wenn du einen Dacia siehst,

ABstand halten,

wir wollen ja nicht,das dir womöglich irgendwelche Teile von dem Dacia auf dein Auto fällt.

(bekannterweise hält ja der Dacia nur mit Spucke zusammen)

Ausserdem

lass mich raten ?

ein gebrauchter Golf ist viel sicherer 8)

und nicht zu vergessen,

der Dacia hat ja kein ESP 8)

 

Ironie Modus off

 

Radul, hast du überhaupt schon mal in einem drin gesessen bzw. gefahren, ich vermute nein, damit kann man dann auch so einen dämlichen Kommentar erklären

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Radul, hast du überhaupt schon mal in einem drin gesessen bzw. gefahren, ich vermute nein, damit kann man dann auch so einen dämlichen Kommentar erklären

hey du Gelbling ich fahre VIELLEICHT selbst einen Sandero;

und wenn Du Ironie ohne Eure bescheuerten Ironie-Meldungen nicht erkennst, bist du selber schuld

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