zu tief für tüv
Servutze Leute!
Lang ist es her aber er lebt immernoch, mein kleiner A4... Nun allerdings kleines problemchen: da ich meinen kleinen ja gebraucht geholt habe und ich einfach mal wissen wollte ob alles eingetragen ist was verbaut ist bin ich mal zum TÜV gefahren... Bremsen topp, standlicht nicht hell genug, Auspuff Anlage zugelassen, kleiner Knopf der vorm runterfallen des gurt schnappers schützt fehlt "lol die haben Sorgen, weiß doch wo ich den suchen muss wenn der unten liegt ;-)" ja und dann ging es auf die Grube mit einem lauten knall durch aufsetzen der unteren Träger... Jetzt meinte der TÜV Mann das Autowwäre zu tief, erlaubt wäre eine bodenfreiheit von 8cm, angeblich hätte ich nur 5cm. Hmm dann hat er mich zum Glück noch weggelassen weil ich ja freiwillig da war... Jetzt habe ich danach dann mal im FS geguckt. Eingetragen ist: vom radkasten zur achsmitte: vo/hi 330/340. Gemessen habe ich: vo/hi 325/340. Und nun soll mir mal jemand erklären wie ich durch 5mm höher angeblich 3cm höher kommen soll...? Gillt nun was eingetragen ist oder liegt das in der tolleranz oder wie oder was soll ich nun machen...???
Gruß euer zware
15 Antworten
Servus,
das mit der Bodenfreiheit ist so ne Sache.
Das mit den 8cm ist ja schön gedacht, aber wie willst du das denn messen?
Es geht in den meisten Fällen nicht, da weder der Platz vorhanden ist um im Lot zu messen, noch den wirklich tiefsten Punkt des Fahrzeuges zu finden.
Deswegen wird bei Fahrwerkseintragungen entweder der Abstand der Radmitte zur Unterkante des Kotflügels angegeben, oder die freie Gewindelänge bei einstellbaren Fahrwerken.
In deinem Fall wäre das zweite vllt schlauer gewesen, weil da das setzen der Feder keine Rolle spielt.
Aber 5mm setzen der Feder ist realistisch.
Alles in allem bin ich der Meinung das es bei dir abgesegnet wurde und damit dein damaliger Sachverständiger der Meinung war es ist iO. Somit bist du fein raus solange du nichts verstellt hast.
Grüße