Zu unrecht Bußgeldverfahren aufgebrumt, aufgrund einer Lüge der Polizei
Hallo Leute hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich und ein Freund sind am 24.03.2017 um 23:15uhr von einer Streife mit zweimann Besatzung angehalten wurden.
Kurz zuvor musste mein Kollege stark abbremsen da die Straße überquert wurde von einer Dame die rot hatte und mit einem Handy in der Hand, als wir weiter fuhren und kurz zuvor den Streifenwagen gesehen haben, wie dieser einen Parkplatz passierte um sich dort zu wenden bzw zu drehen sind diese uns hinterher und haben uns angehalten.
Vorab der Parkplatz nicht beleuchtet, die Straße nur mit einer Laterne in Fahrtrichtung ausgestattet mit einem orangenen Farbton.
Desweiteren habe ich aufrecht gesessen.
Desweiteren haben diese uns letztendlich angehalten und nicht wie gedacht die Dame die zu Fuß über rot ging, als wir gebeten wurden sind rechts anzuhalten, begab sich die Polizistin zum Fahrerfenster meines Kollegen bevor diese sich überhaupt vorstellen konnte, konfrontierte ich sie damit ob diese nicht gesehen haben wie die frau über rot lief und wir diesbezüglich stark bremsen mussten.
Direkte Antwort der Polizisten dies soll nicht mein Problem sein, es sei viel schlimmer nicht angeschnallt in einem PKW zu sitzen, perplex und schockiert haben wir beide aus der Pistole geantwortet das ich angeschnallt gewesen bin und diese auch die ganze zeit war.
"seid ich meinen Lappen have, fahre ich nie unangeschnallt Auto"
Nach ungefähr einer Stunde Kontrolle, meinte sie zu mir ich bekomme Post von der Stadt, und kann dieser Sache Widerspruch einlegen.
Bußgeld kam am 30.03.2017 bei mir an mit einer Höhe von 58,80€.
Ich Widerspruch eingelegt und am 07.06.2017 Antwort bekommen das dieser nicht entgegengenommen werden kann, sprich Bußgeldverfahren kann nicht zurück genommen werden.
Punkt 1: die Behörde hat nur eine Stellungnahme der Polizei angefordert, nicht die meines Kollegen, der das Fahrzeug gefahren ist.
Punkt 2: behauptet die Polizei mir ein verwarngeld von 30€ angeboten zu haben was ich abgelehnt haben soll, was nicht stimmt.
Punkt 3: es konnte deutlich gesehen werden, dass sie nicht angegurtet waren. Dies war auch unter anderem dem Umstand geschuldet, dass Sie sich in dem Moment vorbeugten.
Ich war gerade sitzend im Auto, und selbst angeschnallt kann man sich vorbeugen.
Punkt 4: der fahrzegverkehr wurde gezielt beobachten, der FUSTKW (denke die Bedeutung soll das vom dienstfahrzeug sein) lief, die Scheinwerfer waren eingeschaltet und leuchteten die vor ihnen liegende Straße aus.
Was auch nicht stimmt denn das Fahrzeug für vorher 4 Autos vor uns, stand an der roten ampel, als diese grün umschlug überquerten diese Beamten die Kreuzung, und Bogen in den dunklen Parkplatz ab um sich dort zu drehen, wie ich vermute und der Kollege da diese uns gesehen haben und gezielt uns anhalten wollten da tiefer breiter lauter.
Jetzt soll ich den Wiederspruch zurücknehmen da ansonsten das ganze zur Staatsanwaltschaft geht, soll für eine Lüge 58,80€ bezahlen, habe keine rechtsschutz und bin Azubi (zweite ausbildung)
Das kann doch nicht wahr sein, kennt sich hier jemand aus, oder hat selbst sowas erlebt.
Will diese 60€ nicht zahlen, da diese Behauptung der Polizei aus frechen gestunken und gelogen ist.
Lieben Gruß.
Beste Antwort im Thema
Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.
Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. 😉
128 Antworten
Als nächtes kommt Post vom Gericht mit einer Ladung zur Hauptverhandlung. Dahin nimmst Du den "Kollegen" mit und erzählst dann die ganze Story wie sie war. Auch die Licht und Witterungsverhältnisse. Und dann fragst Du, wann genau die was gesehen haben wollen.
Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.
Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. 😉
Ja das denke ich mir auch, weil gestern sagte ein Polizist den ich kenne das dies gängige Praxis sei wenn man meint zu diskutieren.
Also sind die Chancen hoch, wollte morgen nämlich einen Anwalt konsultieren und ihn auch fragen was zu machen sei bei sowas.
Zitat:
@mattalf schrieb am 11. Juni 2017 um 19:55:36 Uhr:
Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.
Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. 😉
Das ist genau der Fehler gewesen. Wenn man von der Polizei angehalten wird, dann läßt man seine Hände am Lenkrad, sagt nichts, ausser vielleicht " Guten Tag " und hört sich dann an, warum man angehalten wurde. Der Schlaumeiermodus ist der absolute falsche Weg. Von sowas kommt sowas.
MfG aus Bremen
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Wenn der Anwalt nicht kostenlos ist, wuerde ich die 58 Euro zahlen😉
Jedenfalls hoch genug, um es selbst zu wagen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2017 um 20:28:43 Uhr:
Jedenfalls hoch genug, um es selbst zu wagen.
Was meinst du genau damit?
Nunja es ist halt echt beschissen das die so einfach was behaupten können, und somit den Menschen in Probleme rein reiten, anders rum würden die Behörden mich auslachen und niemals wegen einer Behauptung einen Beamten 'Bediensteten' zur Rechenschaft ziehen.
Vor allem wie läuft es ab, gibt die Staatsanwaltschaft sollte diese es zu einer Verhandlung kommen lassen, nochmal die Chance zu zahlen.
Oder wie errechnet sich das ganze nach einer verlorenen Gerichtsverhandlung.
@ TE , in was für einem Auto warst du unterwegs ? Moderne Autos piepen ja nervtötend wenn man sich nicht anschnallt.
Ich würde das Risiko einer gerichtlichen Entscheidung eingehen. Im Dunkeln aus der Entfernung gesehen haben zu wollen, dass Du beim Fahren unangeschnallt dabei warst .... das erscheint mir als Zeugenaussage selbst bei einem Uniformträger zu unglaubwürdig. Deshalb würde ich das Bußgeld nicht hinnehmen.
Aber jeder Jeck ist anders. Deine Entscheidung musst Du selbst treffen. 😉
edit: reine Gerichtskosten sind ca. 50,- €
Das zu umgehen ist doch kein Problem.
Zitat:
@AMenge schrieb am 11. Juni 2017 um 21:06:13 Uhr:
Das zu umgehen ist doch kein Problem.
Es wäre aber ein Ansatz.
Aber ein kaum tauglicher. Ich frage mich nur, warum die Polizisten lügen sollten - insbesondere bei einem Fahrzeug, in dem zwei Personen sitzen. Dort sitzt ja ein potentieller Zeuge drin, der die Schilderung der Polizisten widerlegen könnte. Die Beamten gehen bei so einer Nummer ein erhebliches Risiko ein - und das für so eine Kleinigkeit?
Es ist natürlich nicht unmöglich, aber in meinen Augen ausgesprochen unwahrscheinlich.
Zitat:
@AMenge schrieb am 11. Juni 2017 um 21:12:26 Uhr:
Aber ein kaum tauglicher.
Wie ist das in modernen Autos ?
Muss man nur etwas ins Gurtschloss stecken, oder muss der Gurt noch zusätzlich ausgezogen werden ?
Wäre ich Ingenieur würde ich das entwickeln. Sitzbelegung, Belegung Gurtschloss und Gurt ausgezogen auf einen realen Wert.
Zum einen gibt es diese putzigen Gurtschloss-Stecker, die üblicherweise ausreichen dürften. Zum anderen gibt es auch Helden, die den Gurt hinter dem Körper entlang führen.
Edit:
Warum sollte ein Autohersteller so eine komplexe Lösung entwickeln? Er hat schlicht nichts davon.