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zu unrecht abgeschleppt worden ??

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 9:29

hallo leute

zu unrecht abgeschleppt worden ??

ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !

erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .

jetzt meine frage :

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

sie werfen mir 2 dinge vor :

1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .

2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).

 

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2011 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Ich persönlich halte einen Einspruch auf der Basis einer Schätzung und einer offensichtlichen Fehleinschätzung nicht für sonderlich aussichtsreich - selbst wenn es gelänge, den Einspruch hinsichtlich Orthographie und Grammatik korrekt zu formulieren.

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Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. Oktober 2016 um 12:50:48 Uhr:

Und was willst du mir damit sagen ?

Was zum Geier soll das mit Parkplätzen zu tun haben ?

Meinst du mein Posting? Ich war nicht Mitarbeiter, sondern eher zahlender Kunde!

notting

PS: Bitte nicht plenken.

Ja und für die paar € (etwa 5% der tatsächlichen Kosten) willst du jetzt nen Parkservice, und vielleicht noch kostenlose Getränke während der Vorlesung.

Naja man kann es ja mal versuchen, viel Spaß dabei.

Mir hätte das seinerzeit jedenfalls gefallen. Und ein fröhlicher Buttler, der die schweren Bücher, den Läppi und die Kreditkarten an den wohltemperierten Sitzplatz im Hörsaal trägt, das wäre auch ganz prima gewesen. Es fand sich nur leider niemand, der das finanzieren wollte. Undankbare Welt! Kann man halt nichts machen. :)

Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. Oktober 2016 um 14:13:02 Uhr:

Ja und für die paar € (etwa 5% der tatsächlichen Kosten) willst du jetzt nen Parkservice, und vielleicht noch kostenlose Getränke während der Vorlesung.

Naja man kann es ja mal versuchen, viel Spaß dabei.

Die Hochschule kann mal wenigstens bei den ÖPNV-Firmen (zusammen mit dem AStA) anklopfen, dass sie gescheit angebunden wird! Stattdessen muss man zwischen den Campussen ewig mit dem ÖPNV fahren (ist auch mit dem Auto nicht sehr nahe).

notting

Und warum soll die Uni dafür zuständig sein. Zu meiner Zeit haben sich die Studenten selber um solche Sachen gekümmert, sprich der ASTA.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. Oktober 2016 um 18:17:17 Uhr:

Und warum soll die Uni dafür zuständig sein. Zu meiner Zeit haben sich die Studenten selber um solche Sachen gekümmert, sprich der ASTA.

1. Die Hochschulen sagen doch immer wieder selbst, dass sie attaraktiv sein wollen.

2. Ich habe doch den AStA gerade erwähnt :rolleyes:

3. Der AStA ist nicht für die HS-Mitarbeiter zuständig.

4. Mehr Druck ist immer besser. Bzw. es war halt so, dass das miese Semesterticket abgelehnt wurde.

notting

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