Zu Überholender beim Überholvorgang stark beschleunigt.
Hallo liebes Forum,
es gab hierzu schon einmal ein Thema, dessen Beiträge ich mir auch interessiert durchgelesen habe. Dennoch würde ich gerne mal eure Meinung zu dem, was mir neulich passiert ist hören. Und zwar folgendes:
Auf einer Bundesstraße fuhr ein sich langsam (~90kmh) fortbewegendes Fahrzeug vor mir. Leider konnte ich dieses aufgrund von Gegenverkehr zunächst nicht überholen. Wir fuhren auf einen langsam fahrenden Traktor (~30kmh) auf. Als kein näherer Gegenverkehr kam, setzte zunächst das vorausfahrende Fahrzeug und dann ich zum Überholen an. Ich wollte die Gelegenheit gleich nutzen und im Anschluss das mir vorausfahrende Fahrzeug überholen. Trotz 200PS (Audi A3) und Vollgas gelang mir dies kaum. Anscheinend beschleunigte der Familienvan mit allem ihm möglichem. Langsam war ich an dem Point of no return angelangt und ich entschied mich "durchzuziehen". Da der Überholvorgang sich jedoch durch das ebenfalls beschleunigende Fahrzeug in die Länge zog, konnte ich erst kurz vor Gegenverkehr einscheren.
Danach prasselten Hasstiraden in Form von "Lichtzeichen" des Überholten auf mich nieder. Ich war natürlich aufgrund der sehr gefährlichen Situation leicht geschockt aber auch sehr verärgert über das Verhalten des anderen Fahrzeugführers. Nach dem Überholvorgang konnte ich mich recht schnell vom hinterherfahrenden Fahrzeug absetzen. Bin selber vll so zwischen 100 und 110 kmh gefahren. Egal wer Recht und Unrecht hat, dies spielt zum Glück weniger eine Rolle, da alles glimpflich ausgegangen ist. Dennoch bin ich über das Verhalten geschockt. Die Person muss mitbekommen haben, dass ich zu einem Überholvorgang ansetze und nahm einen schlimmen Unfall billigend in Kauf und fühlte sich scheinbar in keinster Weise schuldig. Ich habe meine Lehre daraus gezogen und werde in Zukunft vorsichtiger bei solchen Überholmanövern sein. Wie seht ihr den Fall? Würdet ihr einen solchen Überholvorgang ebenfalls versuchen oder lag hier einfach Leichtsinnigkeit meinerseits vor?
Sonnige Grüße!
Beste Antwort im Thema
Treffen sich zwei Idioten.......
Idiot I :
§5 StVO Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Idiot II :
§5 StVO Überholen
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
285 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Vor allem hat er gestern noch rumgeschrieben, dass in Deutschland alle egoistisch fahren würden..
Alle ausser einer 😉
Zitat:
Original geschrieben von infuso
dass hat nichts mit schlaftablette zu tun. wenn man innerorts schon 60 fährt und so ein schumi hängt im nacken, dann kann man um 50 euro wetten, dass der schon am schild überholen will. da man aber selber auf höchstgeschwindigkeit beschleunigt, hat der hintermann entweder genug leistung oder nicht.
Wenn du selber am Ortsschild ordentlich beschleunigst, wird der Hintermann erst gar nicht versuchen dich zu überholen. Sollte der Hintermann seinen Überholvorgang aber bereits begonnen haben (egal ob rechtmäßig, oder rechtswidrig), dann musst du dein Tempo beibehalten bis er vorbei ist, obs dir passt oder nicht. Alles andere wäre nicht nur rechtswidrig im Sinne der StVO, sondern vor allem auch fahrlässig, gefährlich und noch viel rücksichtsloser, als das Verhalten desjenigen, der dich zuvor bedrängte und nun überholt.
Grüße, Philipp
Ihr diskutiert hier ja immer noch rum, könnte es auch sein das sich die "Ellenbogengesellschaft" nicht mehr an die einfachsten Fairnesregeln hält ? und die Partner im Straßenverkehr nur noch als lästige Teilnehmer gesehen werden?
Wer kennt eigentlich noch diese Autoaufkleber?
http://www.dvr.de/bilder/932_09_1.gif
Zitat:
Original geschrieben von Biscotti
Darum ging es doch gar nicht. Und deine Argumentation ist auch wenig haltbar. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Punkt. Wer es dennoch tut ist in meinen Augen auch nicht besser als irgendein Raser, da auch diese Person eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellt. Und noch schlimmer wird es einfach, wenn man es wie du schreibst sogar als Trotzhandlung tut. Das ist ja eben genau so, wie der Verkehrsteilnehmer in meinem Fall gehandelt hat.Zitat:
Original geschrieben von infuso
dass hat nichts mit schlaftablette zu tun. wenn man innerorts schon 60 fährt und so ein schumi hängt im nacken, dann kann man um 50 euro wetten, dass der schon am schild überholen will. da man aber selber auf höchstgeschwindigkeit beschleunigt, hat der hintermann entweder genug leistung oder nicht.Wie ich schon beschrieben habe bewerte ich doch nicht aufgrund des Fahrstils eines anderen, ob ich ihn nun vorbei lasse oder durch meine Handlung eine gefährliche Situation heraufbeschwöre oder zumindest eine gefährliche Situation noch verschärfe. Werde ich von jmd überholt, so war dieser scheinbar schon vorher schneller als ich und wird es auch danach sein. Warum lasse ich ihn dann nicht möglichst ungehindert passieren?
warum trotzreaktion. es ist halt normal, dass man am ortsausgang beschleunigt. wer bis dahin nicht denken kann, sollte vielleicht nicht mehr mit dem auto fahren. ich habe auch kein bock mehr zu diskutieren, ich werde wegen klein schumi nicht mit 50 am ortsausgang weiterschleichen.
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Zitat:
Original geschrieben von infuso
warum trotzreaktion. es ist halt normal, dass man am ortsausgang beschleunigt. wer bis dahin nicht denken kann, sollte vielleicht nicht mehr mit dem auto fahren. ich habe auch kein bock mehr zu diskutieren, ich werde wegen klein schumi nicht mit 50 am ortsausgang weiterschleichen.
Natürlich kannst du am Ortsausgang beschleunigen, wenn du dabei allerdings überholt wirst darfst du deine Geschwindigkeit nicht erhöhen so steht es in der StVO. Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ihr diskutiert hier ja immer noch rum, könnte es auch sein das sich die "Ellenbogengesellschaft" nicht mehr an die einfachsten Fairnesregeln hält ? und die Partner im Straßenverkehr nur noch als lästige Teilnehmer gesehen werden?Wer kennt eigentlich noch diese Autoaufkleber?
http://www.dvr.de/bilder/932_09_1.gif
Kommt mir bekannt vor 😉
Zitat:
Original geschrieben von pk79
Er wurde aber nicht vom Gegenverkehr, sondern von dem den er überholt hat und der die brenzlige Situation provoziert hat, indem er während er überholt wurde unzulässig beschleunigte angeblinkt.Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Dass Du dafür "Hasstiraden" vom Gegenverkehr erhälst ist normal.
Hass war es wahrscheinlich aber nicht, ich gehe davon aus, die wollten Dich wecken.
Im Übrigen finde ich Aussagen wie "gib deinen Führerschein ab", "nimm an einer Nachschulung teil", oder "du hast die Pubertät nie verlassen" höchst überflüssig, zumal das ja auch nicht der übliche Fahrstil des TE zu sein scheint und er aus der Situation allem Anschein nach gelernt hat.Grüße, Philipp
So, mittlerweile habe ich meine Emotionen abgebaut und antworte mal auf Basis der Fakten die vorliegen.
Vorausfahrender fuhr ~90 km/h. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist er vorrausschend gefahren, da er auf einen Traktor mit ca. 30 km/h auffuhr.
Er überholte als erster. Wenn ich mal annehme er fährt mit
~90 km/h nach dem Überholen des Traktors weiter, dann ergibt sich eine Zeit von ca. 36 Sekunden für den Überholvorgang des TE.
36 Sekunden, wenn er sich gemäß der STVO verhält. Das ist eine verdammt lange Zeit. Parameter: Er überholt mit erlaubten 100 km/h und hat vorher die Faustegel beachtet, dass er 50m Abstand eingehalten hat. Außerdem muss er auch die Faustregel beachten ca. 50m dahinter wieder einzuscheren.
Bei ca. 2,77m Differenz zum Überholenden Fahrzeug je Sekunde ergeben sich somit ca. 36 Sekunden.
Verstehst Du jetzt warum ich mich aufgeregt habe Philipp?
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
ach, solche Personen wie silvester kann man nur auf ignore setzen, eine Antwort ist er nixht wert. Da fragt man sich, wer hier wirklich nie die Pubertät verlassen hat, obwohl, ist ja eigentlich offensichtlich.
Siehe meine Antwort an Philipp
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Natürlich kannst du am Ortsausgang beschleunigen, wenn du dabei allerdings überholt wirst darfst du deine Geschwindigkeit nicht erhöhen so steht es in der StVO. Punkt.Zitat:
Original geschrieben von infuso
warum trotzreaktion. es ist halt normal, dass man am ortsausgang beschleunigt. wer bis dahin nicht denken kann, sollte vielleicht nicht mehr mit dem auto fahren. ich habe auch kein bock mehr zu diskutieren, ich werde wegen klein schumi nicht mit 50 am ortsausgang weiterschleichen.
Wenn der Klappspaten in der 50er Zone schon weit vor dem Ortsausgangsschild beschleunigt ist das sein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von picard95
Wenn der Klappspaten in der 50er Zone schon weit vor dem Ortsausgangsschild beschleunigt ist das sein Problem.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Natürlich kannst du am Ortsausgang beschleunigen, wenn du dabei allerdings überholt wirst darfst du deine Geschwindigkeit nicht erhöhen so steht es in der StVO. Punkt.
Und wenn ein Fußgänger bei rot die Straße überquert würdest du ihn über den Haufen fahren - immerhin überquert er die Straße ja rechtswidrig und somit wäre das sein Problem - nach deiner Definition ???
Grüße, Philipp
Zitat:
Original geschrieben von Biscotti
Darum ging es doch gar nicht. Und deine Argumentation ist auch wenig haltbar. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Punkt.Zitat:
Original geschrieben von infuso
dass hat nichts mit schlaftablette zu tun. wenn man innerorts schon 60 fährt und so ein schumi hängt im nacken, dann kann man um 50 euro wetten, dass der schon am schild überholen will. da man aber selber auf höchstgeschwindigkeit beschleunigt, hat der hintermann entweder genug leistung oder nicht.
Und wenn das zu überholende Fahrzeug schon am Beschleunigen ist, hat man eine unklare Verkehrslage und darf auch nicht Überholen. Noch ein Punkt.
Zitat:
Werde ich von jmd überholt, so war dieser scheinbar schon vorher schneller als ich und wird es auch danach sein. Warum lasse ich ihn dann nicht möglichst ungehindert passieren?
Oder ich konnte / durfte vorher nicht schneller, wollte es aber. Und wenn jetzt die Lage anders ist, gehe ich wieder auf mein Wunschtempo.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Oder ich konnte / durfte vorher nicht schneller, wollte es aber. Und wenn jetzt die Lage anders ist, gehe ich wieder auf mein Wunschtempo.
Es ermüdet langsam immer wieder das gleiche zu schreiben. Es war vorher und nachher keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Danach entfernte ich mich wieder rasch von ihm, wie bereits beschrieben. Es hat keinen Kilometer gedauert, da war er nur noch ein Punkt im Rückspiegel und ich bin zwischen 100kmh und 110kmh gefahren. Da mir hier ja auch schon unterstellt wurde ich sei ein Raser, Fahranfänger und ohnehin noch jugendlich Leichtsinniger: Auch das stimmt nicht. Habe meinen Lappen nun sechs Jahre. In dieser Zeit wurde ich noch NIE geblitzt oder ähnliches (keine Punkte etc.) und fahre nicht gerade wenig im Jahr. Möcht nicht behaupten, dass ich mich immer korrekt verhalte aber ein Raser bin ich gewiss nicht. Ich fahre gern und häufiger mal schnell aber nur so, wie es auch erlaubt ist.
Die 90kmh, die er gefahren ist waren geschätzt, ich hatte kein GPS Gerät dabei. Selbst das wurde mir hier ja angekreidet, dass es ein Indiz dafür wäre ich können einfach nicht schätzen. Macht selber mal den Test und schätzt die Geschwindigkeit einiger Fahrzeuge, ich wette die meisten liegen mindestens 10 bis sogar 20kmh daneben. Das ist einfach menschlich.
Einige Leute hier schaffen es einfach nicht die Situation mal so zu bewerten, wie ich sie beschrieben habe.
Zitat:
Original geschrieben von Biscotti
Auf einer Bundesstraße fuhr ein sich langsam (~90kmh) fortbewegendes Fahrzeug vor mir.
Sonnige Grüße!
90km/h bei erlaubten 100km/h ist langsam?
Wegen 10km/h mehr die ich fahren kann überhole ich nicht... ist weder das Risko, noch den Treibstoff/Verschleiss Wert.
Und auch beim Überholen gilt max. 100km/h auf der Landstraße! Und wenn ich deinen ersten Beitrag so lese dann dürfte es wohl keinen Grund gegeben haben warum du den Van noch überholen wolltest denn vermutlich fuhr der schon deutlich über 100... warum muss man da dann auch noch Überholen? Da kann ich schon verstehen das der dir noch Lichthupe gibt...
Naja, auch wenn Du kein Fahranfänger mehr bist: Ich habe hier in der norddeutschen Provinz schon mehr als einmal nicht auf reale 100 beschleunigt, weil die Verkehrslage dann nur eine stärkere Bremsung gefordert hätte. Das allein solltest Du nicht als dahin verstehen, dass ich pauschal keine 100 fahren will.
Kein Raser... ja mit 200PS beim Überholen ist man bei nem Kompaktklassewagen schnell weit über 100...vorallem wenn da der Van wie du gesagt hast auch voll durchzieht... und du das ja auch getan hast um ihn zu Überholen... ich behaupte jetzt einfach mal da waren mit Sicherheit 130 und mehr km/h im Spiel...