Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.
Hallo Forengemeinde,
ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.
Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.
In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:
Zeile f1/f2 2130 kg
Und in Zeile 22
F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*
Wie ist dann die Rechnung?
2130 plus 75 sind 2205
Plus Anhänger 1300
Sind 3505 kg
Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?
Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.
Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?
Liebe Grüße
Runningfox
154 Antworten
Ich versteh jetzt gerade nicht, wo das genaue Problem ist. Das verhältnis Leergewicht, zulässige Gesamtmasse Anhänger ist eines von mehreren Kriterein, die entscheiden, ob man mit einem Gespann auf Autobahnen und autobahnählich ausgebauten Schnellstraßen 100 kmh fahren darf oder eben nicht.
Sollte die Polizei dies bemägenln steht maximal ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Debatte. Dagegen kann man immernoch Berufung einlegen, wenn man wieder zuhause ist. die Weiterfahrt kann nicht untersagt werden etc.
Hier geht‘s um etwas ganz anderes.
Lies bitte die Fragestellung, es geht um die Fahrerlaubnis und nichts anderes.
Zitat:
@FTCK schrieb am 1. August 2023 um 15:03:30 Uhr:
Die meisten User haben die Problematik immer noch nicht verstanden. Es geht nicht ums Leergewicht. Es geht um die zGm und die ist ganz eindeutig im Schein dokumentiert und da hat der TE nun mal 5kg zu viel, auch wenn er mit dem tatsächlichen Gesamtgewicht klar unter dieser Grenze bleiben würde.
Woher weißt du, dass die meisten User immer noch nicht verstanden haben, worum es geht?
Es ging anfangs nicht ums Leergewicht, aber es ging um das Ablasten und damit ist das auch nicht vollständig OT.
Taxler hatte m.E. das Leergewicht ins Spiel gebracht, welches bei der 100km/h-Regelung eine entscheidende Rolle spielt, weil das Problem auch dort durchs Ablasten des WoWa gelöst werden kann.
Es geht in diesem Thread in jedem Fall immer nur um amtliche Werte, die der Zulassungsbescheinigung entnommen werden können und nicht um reale Werte die man messen kann.
Die TE Frage ist m.E. technisch längst beantwortet.
Entweder wird das Fz bei Anhängerbetrieb um 5kg bezüglich des zul Gesamtgewichts abgelastet oder es wird der WoWa um 5kg beim zul Gesamtgewicht abgelastet.
Die Summe der beiden zul Gesamtgewichte zählt bezüglich des Führerscheins.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die meisten User nicht verstanden haben.....
Zitat:
@navec schrieb am 1. August 2023 um 15:19:10 Uhr:
.
Woher weißt du, dass die meisten User immer noch nicht verstanden haben, worum es geht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die meisten User nicht verstanden haben.....
Dann würden sie ja nicht dauernd am Thema vorbei schreiben.
Ähnliche Themen
Zitat:
@FTCK schrieb am 1. August 2023 um 15:44:50 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 1. August 2023 um 15:19:10 Uhr:
.Woher weißt du, dass die meisten User immer noch nicht verstanden haben, worum es geht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die meisten User nicht verstanden haben.....
[/quoteDann würden sie ja nicht dauernd am Thema vorbei schreiben.
anhand der vorherigen Beiträge gehe ich davon aus, dass Taxler, der das Leergewicht ins Spiel gebracht hatte, das ursprüngliche Problem verstanden hat.😁
Das ist durchaus verstanden und ja auch schon gelöst.
Ich habe lediglich ergänzend bemerkt, dass diese paar Kilo auch bei der 100erter Zulassung eine Rolle spielen, denn da fehlen oft ein paar Kilos Eigengewicht um die 100 legal zu fahren.
Im anderen Fall waren es ein paar Kilos zu viel.
Wie auch immer, nur ein paar Kilos zu viel, oder zu wenig, sind oft entscheidend.
Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist, dass ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, dass irgendein Polizist, wegen 5 kg gleich ein großes Fass aufmacht, egal ob beim Leer- oder Gesamtgewicht.
Er wird das evtl geflissentlich „übersehen”, oder eine mündliche Verwarnung aussprechen.
Böse aber kann es werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird und einem cleveren, spitzfindigen Versicherungsanwalt diese 5 kg auffallen. Der wird sich darauf berufen, dass es nunmal eine gesetzliche Obergrenze gibt und die ist nicht fließend, variabel, oder als ca Angabe zu verstehen, sondern die steht fix und gilt für Alle.
Ganz egal, ob die 5 kg jetzt unten fehlen, oder oben zu Viel sind
Erstaunlich, wer sich plötzlich alles angesprochen fühlt, ohne dass man sie gemeint hat. Aber Oetteken ist das doch ebenfalls aufgefallen. Aber mal im Ernst: Es ist einfach ein gewaltiger Unterschied zwischen Überladung und Überschreitung der zGm. Ich nehme als Beispiel mein WoMo mit 3.325kg. Bei einer Überladung bis 20% würden mir die Peanuts zwischen 10 und 35€ drohen und 20% ist doch wahrhaftig eine Menge an Gewicht. Erst danach wird es mit 95€ und 1 Punkt teuer. Ab wann dich die Rennleitung abladen lässt, kommt sicher auf den Einzelfall an. Bei Überschreitung der zGm, auch ohne Überladung, fährst du ohne Fahrerlaubnis und darfst auch bei 5kg nicht mit der Gnade der Rennleitung rechnen, denn es ist eine Straftat.
Hallo liebe Forengemeinde.
Ich war gestern beim TÜV, sie haben zunächst das Auto gewogen dabei kam genau 1600 kg ohne Fahrer heraus.
Ich bat den Prüfer, die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewicht um 75 kg bei Anhängerbetrieb in Zeile 22 zu streichen.
Er wies mich auf die verringerte Zuladung hin und sagte dass sei kein Problem.
Daraufhin fragte ich ob er das zulässige Gesamtgewicht des Kfz von 2130 auf 2100, also um 30 kg herabsetzen kann.
Daraufhin rechnete er mir vor dass 5 Personen à 75 kg insgesamt 375 kg wiegen.
1600 plus 375 = 1975
Somit wäre die Zuladung nur noch 125 kg für Gepäck wenn 5 Leute im Auto sitzen.
Ich meinte dann das genügt mir, da wir eh nur 4 sind.
Dann druckte er mir ein neues Typenschild und ich klebte es auf das alte.
Auf meine Frage ob sich die Abgasnorm ändert, meinte er, dass das Auto M1 bleibt weil 30 kg nur eine geringfügige Änderungen ist. Keine Ahnung was das bedeutet.
Anschließend bekam ich ein Zertifikat vom TÜV und bin damit zu einem Zulassungsdienstleiter.
Jetzt bleibt mir nur zu hoffen dass alles mit der Eintragung klappt.
Wenn alles klappt sieht die Rechnung so aus:
BMW 2100 plus Wowa max. 1400 kg = 3500 kg Zul. Gg.
Dies soweit zur Info für Leute die vielleicht vor dem gleichen Problem stehen.
Eine Frage hätte ich noch:
Mein Auto hat die maximale Stützlast von 75 kg. Ich verstehe es so, das der Anhänger laut Papieren auch 100 kg max Stützlast haben darf, weil es jeweils Maximalwerte sind.
Die tatsächliche (gewogene) Stützlast aber unter 75 kg bleiben muss, richtig?
Liebe Grüße, und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die niedrigere Stützlast am Fahrzeug und Anhänger ist einzuhalten. Da gibt's aber auch Toleranzen. Ich hab am Auto 140kg und am WW 100kg. Also max 100kg. Wenn dein Auto also nur 75 darf, sind max 75 zulässig. Fahrdynamisch zwar eher destabilisierend, aber so ist das nunmal.
Wird die stützlast dem Zugwagen zugerechnet, sodass anstatt 125kg nur noch 50kg bei 75kg stützlast als Zuladung bleiben würden?
Ja, wird aufgeschlagen, deswegen gab es diese ominöse Auflastung im Anhängerbetrieb vom Anfangspost. Deine Rechnung ist richtig wenn 5 erwachsene Personen im Auto sitzen.
Ah ja. Da hast du natürlich recht, dass dies immer nutzerspezifisch ist.
Ich musste extra den B96 machen.