zu tief für tüv
Servutze Leute!
Lang ist es her aber er lebt immernoch, mein kleiner A4... Nun allerdings kleines problemchen: da ich meinen kleinen ja gebraucht geholt habe und ich einfach mal wissen wollte ob alles eingetragen ist was verbaut ist bin ich mal zum TÜV gefahren... Bremsen topp, standlicht nicht hell genug, Auspuff Anlage zugelassen, kleiner Knopf der vorm runterfallen des gurt schnappers schützt fehlt "lol die haben Sorgen, weiß doch wo ich den suchen muss wenn der unten liegt ;-)" ja und dann ging es auf die Grube mit einem lauten knall durch aufsetzen der unteren Träger... Jetzt meinte der TÜV Mann das Autowwäre zu tief, erlaubt wäre eine bodenfreiheit von 8cm, angeblich hätte ich nur 5cm. Hmm dann hat er mich zum Glück noch weggelassen weil ich ja freiwillig da war... Jetzt habe ich danach dann mal im FS geguckt. Eingetragen ist: vom radkasten zur achsmitte: vo/hi 330/340. Gemessen habe ich: vo/hi 325/340. Und nun soll mir mal jemand erklären wie ich durch 5mm höher angeblich 3cm höher kommen soll...? Gillt nun was eingetragen ist oder liegt das in der tolleranz oder wie oder was soll ich nun machen...???
Gruß euer zware
15 Antworten
Zu einem anderen TÜV fahren :-) und die 5mm wieder höher Schrauben. Der Rest ist eingetragen von daher :-)
Mit dem wiki zeug brauch mir keiner kommen das kann ich selbst und habe ich auch hinter mir... Meine Frage war ja auch in nun das im FS was eingetragen ist zählt, also die 330/340 oder diese sogenannte bodenfreiheit, die es ja angeblich laut Gesetz nicht gibt...?
Achja, und ob diese fünf mm zu wenig die ich gemessen habe noch in einer tolleranz liegen... Achja und nebenher... Habe schon versucht das Gw Fw zu drehen, entweder zu fest gegammelt oder es war wirklich schon immer so, das würde das aussehen auch erklären...
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Hallo,
das ist natürlich garnicht schön, jeder TÜV Prüfer drückt da natürlich mal mehr mal weniger ein Auge zu. An die Vorgaben und Gesetze müssen sie sich aber alle halten.
Das die Fahrwerke immer festgammeln kommt bei günstigen sehr oft vor, ich würde nochmal versuchen es etwas hochzudrehen evt. mit etwas Rostlöser. Entweder hat es der Vorbesitzer nach TÜV noch etwas runtergedreht oder es hat sich gesetzt...
aus meiner erfahrung geht man auch nicht zum TÜV sondern zur DEKRA.
der TÜV hat mir vor kurzem sogar die Plakette verweigert, weil auf dem tacho dieser dämliche aufkleber für M+S-reifen gefehlt hat. nur warum seit 14 jahren keine sau bei der dekra danach gefragt hat, konnte mir der TÜV-prüfer auch nicht sagen. das is schon düster sowas.
wie gesagt, der TÜV maßt sich selbst zu viel an... dabei ist er nen scheißdreck!
Zitat:
Original geschrieben von derschwere
aus meiner erfahrung geht man auch nicht zum TÜV sondern zur DEKRA.der TÜV hat mir vor kurzem sogar die Plakette verweigert, weil auf dem tacho dieser dämliche aufkleber für M+S-reifen gefehlt hat. nur warum seit 14 jahren keine sau bei der dekra danach gefragt hat, konnte mir der TÜV-prüfer auch nicht sagen. das is schon düster sowas.
wie gesagt, der TÜV maßt sich selbst zu viel an... dabei ist er nen scheißdreck!
Im FIS kannste doch eine Geschwindigkeits-überschreitungs-warnung (was für ein wort 😁) einstellen.
Zb auf 190 Kmh für Winterreifen. Oder hast du kein FIS?
Oder meckern die dann trotzdem ?
Hi,
das Gesetz kennt kein FIS.
Zulässig ist einzig und allein der Aufkleber und der muß im Sichtbereich des Fahrers sein.
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,das Gesetz kennt kein FIS.
Zulässig ist einzig und allein der Aufkleber und der muß im Sichtbereich des Fahrers sein.
Gruß tobias
schon komisch, dass die DEKRA sagt "wenn nur sie das KFZ fahren (dürfen, wg versicherung), dann muss kein aufkleber rein".
ausserdem hatte der TÜV-prüfer bei mir eh schlechte laune, weil alles andere TOP war und er nichts zum beanstanden gefunden hatte.
Hi,
Dekra Prüfer sind auch nur Menschen und haben manchmal keine Ahnung 😁
Die Prüfer müssen die Fahrzeuge grundsätzlich so prüfen das jeder damit fahren kann und nicht nur der Beitzer,könnte ja auch sein das der Wagen ein tag später verkauft wird und der neue Käufer keine Ahnung hat das die Winterreifen eben kein Vollgas vertragen 😉
Ist natürlich blödsinn weil z.b. die Tempobegrenzung im FIS viel besser ist also ein popeliger Aufbäbber aber so ist das halt nun mal.
Gruß tobias
Das habe ich garnicht gewusst das man so ein Aufkleber haben muss, werde ich mir wohl noch ein besorgen müssen.
Lol ok leichter Themenwechsel aber gut :-) also zum Thema Aufkleber habe ich auch was, und zwar: Aufkleber müssen nur geklebt werden wenn die zulässige Geschwindigkeit der Reifen unter dem liegt, was an Höchstgeschwindigkeit dem Autos im fahrzeugschein steht, also, steht im FS das das Auto nur 170km/h fahren "kann", die Reifen aber 190km/h abkönnen muss nichts geklebt werden...
Aber gut soviel dazu... Bin immernoch nicht schlauer ob das zugelassen ist an Höhe was im FS eingetragen ist und ob es da Toleranzen gibt, oder ich nun nach den von meinem TÜV gesagten 8cm bodenfreiheit gehen muss...
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,Dekra Prüfer sind auch nur Menschen und haben manchmal keine Ahnung 😁
14 jahre lang, immer ein anderer? bullshit würd ich sagen.
und die trullas vom TÜV soll in de türkei gehn und dort autos stilllegen wenn sie meinen was sagen zu müssen.