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WoMo-Zulassung: Vorteile?

Themenstarteram 2. September 2004 um 21:36

moin,

wenn ich meinem Astro ne Wohnmobilzulassung verpasse,

was zahl ich dann an Steuern+Versicherung?

was nuß ich da genau umrüsten?

ersma,

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15 Antworten

Steuern bei über 2.8to zGG ca. 170 Öre ... Versicherung lächerlich wenig.

Ich hab letzthin gehört, daß neuerdings auch Womos unter 2.8 nach Gewicht besteuert würden - vielleicht kann das jemand bestätigen?

Umrüsten ... Du mußt halt dem TÜV glaubhaft machen, daß das Ding als Womo genutzt werden soll. Bei meiner Vollabnahme war der Van leer, und ich hab den Eintrag bekommen.

Vorgeschrieben ist m.W. Schlafgelegenheit (klappbare Rückbank reicht), Stauraum und Tisch.

Frag einfach ein paar TÜVis - denen ist das oft ziemlich wurscht, weil sie von der Steuer nix kriegen ... und das FA tobt sich derzeit bei den SUVs aus, die haben die Womos nicht im Visier.

Greetz @ Magic vom didivan ;-)

Der Eintrag.....

 

.... "Sonder-Kfz Wohnmobil" ist unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.

Das Fahrzeug sollte aber für den Verwendungszweck

geeignet erscheinen, d.h. ein Golf als SO-Kfz-WoMo wird wohl kaum gelingen....... aber wer weiß.

Neumann

Re: Der Eintrag.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Neumann

.... "Sonder-Kfz Wohnmobil" ist unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.

Das Fahrzeug sollte aber für den Verwendungszweck

geeignet erscheinen, d.h. ein Golf als SO-Kfz-WoMo wird wohl kaum gelingen....... aber wer weiß.

Neumann

Ein (alter Post-) Golf als Womo würd mich nich mehr wundern, hat(te) man ja auch als LKW zugelassen...

Golf = LKW LOL

Re: Der Eintrag.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Neumann

.... "Sonder-Kfz Wohnmobil" ist unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.

Das Fahrzeug sollte aber für den Verwendungszweck

geeignet erscheinen, d.h. ein Golf als SO-Kfz-WoMo wird wohl kaum gelingen....... aber wer weiß.

Neumann

Das schon, aber wenn man den zusätzlichen Satz hat "über 2,8 tonnen", zahlt man auch nur die LKW Steuer und wird nicht mehr nach Hubraum besteuert. Alles was unter 2,8t zGG ist, wird wie ein PKW nach Hubraum besteuert. Wär schön wenn sich das ändert nwie Daytona Demon geschrieben hat, glaub ich aber nicht.

Das mit Golf als Womo ist garnicht so abwägig, ich hab mal nen Bericht gelesen, da hat jemand seinen Opel Corsa A umgebaut als 1 Mann Womo und ist damit irgendwo nach Norwegen losgeheizt auf n paar Monate.

Hier ein Auszug aus den TÜV-Vorschriften zum Thema:

http://www.street-fighting-gang.de/zbv/womo.gif

Ich denke auch schon darüber nach meinen Blazer als Wohnmobil umschreiben zu lassen, weil ich sorge wg. der evtl. kommenden Steueränderung bei 2.8 t Fahrzeugen habe. Ist halt die Frage, ob man erst mal warten sollte bis das Gesetz wirklich vorliegt oder jetzt schon umbaue.

Themenstarteram 6. September 2004 um 20:10

Hmm,

also wenn ich das richtich lese, ists unter 2,8t eh essig mit Lkw-steuer

oder hat sich da was getan in den letzten jahren?

ersma,

Ein VW-Caddy....

 

.... also dieser Pickup auf Golf-Basis (oder jetzt Polo)

wird immer ein Lkw bleiben..... egal was er wiegt.

Das gleiche gilt für "Kastenwagen", also "Lkw-geschlossener Kasten"... das kann auch ein alter R4

sein, die gab es nämlich auch mal ohne Fenster

als Handwerker-Kutsche.

Neumann

Wohnmobil

 

Hi

Habe mir den neuen VW Caddy als Kastenwagen gekauft.

Eingetragen als LKW geschlossener Kasten.

Wird Versichert als Lieferwagen bis 1t (ca 1300€ mit VK im Jahr)

Wollte ich beim Tüv auf Kombinations Fahzeug endernlassen, geht aber nicht.

 

Meine Frage ist kann mir einer sagen was ich mindestens einbauen muß damit ich die Eintragung "Sonder-Kfz Wohnmobil" bekomme und was sonst noch zubeachten ist wenn das Fahrzeug als Wohnmobil läuft

Danke

Re: Wohnmobil

 

Zitat:

Original geschrieben von Wilk-Camper

Hi

Habe mir den neuen VW Caddy als Kastenwagen gekauft.

Eingetragen als LKW geschlossener Kasten.

Wird Versichert als Lieferwagen bis 1t (ca 1300€ mit VK im Jahr)

Wollte ich beim Tüv auf Kombinations Fahzeug endernlassen, geht aber nicht.

Danke

Warum oder wofür wolltest du die Kombinations-Kfz-Zulassung haben ???

Es ist doch schon ein Lkw-geschlossener Kasten.......

Abgesehen davon....... welchen Steuersatz hat der Caddy ???? das ist das eigentliche Thema in diesem Thread.

Neumann

p.s. für ein WoMo wirst du wohl oder übel auch Fenster brauchen

am 25. September 2004 um 13:30

Und dann kriegst Du wieder Probleme mit der LKW-Zulassung ...

Man sollte das etwas auseinander halten:

Mein WoMo ist kein LKW, sondern ein So-KFZ.

Wiegt aber über 2,8 t, wird also derzeit nach Gewicht besteuert.

Wenn man nen Caddy von LKW auf Womo ändern läßt, zahlt man hinterher mehr Steuer.

Die Womo-Versicherung ist allerdings deutlich billiger als die für LKWs, es könnte sein, daß man dann halbwegs nen Schnitt macht.

Ob sich das allerdings lohnt ... ???

Der einzige Vorteil wäre sonst noch, daß man mit dem Womo auch am WE Hänger ziehen darf.

am 26. September 2004 um 10:56

Denke auch, daß eine WoMo-Versicherung billiger ist als die eines LKW.

Hängt viel davon ab, was Du an Inventar über TK versicherst.

Zitat:

Ob sich das allerdings lohnt ... ???

Einfach durchrechnen.

Jeder gesparte Teuro lohnt sich!

Hi

Bei den Steuern Für den Caddy bin ich mir nicht sicher Schlüsselnummer im Schein 34 dann ab 01.01.05 519,65€ nach ADAC Tabelle.

(Caddy als LKW 144,24 Steuern)

Golf,Touran und Caddy Life mit dem gleichen Motor aber nur 293,00€ Steuern.

Caddy als Campingfahrzeug Versichert ca 420,00€

Versicherung ( TK nur den NP ).

(Caddy als LKW 1200€ Versicherung)

Also Steuern maximal + 375,41

Versicherung - 780,00

Ersparnis ca 400,00€

Eigentlich kann man jedes Fahrzeug als Sonder KFZ beim Tüv durchbekommen! Sonder KFZ muss nicht ein Wohnmobil sein, auch ein KonferrenzKFZ bzw. BüroKFZ ist ein Sonder-KFZ. Ein vor dem Tüv Glaubwürdiges Bürofahrzeug: reicht eigentlich ne Sitz glegenheit mit Tisch, und ums abzurunden für die Zweifler kann mann ja noch Notebook, Drucker aufstellen. Dann klappt das sogar bei einem Golf oder gar Smart! Okay ein Tüv- Prüfer der für neues Aufgeschlossen ist, und nicht den Standart nach DIN NORM 1950 vertritt vorausgesetzt. Also ist es in einem ASTRO VAN dann auch kein Problem ein Büro-KFZ draus zu machen, mein Chevy G20 ist auch als Sonder-KFZ Bürofahrzeug zugelasen. Solten noch Fragen sein einfach ne E-Mail an mich schiken.

viel Spass noch!

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