Zu alt?
Hallo zusammen!
Ich stehe vor dem Kauf meines ersten eigenen Autos. Bisher mussten die der Eltern herhalten. Also sind wir mit einer Preisvorstellung von 5000-6000€ zum örtlichen Händler gegangen, welcher mir einen Golf IV 1.4 (55kW) für 5300€ "guten Gewissens" verkaufen könnte.
Er hat dazu auch eine DAT-Bewertung erstellt, das auf 5575€ (Händlerverkaufswert) lautet.
Soweit ich das beurteilen konnte, befindet sich das Auto in einem guten Zustand (DAT-Bewertung, Fzg.-Gesamtzustand: normal). Eine Probefahrt könnte ich in den nächsten Tagen auch machen. In der Ausstattungsliste stehen u.a. Airbag/Seitenairbag, ABS, Wärmeschutzverglasung und Servolenkung.
In der Sonderausstattung das Komfort-Paket Elektrik sowie Sitze, Metallic-Lackierung und el. Schiebedach. Sommer- und Winterräder sind dabei.
Mein Vater findet das Auto jedoch zu alt, Erstzulassung war Ende März 98. Ich selbst kenne mich da nicht so aus und weiß nicht, von welcher Lebensdauer man da ausgehen kann. Auf der Uhr stehen etwas über 90000km.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße,
euer neuling
Beste Antwort im Thema
Wer mir ein 12 Jahre altes Auto, noch dazu ohne Klima für 5300 mit einem guten Gewissen verkaufen möchte, mit dem möchte ich mich nicht auseinandersetzen wenn er mal ein schlechtes Gewissen hat 😰
Ich würde mir nicht nur ein anderes Auto sondern auch einen anderen Verkäufer suchen.
Die Daten von dem Auto kannst du ja mal bei DAT.de eingeben, dann siehst du den Händlereinkaufswert.
Der Verkaufswert liegt nicht 2mal so hoch wie der Einkauf, allenfalls einige 100€, dann hast du einen Hausnr.
Die Extras brauchst du bei einem Auto in den Alter nicht berücksichtigen, die machen nur minimal was aus.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tomold
nur mal so:mit den worten des händlers und mit den erwartungen des kundens kann das wort garantie durchaus unterschiedliche bedeutung haben...
ich erinnere mich an meine speicherkarte mit lebenslanger garantie, als die kaputt war, sagte der händler: jetzt lebt sie nicht mehr, damit ist die garantie abgelaufen, der hersteller bestätigte die diagnose des händlers...
war nur ein marketing-trick.
Sollte aber in den AGB ersichtlich sein.