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zu wenig abstand !

Themenstarteram 30. September 2006 um 9:13

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem, heute kam ein Bußgeld-bescheid

Ich bin am 1.09 auf der A5 bei 135 Kmh, 500 Meter aufgenommen worden mit einem zu geringem abstand 17m zum vorder man.

Mir kam das garnicht so nah vor, da zu diesem zeitpunkt fast jeder mit so einem abstand zum vorder man gefahren ist, aber naja.

Ich habe jetzt aber angst davor das ich doch den Führerschein abgeben muss, da ich sonst Probleme habe zur Arbeit zu kommen. Weiss jemand ob der FS auf jeden fall weg kommt oder hab ich vieleicht noch glück ?

Gruss

Freddy

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34 Antworten

Steht sowas denn nicht mehr im Bussgeldbescheid drin?

Normalerweise doch der Vorwurf, die Zeugen und eben auch die Strafe. Soundsoviel Kohle, soundsoviele Punkte und soundsoviele Monate Fahrverbot.

Ansonsten schau halt mal im Web bei Bussgeldkatalogen.

Themenstarteram 30. September 2006 um 9:36

Ja so fänd ich es auch besser. Aber die wollen halt erst den tatsächlichen fahrer, den diesen vorwurf betrifft ermitteln und erst dann kommt das Bußgeld...

Hallo!

Das wird bitter 150€ Strafe ,4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot laut Bussgeldrechner.

http://...ldrechnerprod.am-gruppe.de/.../AMIBGR?ku=43

mfg

falkeFoen

Dann könnten die hier in der Hamburger Ecke jeden bestrafen. Es wird so eng gefahren, das eine Wagenlänge "Sicherheitsabstand" andere dazu auffordert in diese Lücke zu springen.

Wenn man dann den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand halten würde, würde man automatisch nach hinten durchgereicht. Stelle ich mir gerade lustig vor, bei den Fahrern mit automatischen Abstandsradar !

Dann könnten die hier in der Hamburger Ecke jeden bestrafen. Es wird so eng gefahren, das eine Wagenlänge "Sicherheitsabstand" andere dazu auffordert in diese Lücke zu springen.

Wenn man dann den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand halten würde, würde man automatisch nach hinten durchgereicht

Hallo!

Das ändert aber nichts an der Tatsache das du mit 17m Abstand und 135km/h pro Stunde dein Fahrzeug bei einer Vollbremsung nicht rechtzeitig zum stehen bekommst.

mfg

FalkeFoen

Juristisch ändert das nichts, hoffentlich kommt da von den entsprechenden Behörden keiner als Einnahmequelle drauf. Das wäre eigentlich wie eine Lizenz zum Geld drucken.

Ich hoffe für dich das es nicht so schlimm kommt, da ist immer Spiel nach unten, leider auch nach oben. Hängt ja auch immer vom bisherigen Fahrstil ab. Als "Ersttäter" der seinen Führerschein zum Broterwerb benötigt, können die Richter auch Gnade vor Recht ergehen lassen. Und moralisch, Zitat:"Ich bin am 1.09 auf der A5 bei 135 Kmh, 500 Meter aufgenommen worden mit einem zu geringem abstand 17m zum vorder man.Mir kam das garnicht so nah vor, da zu diesem zeitpunkt fast jeder mit so einem abstand zum vorder man gefahren ist, aber naja", bist Du für mich unschuldig !

am 30. September 2006 um 13:07

Fahrverbot

 

wenn`s dicke kommt gibt`s immer erst die Anhörung

dies dienst dazu den Fahrer zweifelsfrei festzustellen. Soweit der Halter und der Fahrer nicht die gleiche Person ist wird nachgeforscht

Dies wird allerdings nur im Rahmen von Fahrverboten, Entziehungen und allgemein Delikten von strafrechtlichem Hintergrund durchgeführt

Wichtig: Die 2 Jahre Regel-Punkte-Verjährung gelten u.U. nicht mehr. Immer dann wenn geahndet wird über den reinen Bußgeldkatalog hinaus

dann gelten mindestens 5 Jahre, i.d.R. 10 Jahre Sperrfrist für die Tilgung (teilweise werden strafrechtliche Verstößte mit zu 15 Jahren gespeichert, teilweise mit, teilweise ohne Verwertungsverbot - ganz übel bei MPU Auflagen bzw. wenn die MPU nicht bestanden wurde, dann gilt prin. 15 Jahr)

 

Für Dich könnte es unter Umständen dann problematisch werden wenn man von einer Nötigung mit zu geringem Abstand ausgehen kann.

Dann gelten die einschlägigen Strafvorschriften (10 Jahre für die Punkte mit Sperrwirkung für alle "neuen") sowie das Fahrverbot von 2 bis 3 Monaten

www.kba.de

Hi,

ich stelle einfach nur die Frage: Bist DU denn wirklich gefahren? Die Interpretation dieser Frage überlasse ich jedem selbst. Ich habe meinem "Opa" dringend abgeraten, seinen Führerschein gegen ein Senioren-Ticket für Bus&Bahn einzutauschen.

Ansonsten kommst Du an der Strafe nicht vorbei. Spreche aus eigener Erfahrung: Sobald der Tatbestand amtlich dokumentiert (Video etc.) ist, helfen keine guten Worte, Mitleidstour oder sonstige Argumente.

Hoffe für Dich, dass es nicht so arg ausfällt!

Gruß

OmmiBonn

Themenstarteram 30. September 2006 um 13:14

Wenn es doch aber um eine Nötigung ginge, währe doch eine Strafanzeige gekommen und kein Bußgeldbescheid oder ?

Ich meine damit, 17m sind zwar eindeutig zu wenig aber ich kann mir nicht vorstellen das 17m im bereich einer Nötigung und damit Straftat liegen.

Mfg

freddy

Re: zu wenig abstand !

 

Zitat:

Original geschrieben von Facelift2000

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem, heute kam ein Bußgeld-bescheid

Ich bin am 1.09 auf der A5 bei 135 Kmh, 500 Meter aufgenommen worden mit einem zu geringem abstand 17m zum vorder man.

Mir kam das garnicht so nah vor, da zu diesem zeitpunkt fast jeder mit so einem abstand zum vorder man gefahren ist, aber naja.

Ich habe jetzt aber angst davor das ich doch den Führerschein abgeben muss, da ich sonst Probleme habe zur Arbeit zu kommen. Weiss jemand ob der FS auf jeden fall weg kommt oder hab ich vieleicht noch glück ?

Gruss

Freddy

Ich rate Dir in jedem Fall dazu einen Anwalt zu konsultieren.

Wenn es um Fahrverbot geht ist das in jedem Falle sinnvoll.

In der aktuellen Autobild ist darüber ein Artikel geschrieben.

Wenn Du im ADAC bist, wird das erste Gespräch mit einem Anwalt von denen bezahlt.

In dem Gespräch hörst Du dann ob es Chancen für Dich gibt oder Du lieber nicht gegen den Bescheid angehen solltest.

 

EDIT: hier siehst Du wieviel Abstand normalerweise gehalten werden sollte, und ab wann es teuer wird:

ADAC

am 30. September 2006 um 15:15

ich kann mich Lauschebart nur anschließen, such Dir einen RA der Verkehrsrecht drauf hat (denk an das alte jiddische Sprichwort: Gott, hilf mir für meine Freund, mit meinen Feinden werde ich selber fertig)

- ich meine damit, wenn Du blauägig so einen RA frägst kann der alles und hat schon alles bis in die letzte Instanz duchgefochten und blablabla

gehe zum ADAC oder zu einem anderen Automobilclub und lass Dir einen erfahrenen abgebrühten Hund nenen .....

 

und vor allem denk dran, alles was Du jemals sagst oder schreibst kannst Du nie mehr zurück nehmen, also:

AM BESTE MAL KLAPPE HALTEN (ist nicht böse gemeint)

den RA schreiben lassen und jetzt erst mal den Ball

flachhalten....

und die Sach ernst nehmen. Wenn die erst mal sicher sind wer gefahren ist holen die die Keule raus.....

Hallo,

hilfreich kann dieses Forum sein : ich muss gucken :-)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von RacingPaul

...und vor allem denk dran, alles was Du jemals sagst oder schreibst kannst Du nie mehr zurück nehmen.....

Das kann man natürlich zurücknehmen. Ob dies dann aber die eigenen Glaubwürdigkeit fördert, steht auf einem anderen Blatt Papier...

am 30. September 2006 um 15:41

@Drahkke

hervorragender Beitrag!

echt, wäre ich jetzt nicht drauf gekommen, bist ein ausgekochtes Schlitzohr

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