Zerstörter S5
Meine Mutter hat Ihren S5 geschrottet.
Ich denke, der ist wirtschaftlich nicht reparabel, oder?
Wie würdet ihr den Restwert ansetzen?
BJ 01/13, 25TKM, bis auf Navi Vollausstattung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sniffthetears schrieb am 31. Dezember 2014 um 02:11:00 Uhr:
Dieser S5 lässt sich mit der Hälfte des geschätzten Schadens wieder herrichten. Ich habe auch manchmal das Gefühl, dass Gutachter und Werkstätten zusammenarbeiten. Manchmal sind die Preise einfach utopisch, die Die Gutachter schätzen. Kein Wunder werden die Versicherungen immer teurer.
Ich finde es lustig, welche Vorstellungen manche Leute bei Schäden haben. Der verunfallte S5 ist in Deutschland garantiert nicht für unter 20.000 Euro zu reparieren. Jedenfalls nicht bei einer Werkstatt von Audi.
Heute zahlt man schon bei kleinen Auffahrunfällen, bei denen man kaum einen Kratzer sieht 2.000 Euro. Da wird der oben dargestellte Schaden in einer ganz anderen Kategorie liegen.
Man sollte sich damit anfreunden, dass Autoschäden in Deutschland extrem teuer sind. Gutachter, Anwälte, Automobilhersteller und Werkstätten verdienen damit viel Geld.
41 Antworten
Deine Mutter ist aber OK ? .. muss ja ganz schön gerumpelt haben bei dem Schaden.
Reparieren kann man vieles, auch den Wagen. Nur ist das in Deutschland sicher nicht unter wirtschaftlichen Aspekten möglich. In Polen z.B. spannt man den Wagen auf die Richtbank und richtet den wieder her. Sehr oft sieht man Unfallwagen mit solchen Schäden auf Anhängern und Transportern mit polnischen Kennzeichen.
Keine Ahnung wie das hier mit dem Restwert ausschaut - der Gutachter wird Dir das genau sagen können.
Verkauft ihr die Sitze oder die Elektrischen Fensterheber falls ihr den Wagen ausschlachtet ?
LG
Wie soll man das hier anhand der 3 Bilder bewerten können?
Das macht doch ein Gutachter, dafür sind die doch da.
Reparieren kann man an sich alles, nur will man das?
Ist eine Kostenfrage, da wird die Versicherung ja auch noch ein Wörtchen mitreden.
wirtschaflichten Totalschaden sehen ich hier ansich nicht. Man sagt ja, dass es wirtschaftlich sei, bis zu 70% des Wiederbeschaffungswertes. Das Auto sollte ja noch gut an die 40K Wert haben und die Reparatur wird keine 28.000 Euro kosten
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Je nach Versicherung gibt es beim Totalschaden ein neues Auto. Ich bin bei der HUK und habe ein Zusazpaket. Darin ist geregelt das ich bis zum 18ten Monat beim Totalschaden einen neuen bekomme. Vllt hat deine Mutter auch so etwas?
Meiner Mutter geht´s soweit gut.
Ich denke die Reparaturkosten werden sich auf 35-40k € belaufen. Selbst an Motorhaube und Heck stimmen die Spaltmaße nicht mehr.
Heute war wohl der Gutachter da, wir werden sehen.
Sie hat 24 Monate Neuwertentschädigung bei der Versicherung. Ich hoffe mal, die zahlen auch wirklich den Neuwert...
Da warst du 24 Sekunden schneller 😉
Was zahlen die Versicherungen bei der Neuwertentschädigung eigentlich?
Listenpreis oder was man damals bezahlt hat oder was jetzt ein neuer, gleicher Wagen kostet?
ich denke auch das es ein totalschaden ist. ein Kumpel hatte auch so ein Schaden an tt nur nicht ganz so schlimm und War ein Schaden von 22tsd Euro
Zitat:
@jansen75 schrieb am 23. Dezember 2014 um 20:40:44 Uhr:
Was zahlen die Versicherungen bei der Neuwertentschädigung eigentlich?
Listenpreis oder was man damals bezahlt hat oder was jetzt ein neuer, gleicher Wagen kostet?
das was du gezahlt hast;
ein gewinn kannst du daraus nicht erzielen ; oder kostenlos auto fahren 😉
Naja, ich denke, dass dieser S5 bestimmt noch einmal die Straße sehen wird. Wenn nicht der Besitzer selbst das Fahrzeug herrichtet, dann eben jemand in Osteuropa. Mit einer Richtbank ist das Reparieren überhaupt kein Problem. Da habe ich schon viel wildere Schäden gesehen, die auch repariert wurden 😉
Ich schätze den Schaden so um 20.000€.
Wenn ein Gutachter den entstanden Schaden festgestellt hat, sind im wesetnlichen folgende Werte maßgeblich
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall)
Restwert (Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall)
Wertminderung
Nach Feststellung der Werte liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden nach der herrschenden Meinung und auch der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Einfach hier mal schauen ..an dem S5 Cabrio stimmt auch kein Spaltmaß mehr... da sieht man hinterher auch nichts mehr...
naja auch die Spaltmaße sind noch alle zu Korvetten 🙂
machbar ist vieles