Zulassung mit roten Fahrtrichtungsanzeigern
Hey Leute
eigentlich sollte heute mein 63er Pontiac Zugelassen werden.
Jedoch machte mir die Zulassungsstelle wie auch sonst ein Strich durch die Rechnung wegen denn roten Fahrtrichtungsanzeigern.
Jedenfalls soll ich jetzt erst wieder ein Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen.
Wo die mir Genehmigen müssen das ich denn Bonni mit denn originalen roten Rückleuchten fahren darf.
In diesem Schreiben soll ich jetzt Äussern wieso und warum ich das Auto Zulassen will und warum mit diesen Rückleuchten..
könnt ihr mir ne Tip geben was man da am besten schreibt!
Und ist das unumgänglich? soll wohl laut Z.stelle wieder bis 500€ kosten (Meck-Pomm)
Helft mir bitte schnell damit ich auch noch was von der Saison habe!
Gruß Jan
Beste Antwort im Thema
40. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91
§ 54 Abs. 3
Zitat: "Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein."
Einen ähnlichen Passus gibt es unter § 53a Abs. 4 für die Warnblinkanlage in rot.
Viel Spaß beim genüßlichen Schuß vor den Bug dieser Vollpfosten!
90 Antworten
Hy,
ich verstehe die Ämter nicht, bei uns im Ruhrgebiet ist das alles easy, sollte es keine Europäischen Lampen für hinten zu kaufen geben, werden die eingetragen und Sondergenehmigt. Fertig.
Die StÄmter sagen dann auch nix.
Und hier fahren fahrzeuge mit Roten Lampen (Blinker) rum die weit später als 1970 zugelassen (schließe mich da ein).
Der andere Punkt ist doch der, muss man evtl. irgendwie formulieren.
Der Ing. damals hatte sich ja bei dem Bau des Fahrzeuges gedanken gemacht. Was andere Länder für ansprüche haben konnte Ihm latte sein. Man kann doch sein Original KFZ nicht Bauartlich so Umbauen das es dem Original nicht mehr entspricht zb. Beleuchtungsanzeige hinten.!?!?!?
Wird wohl alles leichter werden, wenn das Abkommen zwischen DE und USA greift, was die einfuhr von Gütern und Ausstattungen insbesondere die Beleuchtungsanlagen (Farben an KFZ) angeht.
Dann wird es wohl wieder egal sein. Abwarten.
Zitat:
Original geschrieben von daytonashelby
Was mich jetzt echt wundert ist, dass ich hier letzte Woche einen Infinity SUV mit Lörracher Kennzeichen vor mir hatte, der rot geblinkt hat. Die Kiste sah funkelnagelneu aus.
Wenn es GI's sind, dann dürfen die das auch. NATO abkommen. Darauf hab ich auch schon hingewiesen. Gegen genug Geld geht das übrigens auch bei neuem Auto. Das Angebot für meinen 2007 Charger hab ich aber dankend abgelehnt. Es war mir den Tausender nicht wert.
so..erster versuch der zulassung fehlgeschlagen...nach vollabnahme und h-gutachten wurde bei den roten blinker eingetragen "ausnahme genehmigung erforderlich, nach §70" ....
das ding will nun die zulassungstelle sehen..ich also zur DEKRA, welche die beiden abnahmen gemacht hatte, und die frage gestellt warum man nicht gleich nach §70 dieses ding mit ausgestellt hat??
naja..ich bekomm das nun die nächsten tage per post ohne mein fahrzeug erneut vorführen zu müssen...glücklicherweise
jedenfalls hab ich die unterlagen der vollabnahme bereits an das landesamt für straßenbau und verkehr in DD geschickt..denn die jungs und mädels vergeben die ausnahemgenehmigungen o.O
man antwortete darauf, dass bremsleuchte geschaltet in kombination mit fahrtrichtungsanzeiger keineswegs genehmigungsfähig is....*ausrast*
jetzt geht das alles von vorne los.....BTW...wie bekomm ich denn nun das bremslicht ausm blinker? 😕
dieser staat macht mich fertig!
P.S.: immerhin schien man hinsichtlich der kennzeichengröße entgegenkommen zu zeigen...ich reservierte mir im vorfeld C-UI 455H ....die frau schaute auf die eintragung der DEKRA 440*150mm kennzeichengröße hinten und fragte mich "wollen sie da ernsthaft so ein riesenkennzeichen da hinten dran haben?" (im hinblick auf meine reservierung)
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)
da mußte nix machen außer mal nen vernüftigen sachverständigen suchen, nachher kommt noch das du ne nebelschlußleuchte anbringen mußt
§ 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich
😉
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ok das klingt gut...damit könnte ich was reißen...
ich glaube die dame vom amt hatte das nich vor augen....bzw. ging es ihr vielleicht um die vorangschaltung bei unseren schlitten....also brems- vor blinktlicht oder so
Zitat:
Original geschrieben von EightballZ
ok das klingt gut...damit könnte ich was reißen...ich glaube die dame vom amt hatte das nich vor augen....bzw. ging es ihr vielleicht um die vorangschaltung bei unseren schlitten....also brems- vor blinktlicht oder so
Ich verstehe das nicht, warum die son aufriss machen wegen dem Licht. Wo kommst Du her?
Hier im Pott ist das egal, habe selber Brems und Blinklicht geschaltet.
Hinten habe ich ein 80er Mopet Kennzeichen.
gruß
Sascha
Interessant übrigens, dass ich in US-Foren über EU-Autos schon gelesen hab, dass die es schade finden, dass die in USA rot blinken und nicht gelb, wie in Europa :-)
Das ist menschlich.
Will man doch immer DAS haben, was die Anderen nicht haben.
Und was schwer zu erreichen ist.
🙄
Bei mir steht bei meinem Ford Ranger "mit in etwa Wirkung " im Fzeugschein.Weil kein Prüfzeichen drauf ist
Nebelschlussleuchte wollte der TÜV Mann auch ned sehen, hab ich auch keine. Be den Gurten steht auch in etwa Wirkung drinnen und des coolste war die Geschwindigkeitsanzeige, nachdem ich meinen Ranger auch noch Verdieselt habe mit Fremdmotor und Fremdgetriebe.
Scheibe vor dem Tacho ausgebaut, alle Meilenzahlen schwarz überpinselt ich mit nem weissen Edding auf dem Fahrersitz der Prüfer mit nem GPS in der Hand nebendrann so wir fahren mal genau 30 und jetzt zack einen Strich dann bei 50 dann beu 80 dann bei hunter und feddisch. So zuhause jetzt mit Letraset Bucstaben neue Zahlen aufkleben und der Mann war glücklich wie ich auch.
Mir sen hald frangen da geht alles a weng geschmeidiger
Das ist dann allerdings ein Grund zum Glückwunsch. 🙂
Soweit ich weiss, sind die ansonsten nur bis Bj. 70 überhaupt eintragugungsfähig.
Aber Deine Einatragung macht Hoffnung. 😉