Zulassung mit roten Fahrtrichtungsanzeigern

Chevrolet

Hey Leute

eigentlich sollte heute mein 63er Pontiac Zugelassen werden.
Jedoch machte mir die Zulassungsstelle wie auch sonst ein Strich durch die Rechnung wegen denn roten Fahrtrichtungsanzeigern.
Jedenfalls soll ich jetzt erst wieder ein Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen.
Wo die mir Genehmigen müssen das ich denn Bonni mit denn originalen roten Rückleuchten fahren darf.

In diesem Schreiben soll ich jetzt Äussern wieso und warum ich das Auto Zulassen will und warum mit diesen Rückleuchten..

könnt ihr mir ne Tip geben was man da am besten schreibt!
Und ist das unumgänglich? soll wohl laut Z.stelle wieder bis 500€ kosten (Meck-Pomm)

Helft mir bitte schnell damit ich auch noch was von der Saison habe!

Gruß Jan

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40. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 20. 12. 91

§ 54 Abs. 3
Zitat: "Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein."

Einen ähnlichen Passus gibt es unter § 53a Abs. 4 für die Warnblinkanlage in rot.

Viel Spaß beim genüßlichen Schuß vor den Bug dieser Vollpfosten!

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Das sitmmt. Ich habe auch schon gesehen, daß die Ausnahmegenehmigung eine Nummer hat und diese Nummer dann im FZ-Brief eingetragen ist. So wird immer darauf verwiesen, daß die AG mitzuführen ist.

Leiden die Zulassungstypen bei Dir vielleicht unter Gehirnarthrose? Dann wäre einiges erklärlich. Wie hier schon mitgeteilt, müssen die Deine roten Rückleuchten baujahrbedingt akzeptieren!
Bei mir gab´s da überhaupt kein Problem, wurde im Schein eingetragen und fertich (siehe Bild). Sogar die von der Norm abweichenden Rückstrahler wurden zwar etwas kritisch beäugt, aber letztendlich genehmigt. Also, mal selbstbewußt auftreten und auf die geltende Rechtslage verweisen. Lass´ Dich da nicht abwimmeln!  

Als Neuling stellt sich mir die Frage, warum, wie mein Ford LTD, Fahrzeuge mit deutscher Erstauslieferung ohne Bemerkungen in den Dokumenten die deutsche Zulassung anno 1979 bekommen haben.

Grüße

'77, '78, '79 war de Import von US Fahrzeugen recht gut. Viele grosser Opel Handler hatten die US Fahrzeuge Offizel von GM im Program. Das gleiche gilt auch fur Ford. Es war fur das Strassenverkehrsamt "Normal" dieses Einzutragen ohne zu Fragen.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von GMFOREVER


Als Neuling stellt sich mir die Frage, warum, wie mein Ford LTD, Fahrzeuge mit deutscher Erstauslieferung ohne Bemerkungen in den Dokumenten die deutsche Zulassung anno 1979 bekommen haben.

Grüße

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Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist ja bereits die Forderung nach einer Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge EZ vor 1970 unzulässig. Denn diese ist ja quasi mit der 40. Ausnahmeverordnung zur STVZO bereits erteilt, oder seh ich da was falsch?

Die Zulassungsbehörden dürften demnach allenfalls prüfen ob die Vorraussetzungen vorliegen (EZ vor 1970) und müssten sich ja dann an die STVZO und ihre Anhänge halten. Ist doch eigentlich eine einfache Sache, wenn man mal das Hirn einschaltet......

Astrodriver.
Behohrden und Hirn, Zwei Welten Stossen auf einander.
Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver


Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist ja bereits die Forderung nach einer Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge EZ vor 1970 unzulässig. Denn diese ist ja quasi mit der 40. Ausnahmeverordnung zur STVZO bereits erteilt, oder seh ich da was falsch?

Die Zulassungsbehörden dürften demnach allenfalls prüfen ob die Vorraussetzungen vorliegen (EZ vor 1970) und müssten sich ja dann an die STVZO und ihre Anhänge halten. Ist doch eigentlich eine einfache Sache, wenn man mal das Hirn einschaltet......

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver


...
Denn diese ist ja quasi mit der 40. Ausnahmeverordnung zur STVZO bereits erteilt, oder seh ich da was falsch?
...

Weiss nicht was Du meinst. Es geht dort um das "

Bremsvorwarnlicht

"...

Hab ich was falsch verstanden?

Die 40. Ausnahmeverordnung habe ich nur aus einem Kontext heraus zitiert. Diese ändern sich aber gelegentlich. Das System dahinter ist mir nicht vertraut. Der Stand den ich zitiert habe ist von 2004.
Ich habe diese nicht komplett bis heute durchgeackert. Die eigentliche Änderung steht nicht in der StVZO selber, sondern wird - wie üblich - über Zusätze und Übergangsverordnungen hinzugefügt.

Diese Zusätze und Übergänge stehen in diesem Falle unter §72 und dann muß man die Ergänzungen zu §54 suchen. Da steht dann:

Zitat:

§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)

Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.

Da dies in der StVZO festgehalten ist, hat Astrodriver recht und eine Ausnahmegenehmigung ist eigentlich nicht erforderlich. Dies ist also reine Abzocke am Kunden!

Zitat:

Original geschrieben von 70lime


Das hängt in erster Linie davon ab, wann das KFZ abgenommen wurde. Mein Mustang wurde 2003 abgenommen und damals gabs diese Probleme nicht. Zulassung eingetragen 1.7.1970. Eine Ausnahmegenehmigung für paar teuros und ok wars. 2007 Soll es sich geändert haben. Das ist Auskunft der Behörde. der Tüvmann findet das als kein Problem, nur halt die nächste Instanz, Zulassungsstelle / LBM.

Ah, ich wollte nämlich gerade schreiben, das mein 77er Caprice ebenfalls in Trier rot blinken darf. Aber der Wagen wurde nachweislich 1980 hier in D erstzugelassen. Damals scheint die Eintragung wohl kein Problem gewesen zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von spechti


Das sitmmt. Ich habe auch schon gesehen, daß die Ausnahmegenehmigung eine Nummer hat und diese Nummer dann im FZ-Brief eingetragen ist. So wird immer darauf verwiesen, daß die AG mitzuführen ist.

Sowas hab ich sogar für meine LKR-Kennzeichen. Die Ausnahmegenehmigung muß auch immer rmitführen. 🙄

sooooo
und wieder ist ein Behördentag zu ende gegangen
"Ohne Erfolg!!!"

Heute hat sich selbst nochmal mein Tüv´er des Vertrauens der Sache angenommen.
seine Aussage
"Ohne diese Ausnahmegenehmigung wird es nicht´s mit der Zulassung"
natürlich hat auch das Straßenverkehrsamt in Rostock nur 2 Tage unter der Woche auf.
sprich das kann sich nur über Wochen hin ziehen bis ich endlich in meinen Bonni steigen kann.

Und laut Tüv´er kostet dieses Stück Papier 150,- Goldstücke

Tut mir leid, daß es nicht gleich geklappt hat.

Das scheint mir aber ziemlich offensichtliche Abzocke zu sein. Auch wegen des auffallend hohen Preises.
Was sagen die Herrschaften denn dazu, daß es schließlich in der StVZO steht und somit eigentlich verbindlich für alle Zulassungsbehörden ist? In besagtem Paragraphen steht nichts davon, daß eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Bist Du rechtsschutzversichert? Befrage doch mal Deinen Anwalt dazu.

Hallo,

da muss ich ja bei meiner Zulassungsstelle fast froh sein, sowas juckt die gar nicht, nur die mögen keine kleinen Kennzeichen!
Wie unterschiedlich das doch immer ist...

"Auf hoher See und beim Amt ist man einfach in Gottes Hand" 😉

Bilde mir ein in diesem Thread gelesen zu haben dass wenn die Karre mal zugelassen war und es dann nur eine Ummeldung ist kein Thema mehr sei. Dann lass die Karre doch einfach wo anders auf einen Bekannten oder sowas erstmal zu, klar gibt nen Eintrag im Brief, aber wen interessiert das? Wenn du so deine Zulassung bekommst?!? Oder eventuell mal bei Örtlichen US-Car Händlern aufschlagen evtl können die dir die Zulassung machen, (die ham oft Ihre Leute für sowas, ist halt ein Fahrzeug was die Verkauft haben und für dich gleich zulassen)

Viel Erfolg!

mfg Alex

Die STVZO ist durch die FZV abgelöst worden; damit wurden auch viele der Ausnahmeverordnungen hinfällig.
Das Drama kann man gut beobachten bei der roten 07er-Nr. Die handeln nicht mehr nach Bundesgesetz, da es weggefallen ist, sondern nach Landesgesetzen, die unterschiedlich ausfallen bzgl. Weitergabe, Umzug etc.
Im Zweifel würde ich einen Anwalt damit nerven, bevor ich mir selber die Nerven ruiniere.

Ich persönlich würde dem Ganzen aus dem Weg gehen, gelbe Leuchten für die Zul ranbauen und anschließend wieder zurückbauen.

mfg

Die Fahrzeugverordnung regelt das aber nicht. Rote Blinker sind vor 1970 immer noch ohne Ausnahmegenehmigung zulässig.

Wie schon gesagt wurde, würde ich da mal Rechtsbeistand einholen, denn in diesem Fall ist die Sachlage doch recht eindeutig.

§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren."

Also Paragraphen hin oder her, um diese Ausnahmegenehmigung gibt es kein drum herum.
Da hilft nichts, ob man jemand in der Zulassungsstelle kennt oder auch selbst der Tüvi meinte es ist notwendig.

Sprich heut beim Landesstraßenverkehrsamt gewesen, dieser hat dann alle möglichen Paragraphen durchforstet und nach ca. 2h und 130€ mir meine ersehnte Ausnahmegenehmigung ausgehändigt.

So das ist das Ende meiner Geschichte.
Am Mo wird der Bonni dann Zugelassen!!!!🙂😁😁😁

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