zu unrecht abgeschleppt worden ??

hallo leute
zu unrecht abgeschleppt worden ??

ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !

erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .

jetzt meine frage :

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

sie werfen mir 2 dinge vor :

1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .

2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !
ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von divaio11


ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !
ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Ich persönlich halte einen Einspruch auf der Basis einer Schätzung und einer offensichtlichen Fehleinschätzung nicht für sonderlich aussichtsreich - selbst wenn es gelänge, den Einspruch hinsichtlich Orthographie und Grammatik korrekt zu formulieren.

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@nick_rs
Ja. Für gewöhnlich auch ein Foto dazu.

Zitat:

@nick_rs schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:43:05 Uhr:


Die Frage ist eben, ob die Politesse das hätte nachmessen müssen.

Nicht zwingend, in der Regel wird es zur Beweissicherung gemacht.

Vielleicht kennt die Politesse ja auch die Breite der Straße und weiß daher schon das es nicht ausreichen kann. Warum sollte sie dann jedes mal nach messen.

Zur Beweissicherung. Ich frage die Fotos mal an und Zweifel es dann an ^^

Wie gesagt, im Zweifel reicht es auch aus das die Fahrbahnbreite bekannt ist, und das ist sie.
Du kannst doch jetzt noch selber messen, sind es keine 3,05 m sind deine Aussichten hier zu gewinnen äußerst gering, egal ob es Fotos gibt oder nicht.

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Zitat:

@nick_rs schrieb am 21. Oktober 2016 um 12:08:39 Uhr:


Zur Beweissicherung. Ich frage die Fotos mal an und Zweifel es dann an ^^

Bleib mal auf dem Teppich.Das klingt ja schon fast nach Kapitalverbrechen, dabei gehts nur um einen banalen Parkverstoss.
Wenn euer Ordnungsamt nicht ganz blöde ist, verlangen die für die Fotos eine Gebühr. Und nun rate mal, wie hoch die sein wird ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. Oktober 2016 um 13:09:46 Uhr:



Bleib mal auf dem Teppich.Das klingt ja schon fast nach Kapitalverbrechen, dabei gehts nur um einen banalen Parkverstoss.
Wenn euer Ordnungsamt nicht ganz blöde ist, verlangen die für die Fotos eine Gebühr. Und nun rate mal, wie hoch die sein wird ?

Ich als Beschuldigter habe nunmal ein Recht darauf, Beweisfotos anzufordern. Und das habe ich mir angewöhnt, solche Bilder immer zukommen zu lassen.
Wer das nicht tut, der ist meiner Meinung nach selbst Schuld, wenn er für angebliche Verstöße bezahlt, die keine Verstöße waren/sind.

@nick_rs
Wenn es die Möglichkeit hergibt, dann stell doch dein Auto nochmals genau so hin wie damals und messe ganz einfach nach. Und vergess nicht den Foto und 1-2 Zeugen.
Ich würde das jedenfalls so machen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Oktober 2016 um 13:50:18 Uhr:


@nick_rs
Wenn es die Möglichkeit hergibt, dann stell doch dein Auto nochmals genau so hin wie damals und messe ganz einfach nach. Und vergess nicht den Foto und 1-2 Zeugen.
Ich würde das jedenfalls so machen.

Das wird sicher vom Ordnungsamt anerkannt.
Von einem Aufwand-Nutzen-Verhältnis hast noch nix gehört oder ?

Ich sprech dir ja nicht das Recht ab, Bilder anzufordern, aber meist kost sowas eben eine Gebühr. Lass das mal 10€ sein. Der Parkverstoss kost vermutlich 15€. Wenn du jetzt noch die vertane Zeit und das Briefporto rechnest, wird es ein Nullsummenspiel.
Aber du hast wenigstens das grossartige Gefühl, es der Behörde mal richtig gezeigt zu haben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Oktober 2016 um 13:50:18 Uhr:



Ich als Beschuldigter habe nunmal ein Recht darauf, Beweisfotos anzufordern. Und das habe ich mir angewöhnt, solche Bilder immer zukommen zu lassen.
Wer das nicht tut, der ist meiner Meinung nach selbst Schuld, wenn er für angebliche Verstöße bezahlt, die keine Verstöße waren/sind.

Was ja erst zu beweisen wäre...

Es geht mir ausschließlich darum, dass die Behörden mal etwas Gegenwind bekommen. Es wurden alle Studentenparkplätze für einen öffentlichen Park geopfert. Die einzigen, ca hundert kostenfreien Parkplätze sind von den früher beginnenden Berufstätigen besetzt. Da man als Student, der auf sein Auto angewiesen ist nicht 10€/jeden Tag im Parkhaus lassen kann bleibt einem nichts anderes übrig als auf Sperrflächen, in engen Straßen, mit der Schnauze um Parkverbot zu parken oder die maximalparkdauer zu überziehen. Wir behindern damit keinen. Statt das ein wenig zu tolerieren wird dort JEDEN Tag kontrolliert. Von den Studenten kann man es ja holen. Ich finde das eine Frechheit und werde deswegen die Fotos anfordern. Zumal ich immernoch der Überzeugung bin, dass da 3m Platz waren.

Zitat:

@nick_rs schrieb am 22. Oktober 2016 um 14:09:25 Uhr:


Die einzigen, ca hundert kostenfreien Parkplätze sind von den früher beginnenden Berufstätigen besetzt. Da man als Student, der auf sein Auto angewiesen ist nicht 10€/jeden Tag im Parkhaus lassen kann bleibt einem nichts anderes übrig als auf Sperrflächen, in engen Straßen, mit der Schnauze um Parkverbot zu parken oder die maximalparkdauer zu überziehen. Wir behindern damit keinen. Statt das ein wenig zu tolerieren wird dort JEDEN Tag kontrolliert.

Damit würd ich aber nicht argumentieren. Das bedeutet in jedem Falle Vorsatz. Und das kommt nirgendwo gut an.

Zitat:

@nick_rs schrieb am 22. Oktober 2016 um 14:09:25 Uhr:


Da man als Student, der auf sein Auto angewiesen ist

Ich dachte immer, das Studenten auf eine Uni angewiesen sind...

Richtig so ... eine Uni ohne öffentliche ÖPNV-Anbindung und so einen überheblichen Studenten habe ich lange nicht gesehen. Typisch Deutschland: Sich eine teure Karre leisten, aber für den Betrieb fehlt dann doch das Geld. Genauso die Einstellung zur Abzocke und den Parkplatzflächen. Entweder man darf oder man darf nicht. Aber bitte nicht rumjammern und der Gegenseite vorrechnen, sie würde zu ungenau arbeiten wenn man die dort geltenden Regeln selber noch ungenauer handhabt (Zeitüberziehung, teilweises Parken auf Sperrflächen).

Zitat:

@Gnubbel schrieb am 22. Oktober 2016 um 14:58:48 Uhr:



Zitat:

@nick_rs schrieb am 22. Oktober 2016 um 14:09:25 Uhr:


Da man als Student, der auf sein Auto angewiesen ist

Ich dachte immer, das Studenten auf eine Uni angewiesen sind...

Was blöderes ist dir nicht eingefallen? 😠
Als ich studiert habe gab's auch kein Semesterticket (gibt dort AFAIK immernoch keines). Wurde damals sogar versucht eines einzuführen, aber das Angebot war so schlecht (sowohl vom finanziellen als auch von dem was fahrplantechn. geboten wurde), dass es abgelehnt wurde. Ich selber war als busfahrender Student immer entweder ca. 40min zu früh vor der ersten Vorlesung (wenn ich nicht zurücklaufen musste, weil der Busfahrer trotz gedrücktem Knopf weitergefahren ist, was die Regel war 😠) oder es war zu knapp und musste mit dem schweren Rucksack (nix Tablets damals und Tablets sind für meinen Studiengang eher scheiße -> Notebooks bzw. damals waren die noch nicht so leicht wie "Ultrabooks" heute) weit laufen, was meinen Füßen nicht gut tut (ärztl. bescheinigt). Nach 2 Semestern hab ich's aufgegeben und bin mit dem Auto gefahren.

notting

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. Oktober 2016 um 15:14:35 Uhr:


Typisch Deutschland: Sich eine teure Karre leisten, aber für den Betrieb fehlt dann doch das Geld.

Ähm ja. 10€/Tag mal 22 Tage macht 220€ im Monat oder 2600€ im Jahr. Wer das nicht "mal eben" über hat sollte garkein Auto fahren 🙄. Ich gehe nicht davon aus, dass du das als "übliche Betriebskosten" definierst und deswegen ist deine Aussage wieder dummes Gelaber ohne irgendein Untergrundwissen. Lasst das doch mein Problem sein. Leben und Leben lassen...

Also wenn ich mir die Karren, die er als Student so gefahren ist, anschaut, ist er alles andere als arm. Zwischen 75 und 280 PS waren da meist nur schnelle Fahrzeuge dabei. Auch wenn sie schon meist älter waren, das ist einfach Luxus. Erst Recht wenn ich die Haltedauer, die "Verwendung" und die gefahrenen KM anschaue.

Natürlich sind das keine üblichen Betriebskosten, aber ich vermute hier eher jemanden, der keine Lust hat etwas mehr Unbequemlichkeit in Kauf zu nehmen. Sei es nun ÖPNV, anderer Wohnort oder eben doch mal etwas zu Fuß zu laufen. Direkt vor der Uni parken geht eben in den allerwenigsten Fällen. Ich bezweifle nämlich, das der übliche Student das dort so macht. Das kann sich nämlich keiner leisten, also geht es schon irgendwie anders.

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