Zulassung eines ungarischen Fahrzeuges in Deutschland
Hallo Zusammen,
meine Frage:
mein Hobbyauto hat derzeit ungarische Zulassung (weil ich ursprünglich aus Ungarn komme 🙂 )
Ich möchte das Auto hier in Deutschland zulassen.
Was brauche ich dazu? Die Zulassungstelle habe ich schon gefragt, aber nur die allgemeine Infos habe ich bekommen, die ich überall lesen kann.... Was mich interessiert, wie es praktisch läuft.
HSN/TSN 0709/441
Baujahr 1991
Vielen Dank für euere Antworten im Voraus!
60 Antworten
Alles Quatsch. Versicherungen sind freie Verhandlungssache.
Von den Basics wie Zweitwagen, Kilometerbegrenzung, Fahreralter, etc. kann gegen Aufpreis in der Regel abgewichen werden....
Moin Moin !
Zitat:
Zitat:
Mit ne EWG Bescheinigung ..
Was immer das sein soll , so etwas gibt es nicht.
Gemeint ist wohl eine CoC Bescheinigung. Gibt es für dieses Fzg nicht, so etwas kann es logischerweise nur für Fzge geben , die eine internationale Typgenehmigung haben. Alle W124 haben aber noch eine nationale Betriebserlaubnis.
Zu den Versicherungen: Man muss erst einmal zwischen der Haftpflichtversicherung unterscheiden , die muss jedes Fzg haben , diese deckt Schäden an fremden Eigentum ab, die durch den Betrieb des Fzges entstanden sind.Mindestanforderungen sind gesetzlich geregelt. Mark 86 hats richtig geschrieben:
Zitat:
Alles Quatsch. Versicherungen sind freie Verhandlungssache.
Von den Basics wie Zweitwagen, Kilometerbegrenzung, Fahreralter, etc. kann gegen Aufpreis in der Regel abgewichen werden....
Dann gibt es noch die freiwillig abschliessbare Kaskoversicherung, diese deckt Schäden am eigenen Fzg ab , soweit diese nicht durch eine andere Versicherung (z.B. die eines Unfallgegners) übernommen werden.
Auch hier werden die Bedingungen frei ausgehandelt, gesetzliche Vorgaben gibt es nicht.
MfG Volker
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Natürlich hat ne w124 ne EWG... Wie sollte es sonst in Ausland herum fahren. In der EWG sind genau das geregelt was Schweizer oder US Fahrzeuge erfüllen müssen bei uns ne Zulassung bekommen zu können. Manchmal ist es nur mit ne umbau möglich.
Zu Thema Versicherung... Nochmal.. Ne w123 er oder auch ne w124 hat kein ermittelbaren Verkehrs Wert mehr. Sprich bei ne Unfall wenn dein auto hops geht bekommst von der gegnerischen Versicherung vielleicht 2000 euro wenn überhaupt und gut ist. Das ist beim normalen haftpflicht Versicherung der Fall ohne ne H Zulassung.
Wenn dein Auto aber ne H Zulassung hat solltest es als H Versichern.. Weil da greift net ein Verkehrswert sondern ne wertgutachen.
Bei eine Diebstahl ebenfalls wird das ausbezahlt was aufm Gutachten steht. Darum ist es wichtig bei größeren Investitionen oder wenn Wagen ein gute Wertsteigerung hat Gutachten immer wieder erneuern.
Du bist aber beratungsresistent 😉 Die gegnerische Versicherung ermittelt doch den Verkehrswert des Fahrzeugs. Kosten beispielsweise vergleichbare T-Modelle über 10.000€, dann ist das eben so. Wird gezahlt.
Ist z.B. dein Modell viel besser, solltest du am besten einen nicht zu alten Wertgutachten parat halten. Das ist aber schon alles.
Eine extra H-Versicherungen braucht kein Mensch. Vielleicht bei einem mehrere Millionen teuren Porsche 959 oder so, aber doch nicht bei einem popeligen W124 ...
Für die Vollkasko mag es besondere Versicherungen geben, davon sprichst du aber nicht.
Zitat:
@1977Tommy schrieb am 9. April 2021 um 14:26:41 Uhr:
Hab dir mal ne bild eingefügt. Schau das mal an.
Das ist kein COC Papier....kam erstmal glaub ich bei der C klasse W202
Zitat:
@2fat4u schrieb am 9. April 2021 um 16:12:16 Uhr:
Du bist aber beratungsresistent 😉 Die gegnerische Versicherung ermittelt doch den Verkehrswert des Fahrzeugs. Kosten beispielsweise vergleichbare T-Modelle über 10.000€, dann ist das eben so. Wird gezahlt.
Nein, da hat 1977Tommy schon Recht. So einfach ist die Sache bei alten Autos nicht da ja z.B das 10.000€-Vergleichsfahrzeug restauruert sein könnte und das verunfallte nicht.
Eine normale Vollkasko zahlt das dann nicht unbedingt, oder versichert so alte Autos auch gar nicht mehr Vollkasko.
Zitat:
Ist z.B. dein Modell viel besser, solltest du am besten einen nicht zu alten Wertgutachten parat halten. Das ist aber schon alles.
Wie gesagt, machen viele "normale" Versicherungen nicht mit.
Zitat:
Eine extra H-Versicherungen braucht kein Mensch. Vielleicht bei einem mehrere Millionen teuren Porsche 959 oder so, aber doch nicht bei einem popeligen W124 ...
Doch, H-Versicherungen lohnen sich idR da oft viel günstiger ider bei Volkassko viel mehr Leistung.
Zitat:
Für die Vollkasko mag es besondere Versicherungen geben, davon sprichst du aber nicht.
Doch, tut er.
Versicherungsmäßig leider auch wieder viel durcheinander gewürfelt.
- Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden den man am anderen Auto hinterlässt, von der bekommt man eh nix. Von daher braucht man für die weder einen Verkehrswert noch ein Gutachten.
- Kaskoversicherung bekommt man für so alte Autos auf normalem Wege in der Regel eh nicht, darüber hinaus muss man dann mit der Versicherung den Wert vereinbaren, ggfls. gemäß Angabe oder Gutachten. Wie immer freie Verhandlungssache. Bei einer normalen Kaskoversicherung ist dass selten, aber möglich. Bei einer Oldtimerversicherung ist dass der Standardfall (Einfache Angabe oder ggfls. Wertgutachten).
Nachteil der Oldtimerversicherung ist, dass diese oft (ist auch freie Verhandlungssache) Auflagen hat wie einen Garagenstellplatz, eine KM Begrenzung auf 5 oder 8tkm (haben meine Verträge allerdings nicht), und ein Alltagsfahrzeug. Für mein Auto würde ich in so ner Oldtimerpolice 150€ bezahlen, normal Haftpflichtversichert zahle ich aktuell 230€, aber ohne irgendwelche Auflagen bezüglich Fahreralter, Abstellort, mit 30 oder 40.000km im Jahr, etc. Dazu bleibt dann mein alter SF30 Versicherungsvertrag erhalten, sollte ich mir mal n neues Auto kaufen hab ich dann wenigstens nen normalen Versicherungsvertrag 😁
Wenn dir einer rein fährt, dann geht das nicht nach Verkehrswert sondern nach Wiederbeschaffungswert und der ist so lange "ermittelbar", wie noch was da ist. Wenn dir also n Panzer übers Auto gefahren ist oder er in Folge des Unfalls abgebrannt ist, dann ist dass schlecht. Wenn noch etwas zu begutachten ist, dann kann der Sachverständige den du dir selbst aussuchen darfst, auch etwas begutachten.
Bei meinem letzten Unfallschaden vor 3 Jahren kam der amtlich vereidigte Sachverständige der TÜV Nord Mobilität GmbH bei der Wiederbeschaffung zum Schluss, dass das Fahrzeug nur schwer wieder zu beschaffen ist da derzeit keine vergleichbaren Fahrzeuge am Markt angeboten werden und sich alle angebotenen Fahrzeuge erheblich im Zustand zum begutachteten Fahrzeug unterscheiden. (Alle augenscheinlich vergleichbaren derzeit angebotenen Fahrzeuge haben bereits auf den Inseraten deutlich erkennbare Korrosions- oder Unfallschäden, dessen Behebung alleine den vorliegenden Schaden am begutachteten Fahrzeug um ein mehrfaches überschreitet).
Hat der Versicherung nicht geschmeckt, die hat dann nen Dekra Sachverständigen geschickt und der kam bei einem Schaden von 6700€ brutto im Bereich "Wiederbeschaffungswert" zum Schluss: "ausreichend"
Ich weiß nicht was jetzt anderst beschrieben ist als bis jetzt. Was unterscheidet zwischen kasko und haftpflicht ist klar. Es geht um wert Ermittlung. Du kannst net bei ne vollkasko ne schadensmeldung abgeben wenn dein 4 bbs rs Felgen geklaut sind wenn du davon kein Nachweis hast das du es überhaupt gehabt hast. So ist es bei ne Diebstahl mit der gesamten auto...sonst würde hier alle nur tadellose klasse 1 oldtimer angeben bei ne brand fall oder bei ne Diebstahl. Das glaubs du selber net das es so läuft oder.??
Oder noch besser. Du stehst mit deine hübsche 123er bei ne Ampel. Karre hat ne frisch instandgesetzte Motor drinnen für 7eier. Interior ist über Winter auch für weiteren 4 mit feinste Leder bezogen worden, und dein teuere Felgen mit frische Bereifung hat gerade mal 300km Lauf hinter sich... Jetzt kommt so ne vollpfosten transporter mit ne komische Kennzeichen drauf und rammt dein Baby... Kiste ist Schrott.. Angenommen... Sache ist ganz klar der andere ist schuld.... Jetzt wird Schaden gemeldet, wie sich gehört..... Dann bekommst ne Brief von der gegnerischen Versicherung und die fragen nach auf welche Konto dürfen sie dir diese hübsche Summe von 3500 Euro überweisen???
Was sagst du dazu? Ist zu wenig? Okay... Bitte um ne wertgutacher.. Sonst gibt's nur 3500... Und das auch weil wir net sind..... So ähnlich läuft es immer und immer wieder ab....
Moin Moin !
Zitat:
Natürlich hat ne w124 ne EWG... Wie sollte es sonst in Ausland herum fahren. In der EWG sind genau das geregelt was Schweizer oder US Fahrzeuge erfüllen müssen bei uns ne Zulassung bekommen zu können
Schwachsinn ! "EWG" = Europäische Wirtschafts Gemeinschaft War von 1957- 1993 der Vorläufer der EG.
Was erfüllt sein muss, um in D ein Fzg zugelassen zu bekommen , regelt die StVZO und sonst gar nichts.
Was erfüllt sein muss, um im Ausland zugelassen zu werden , regeln dortige Vorschriften.
Was erfüllt sein muss, um in einem fremden Staat herumzufahren, regelt das Übereinkommen über den internatonalen Strassenverkehr.
Zitat:
Hab dir mal ne bild eingefügt. Schau das mal an.
Ja und? Das ist eine Bescheinigung, nach der einige Fzge , die in D zugelassen sind, in eine andere Schadstoffklasse umgeschlüsselt werden können. Hat mit diesem Thema nicht das Geringste zu tun.
Zitat:
Das ist kein COC Papier....kam erstmal glaub ich bei der C klasse W202
Richtig ! Die C-Klasse war des erste Fzg weltweit mit einer EG-Typgenehmigung.
Zitat:
1977Tommy
1977TommyOder noch besser. Du stehst mit deine hübsche 123er bei ne Ampel..........
Nee, nicht besser , sondern wieder völliger Quatsch.Mark-86 hats schon richtig beschrieben. Das ist ein Haftpflichtschaden , und da zahlt deine Versicherung genau gar nichts. Es zahlt die gegnerische Versicherung, und zwar das , was ein von dir bestimmter Gutachter ausrechnet. Irgendwelche andere, ältere Gutachten interessieren dabei niemand.
MfG Volker
Zitat:
Was erfüllt sein muss, um in einem fremden Staat herumzufahren, regelt das Übereinkommen über den internatonalen Strassenverkehr.
Ach da steht dass, danke 🙂
Hab ich jetzt nur 2 Jahre nach gesucht 😁