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Abgeschleppt im temporären Halteverbot, Schild kaum sichtbar, Einspruch?

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 9:24

Am Sonntag habe ich mein Auto im temporären Halteverbot abgestellt, woraufhin es am Montag abgeschleppt wurde. Da hier eine sehr angespannte Parksituation herrscht, gibt es recht häufig temporär eingerichtete Halteverbotszonen für Handwerker, Umzüge etc. Deshalb achte ich eigentlich immer sehr genau auf die Beschilderung und bei Unklarheit parke ich lieber erst gar nicht.

Am Sonntag Abend war es schon recht dämmrig und ich muss das Schild wohl übersehen haben. Am Tage habe ich dann noch mal geguckt und dabei ist mir aufgefallen, dass das Schild fast vollständig von einem Baum verdeckt wird und so von der Straße aus kaum zu sehen ist. Ich habe mal zwei Bilder angehängt (Schild steht vor dem roten BMW).

Da die 268€ schon sehr schmerzen, überlege ich Einspruch einzulegen. Da ich keine Rechtsschutzvers. habe, sollte so etwas aber wohl überlegt sein. Wie würdet ihr die Situation bewerten?

Ich freue mich auf eure Meinungen!

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2014 um 13:42

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Der Sockel in leuchtend Gelb, der Mast mit rot/weiß Farbmarkierung auf Augenhöhe, an einer Stelle wo man beim einparken fast mit dem Wagen vor das Schild fährt.

Aber es hängt 38cm zu hoch, also konnte man es ja garnicht sehn. Wenn wir unsere Gesetze in Zukunft weiterhin an den gerhirnamputierten oder traumtänzerischen Verkehrsteilnehmern ausrichten, kommen wir nie von unseren Schulden runter.

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Schild ist da, du hast falsch geparkt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw... außerdem sind meist 2 Schilder aufgestellt... beide übersehen???

Zahlen und gut ist. Wird schon sein Grund gehabt haben, wieso das Schild dort steht.

HTC

Zitat:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw...

Alles schön und gut, aber ein Schild so "hinter den Busch" zu stellen ist ja schon auf Gebührenerzeugung ausgelegt.

Würde ich schon mal versuchen ist schon etwas blöd aufgestellt behaupte ich jetzt mal.

Mir ist außerdem nicht so ganz klar wo jetzt Parkverbot ist.

Ist das 'ne Einbahnstraße (macht keinen Sinn, bei der Straßenbreie könnte man da sowieso nicht parken), oder gilt das Parkverbot für die Parklücken links? Wo warst du gestanden?

Gruß Metalhead

am 9. Mai 2014 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von kollew

Da die 268€ schon sehr schmerzen, überlege ich Einspruch einzulegen. Da ich keine Rechtsschutzvers. habe, sollte so etwas aber wohl überlegt sein.

Den Einspruch kannst du auch ohne Rechtschutzversicherung und ohne Anwalt selbst einlegen. Dabei fügst du das Bild mit dazu. Alternativ könntest du auch einfach mal zum Telefon greifen und dem zuständigen Sachbearbeiter die Situation schildern. Damit könntest du erstmal ausloten, wie man dort die Situation sieht.

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht usw...

Alles schön und gut, aber ein Schild so "hinter den Busch" zu stellen ist ja schon auf Gebührenerzeugung ausgelegt.

Würde ich schon mal versuchen ist schon etwas blöd aufgestellt behaupte ich jetzt mal.

Mir ist außerdem nicht so ganz klar wo jetzt Parkverbot ist.

Ist das 'ne Einbahnstraße (macht keinen Sinn, bei der Straßenbreie könnte man da sowieso nicht parken), oder gilt das Parkverbot für die Parklücken links? Wo warst du gestanden?

Gruß Metalhead

Parkverbot ist nur für die Parklücke links, ja. Vor dem Motorrad auf der rechten Seite ist eine Straße aus der ich kam. Ab dort ist es eine Einbahnstraße (Schild ist auch klein zusehen, neben dem Baumstamm). Ich habe dort geparkt, wo der rote BMW steht. Es gibt ein zweites Schild am Anfang der Parklücke, was ich aber nicht sehen konnte, da ich ja aus der Seitenstraße kam. Was mir jetzt gerade erst auffällt: Ist es überhaupt zulässig die Schilder nur in eine Richtung aufzustellen, obwohl die Straße in diesem Bereich keine Einbahnstraße ist? Ich habe noch mal einen Google Maps Screenshot angefügt...

am 9. Mai 2014 um 9:58

Edit: Hat sich erledigt. ;)

Soweit mir bekannt ist, gibt es Vorschriften, die die Aufstellhöhe von Verkehrszeichen regulieren.

Auf den Bildern sieht es so aus, als wenn das Zeichen viel zu hoch angebracht wurde und dann auch noch durch den Baum verdeckt wird.

Ich würde das mal messen, Bilder hast du ja schon, und dann bei der zuständigen Behörde vorsprechen.

Hab da was gefunden. Ob´s representativ ist??

http://www.rsa-95.de/verkehrszeichen-montage.htm

Also für mein Verständnis parkt der BMW entgegen der Fahrtrichtung und der Golf parkt richtig. Damit ist das Schild aber auch falsch herum aufgestellt.

Ich bin gerade mal mit street view durch die Rutenstraße gefahren. Interessant ist, dass eigentlich alle Fahrzeuge auf der linken Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung parken.

Witzigerweise ist bei street view genau dort an der gleichen Stelle ein Halteverbot(?) eingerichtet worden, wo die Schilder aber an den Rand geräumt und umgedreht wurden.

Hier wurde es, entgegen zu der Situation vom TE, deutlich cleverer gelöst, sodass das neue Schild besser zu sehen ist, egal woher man kommt.

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von querys

Also für mein Verständnis parkt der BMW entgegen der Fahrtrichtung und der Golf parkt richtig. Damit ist das Schild aber auch falsch herum aufgestellt.

Ich bin gerade mal mit street view durch die Rutenstraße gefahren. Interessant ist, dass eigentlich alle Fahrzeuge auf der linken Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung parken.

Witzigerweise ist bei street view genau dort an der gleichen Stelle ein Halteverbot(?) eingerichtet worden, wo die Schilder aber an den Rand geräumt und umgedreht wurden.

Hier wurde es, entgegen zu der Situation vom TE, deutlich cleverer gelöst, sodass das neue Schild besser zu sehen ist, egal woher man kommt.

Das ist ja wirklich ein witziger Zufall, übrigens steht dort auch genau an der gleichen Stelle ein 1er BMW wie ich ihn fahre ;)

Und du hast Recht, der Golf parkt richtig. Ich glaube, dass vielen nicht klar ist, dass dieser Bereich der Rutenstraße keine Einbahnstraße ist. Und somit wurde das Schild tatsächlich falsch aufgestellt. Es müsste parallel wie bei Streetview stehen. Das mit der Höhe ist ein guter Punkt, das werde ich gleich mal messen.

Mit den Fakten sollte doch ein Einspruch Sinn machen.

Danke für eure Hilfe und Hinweise

Zitat:

Original geschrieben von querys

Also für mein Verständnis parkt der BMW entgegen der Fahrtrichtung und der Golf parkt richtig. Damit ist das Schild aber auch falsch herum aufgestellt.

Darum hab ich nachgefragt. So sehe ich das, nach der Aufklärung des TE, auch.

fährst an einem Schild vorbei daß du nur von hinten siehst und von der Vorderseite (die sich da befindet wo eigentlich die Rückseite sein sollte) hängt der Baum davor.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 11:29

Kleiner Nachtrag: Das Schild hängt auch zu hoch. Die Unterkante des ges. Schildes liegt auf 2,38m. Das Halteverbotsschild auf 2,97m...

Ich werde Montag mal telefonischen Kontakt zu einem Sachbearbeiter suchen.

Eine Frage stellt sich mir noch: Angenommen, der Einspruch wäre erfolgreich. Das Abschleppunternehmen hat aber seine Leistung erbracht und möchte diese nun auch bezahlt haben.

Wer zahlt das nun ?

am 9. Mai 2014 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Eine Frage stellt sich mir noch: Angenommen, der Einspruch wäre erfolgreich. Das Abschleppunternehmen hat aber seine Leistung erbracht und möchte diese nun auch bezahlt haben.

Wer zahlt das nun ?

Entweder der Schilderaufsteller, der den Mist gebaut hat, der Nutzer der Haltverbotzone, der hat abschleppen lassen, oder der Steuerzahler, wenn die Umsetzung ein "Offizieller" veranlaßte, aber selber nicht auf die Einhaltung der Aufstellvorschriften durch den Schildersteller geachtet hat.

Wo steht eigendlich das zweite Schild und wie war das zu sehen, oder nicht. Gibts davon auch Fotos?

am 9. Mai 2014 um 13:42

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Der Sockel in leuchtend Gelb, der Mast mit rot/weiß Farbmarkierung auf Augenhöhe, an einer Stelle wo man beim einparken fast mit dem Wagen vor das Schild fährt.

Aber es hängt 38cm zu hoch, also konnte man es ja garnicht sehn. Wenn wir unsere Gesetze in Zukunft weiterhin an den gerhirnamputierten oder traumtänzerischen Verkehrsteilnehmern ausrichten, kommen wir nie von unseren Schulden runter.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Das befürchte ich allerdings auch.

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