zu unrecht abgeschleppt worden ??
hallo leute
zu unrecht abgeschleppt worden ??
ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !
erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .
jetzt meine frage :
wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?
sie werfen mir 2 dinge vor :
1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .
2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).
ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !
ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !
habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?
gruß an alle .
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von divaio11
ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !
ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?
gruß an alle .
Ich persönlich halte einen Einspruch auf der Basis einer Schätzung und einer offensichtlichen Fehleinschätzung nicht für sonderlich aussichtsreich - selbst wenn es gelänge, den Einspruch hinsichtlich Orthographie und Grammatik korrekt zu formulieren.
80 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
[...]
Ja du hast recht. Leg widerspruch ein. So eine Sauerei! Wozu soll da Landwirtschaft oder Feuerwehr durch. Der Bauer kann wo anders lang und die Feuerwehr muss da nicht hin. Schliesslich ist jeder selbst Schuld der seine Laube abfackelt.Passt es jetzt besser?
😉
Wenn ich mir so anschaue, wie bei uns in so einer Gegend die Bäume und Sträucher teilweise in die Straße reinragen, würde sich das Ordnungsamt mit so einer Aktion wie beim OP nur lächerlich machen...
notting
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Klar.Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Das gilt wenn für die Gesamtanlagen, nicht für die Parzellen.Aber den Ausführungen des TE nach zu urteilen hat er nicht in einer Parzelle geparkt...
Er hat aber auch nicht in der Anlage geparkt sondern davor. Halt ganz normales Straßengebiet.
ich bin dafür das jeder parken darf wo er will! ebenso bin ich dafür das feuerwehr, lkw´s und traktoren autos beschädigen dürfen ohne irgendwelche folgen wen diese so sackdumm parken! 🙄
ich kann solchen leuten nur wünschen das sie selbst mal die feuerwehr etc brauchen und dann steht so einer im weg der faul ist 200m zu laufen....
Es würde oft schon reichen wenn mancher einige Einsatzfahrten im Leiterwagen bzw. Rettungswagen mitfährt.
Ciao!
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Entschuldigt.
Es ist doch immer das Gleiche.
Einen Irrtum begangen.
Irgend etwas nicht beachtet.
Das Auto ist weg.
Schuld sind immer die Andern.
Und Regeln gelten ohnehin nur für andere 😁.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Und Regeln gelten ohnehin nur für andere 😁.Ciao!
neeeee! der gemeine autofahrer kennt NUR seine rechte, aber nicht die pflichten....für die pflichten hat man ja ne rechtschutz!🙄
Ich wärme diesen Thread mal wieder auf. Ich habe einen Strafzettel bekommen wegen Parkens in einer engen Straße. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Politesse nachgemessen hat (habe sie ein andermal schon gesehen, sie war nicht sonderlich gut ausgerüstet). Wenn ich die Beweismittel anfordere und feststelle, dass nicht gemessen wurde sondern nach "Augenmaß" entschieden wurde, habe ich eine Chance?
Als ich ausstig ballerte ein Krankenwagen im Einsatz mit einem Affenzahn an mir vorbei. Wäre es so eng gewesen, hätte er das nicht gemacht.
Hast du eventuell gegenüber einer Ausfahrt geparkt?
Nein.
Zitat:
@divaio11 schrieb am 2. Dezember 2011 um 10:29:18 Uhr:
hallo leute
zu unrecht abgeschleppt worden ??ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !
erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .
jetzt meine frage :
wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?
sie werfen mir 2 dinge vor :
1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .
2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).
ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !
ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?
gruß an alle .
Du meinst also, dass nur das Abstellen auf dem Hof eines Abschleppers ein rechtmäßiges Abschleppen wäre?
Nein, auch ein Absetzen um die Ecke oder in der Nähe ist der selbe Akt. Das reicht völlig aus.
Einspruch ist hier völlig Wirkungslos!
Zitat:
@nick_rs schrieb am 20. Oktober 2016 um 16:27:22 Uhr:
Ich wärme diesen Thread mal wieder auf. Ich habe einen Strafzettel bekommen wegen Parkens in einer engen Straße. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Politesse nachgemessen hat (habe sie ein andermal schon gesehen, sie war nicht sonderlich gut ausgerüstet). Wenn ich die Beweismittel anfordere und feststelle, dass nicht gemessen wurde sondern nach "Augenmaß" entschieden wurde, habe ich eine Chance?
Als ich ausstig ballerte ein Krankenwagen im Einsatz mit einem Affenzahn an mir vorbei. Wäre es so eng gewesen, hätte er das nicht gemacht.
Mindestens drei Meter Durchfahrtsbreite gelassen (nach außen ragende Aussenspiegel werden mitgemessen)? Rechne einfach so: ein Leiterwagen der Feuerwehr muss durchpassen, bei Kurven reichen 3m öfter nicht aus weil der Leiterwagen halt nicht flexibel sondern starr ist und damit ist die Durchfahrtsbreite nicht ausreichend.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:11:21 Uhr:
Zitat:
[...]Zitat[...]
Du meinst also, dass nur das Abstellen auf dem Hof eines Abschleppers ein rechtmäßiges Abschleppen wäre?
Nein, auch ein Absetzen um die Ecke oder in der Nähe ist der selbe Akt. Das reicht völlig aus.
Einspruch ist hier völlig Wirkungslos!
Ich denke, das Problem dürfte nach nunmehr fast 5 Jahren erledigt sein...
Grins, hat er nach 5 Jahren bestimmt selbst gemerkt.
Aber passend zun Problem hier, die mindest Durchfahrtbreite ab außenkante Spiegel muß mindestens 3,05 m betragen.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php
Gruß Ulli
Gnubbel war wohl schneller ^^
Die Frage ist eben, ob die Politesse das hätte nachmessen müssen.
Im Zweifelsfalle evtl. auch der parkende?