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zu unrecht abgeschleppt worden ??

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 9:29

hallo leute

zu unrecht abgeschleppt worden ??

ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !

erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .

jetzt meine frage :

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

sie werfen mir 2 dinge vor :

1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .

2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).

 

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2011 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

Ich persönlich halte einen Einspruch auf der Basis einer Schätzung und einer offensichtlichen Fehleinschätzung nicht für sonderlich aussichtsreich - selbst wenn es gelänge, den Einspruch hinsichtlich Orthographie und Grammatik korrekt zu formulieren.

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Hat man die Bestimmungen mit der Mindestbreite nicht in der Fahrschule gelernt? Werden solche Fälle dann auch in der Praxis geübt?

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von TaifunMch

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

Das liest sich so, als ob du lieber dein Auto von deren Hof abgeholt hättest. Du bist seltsam.

Dein Problem nicht. Du zahlst weil es richtig ist zu zahlen oder du gibst einfach deinen Führerschein ab, weil du noch nicht würdig bist ihn zu tragen.

wenn du denn sinn meiner frage nicht verstehst ist es ok aber

dein beitrag ist einfach unnötig !!

Du kannst es drehen und wenden wie du willst,

oder deine Rechtsschutzversicherung anstrengen und die Beiträge weiter nach oben treiben.

Rede über den Fall mit einem Anwalt, er wird dich gerne vertreten

und dir Hoffnung machen, immerhin

will er Arbeit.

Themenstarteram 2. Dezember 2011 um 13:16

Zitat:

Original geschrieben von chris230379

Du kannst es drehen und wenden wie du willst,

oder deine Rechtsschutzversicherung anstrengen und die Beiträge weiter nach oben treiben.

Rede über den Fall mit einem Anwalt, er wird dich gerne vertreten

und dir Hoffnung machen, immerhin

will er Arbeit.

leute hab gefragt um mich vernünftig zu informieren .nicht um unnötig dumm angemacht zu werden ! danke für die nütlichen kommentare .

Bist du beim ADAC,

die haben einen kostenlosen Anwalt.

Deine Rechtsschutz hat vielleicht auch eine Anwaltshotline für ihre Kunden.

} http://www.adac-vertragsanwalt.de/#direction:ASC/sorting:Postalcode {

Wenn es ein Schrebergartengelände war, war es vielleicht Privatgrund? Könnte die Situation ändern.

Da du ja nicht weit gelaufen bist, hättest du doch mitbekommen müssen, wenn da einer durch will. Ehe ich auf den Abschleppdienst warte, frage ich doch erst mal in der Nachbarschafft, wer da die Straße blockiert.

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom

Ehe ich auf den Abschleppdienst warte, frage ich doch erst mal in der Nachbarschafft, wer da die Straße blockiert.

Ich nicht. Rumfragen kostet. Zeit.

Na gut, ich kam noch nicht in die Bredouille, blockiert worden zu sein.;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenns in 200 Meter einen passenden Umsetz Parkplatz gab, wieso überhaupt da parken?

Das frage ich mich inzwischen auch. 200 m sind doch nun wirklich keine Distanz, wenn es darum geht, ein solches Risiko, wie es der TE eingegangen ist, auszuschließen.

Naja wir wollen mal nicht so sein.

TE hat ja gedacht ein PKW käme vorbei...

Das ist ein Problem das hier im Forum häufiger auftritt.

z. B. "nicht behinderndes Parken" ist so weit auf dem Gehweg wie möglich um die anderen PKW nicht zu behindern.

Daß es noch andere gibt die nicht seitlich laufend am PKW vorbeiquetschen können wird dabei übersehen...

Wers nicht weiß - Kinderwagen, Rollstuhl, Gehhilfe...

Aber die könnten ja auf die Straße ausweichen.

 

Und hier eben LKW, Bus, Feuerwehr...

am 3. Dezember 2011 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von divaio11

hallo leute

zu unrecht abgeschleppt worden ??

ich war vor einem monat in den schräbergärten ,hab dort mein auto geparkt .ne stunde später war es abgeschleppt !

erst dachte ich ,das ich weit weit zu gehen habe(zu irgendeinem abschleppunternehmen an die andere seite der stadt ?! ? doch wie sich herausstellte war der wagen 200 m weiter auf ein parkplatz umgesetzt worden .

jetzt meine frage :

wenn das abschleppunternehmen es nicht auf seinen hof abgestellt hat ,hab ich dann eventuell die möglichkeit mich auf "unrechtgefertiges abschleppen " zu berufen ? und das in den widerspruch zu schreiben ?

sie werfen mir 2 dinge vor :

1.sie parkten an einer engen straßenstelle und behinderten dadurch den fließenden strassenverkehr .

2.sie behinderten durch ausser acht lassen der im strassenverkehr erforderlichen sorgfalt andere mehr als nach den umständen unvermeidbar(behinderung sp-ws 15 ,restbreite 2,40 m).

 

ich persönlich glaube das da ca 3 m platz waren . wie gesagt es war in den schräbergärten .der SP-WS 15 war ein großer traktor mit anhänger .der wollte da um die kurve und dafür war es zu eng !

ich hatte nicht damit gerechnet das da so ein monster auftauchen würde .für einen pkw währe da genügend platz gewesen !

habe ich eine möglichkeit eines sinnvollen einspruchs ?

gruß an alle .

NEIN

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

TE hat ja gedacht ein PKW käme vorbei...

...aber dabei den Parkplatz mit ausreichender Parkfläche in unmittelbarer Nähe übersehen...

am 3. Dezember 2011 um 17:58

Deine Frage wurde hier schon zig mal vernuenftig beantwortet. Die Restbreite ist klar geregelt. Da kannst nicht dran ruetteln. Es gibt halt noch andere Fahrzeuge ausser PKW. Wenn dir die Antworten von vornherein nicht Passen, dann kønnen wir das gerne passend machen.

 

Ja du hast recht. Leg widerspruch ein. So eine Sauerei! Wozu soll da Landwirtschaft oder Feuerwehr durch. Der Bauer kann wo anders lang und die Feuerwehr muss da nicht hin. Schliesslich ist jeder selbst Schuld der seine Laube abfackelt.

 

Passt es jetzt besser?

 

;)

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom

Wenn es ein Schrebergartengelände war, war es vielleicht Privatgrund?

Nein. Schrebergärten sind öffentlich zugänglich und gelten daher nicht als Privatgrund.

am 3. Dezember 2011 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Rumpelgnom

Wenn es ein Schrebergartengelände war, war es vielleicht Privatgrund?

Nein. Schrebergärten sind öffentlich zugänglich und gelten daher nicht als Privatgrund.

Das gilt wenn für die Gesamtanlagen, nicht für die Parzellen.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Das gilt wenn für die Gesamtanlagen, nicht für die Parzellen.

Klar.

Aber den Ausführungen des TE nach zu urteilen hat er nicht in einer Parzelle geparkt...

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